VVG Reform |
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Grund der VVG ReformDas bisher geltende Versicherungsvertragsgesetz VVG, stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1908.
Nach Ansicht des Verbraucherschutzes wird jedoch dieses Gesetz nicht mehr vollständig gerecht. Mit der VVG Reform soll dem Versicherungsnehmer eine bessere Transparenz gegenüber der Versicherungsgesellschaft verschafft werden. Dies betrifft im Wesentlichen Änderungen bei Widerrufs-, Rücktritts-, und Kündigungsfristen. Laut VVG Reform muss zukünftig dem Kunden eine Modellrechnung mit den möglichen Leistungen vorgelegt und jährlich über die tatsächliche Entwicklung informiert werden. Desweiteren betroffen sind Beratungs-, und Dokumentationspflichten die zum größten Teil bereits mit der EU-Vermittlerrichtlinie am 22. Mai 2007 umgesetzt wurden. Demnächst finden Sie weitere Informationen zur VVG-Reform auf dieser Seite. Sie wollen mehr über uns wissen? Dann klicken Sie hier: Wir über uns
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Übersicht über die wichtigsten Inhalte Abschaffung des Policenmodell
Die Abschaffung des Policenmodell im Zuge der VVG Reform verpflichtet den Versicherer sämtliche Vertragsbestimmungen schon von der Antragsstellung des Versicherungsnehmers rechtzeitig auszuhändigen. Wobei es für den Begriff „rechtzeitig“ keine genaue Definition gibt und somit für den Versicherer zu einer Rechtsunsicherheit führt. Im Allgemeinen hat sich seitens der Versicherungsvermittler ein Widerstand gebildet, da mit praktischen Schwierigkeiten zu rechnen sind, wenn Verbraucherinformationen bereits vor Antragsstellung ausgehändigt werden müssen. Bisher ist noch unklar ob ein Verzicht auf vorzeitige Aushändigung seitens des Versicherungsnehmers möglich ist. Zukünftig gilt das Antrags- und Invitatiomodell. Kurzfilm: Antrags vs. Invitatiomodell
Beratungs- und Dokumentationspflichten Vorvertragliche Anzeigepflicht |
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