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Lebensversicherung

2. KVK-Messe in Köln am 05. Juni 2012

Wie funktioniert die Direktversicherung?


Der Arbeitgeber schließt eine Direktversicherung ab. Versicherte Person und bezugsberechtigt ist der jeweilige Mitarbeiter bzw. im Todesfall dessen Hinterbliebene.

Die Direktversicherung kann finanziert werden

  • Vom Arbeitgeber
  • Über Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer
  • Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich 1800 Euro Festbetrag können steuerfrei eingezahlt werden.
    Die Rentenleistungen werden – mit Freibeträgen – nachgelagert besteuert.

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Weitere Vorteile der Direktversicherung

für Arbeitnehmer

  • Wirkungsvolle Ergänzung der Alters-und Hinterbliebenenversorgung - jetzt für alle Arbeitnehmer – als Einstiegs-, Aufbau- und Ergänzungsprodukt interessant
  • Steuerfreie Beitragszahlung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag möglich
  • Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge möglich
  • Nachgelagerte Besteuerung der Rente mit dem meist niedrigeren Steuersatz

für Arbeitgeber

  • Unterstützung des Mitarbeiters beim Aufbau der Altersversorgung
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Grundsätzlich keine Bilanzauswirkung
  • Beiträge zu Direktversicherungen: als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig
  • Der vorhandene Versicherungswert ist beleihbar (§ 4b EStG) - dadurch hat das Unternehmen zusätzliche Liquiditätsreserven

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