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Lebensversicherung

2. KVK-Messe in Köln am 05. Juni 2012

Wie funktioniert die Pensionszusage?


Das Unternehmen gibt dem Mitarbeiter eine Zusage auf Versorgungsleistungen. Das können Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenenrenten oder einmalige Kapitalzahlungen sein. Dafür werden in der Bilanz gewinnmindernde Pensionsrückstellungen gebildet. Im Versorgungsfall besteht für das Unternehmen Leistungspflicht.

Wichtiger Bestandteil: die Rückdeckungsversicherung


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Eine zusätzliche Option: Pensionszusage durch Entgeltumwandlung

In diesem Fall werden künftige Entgeltansprüche der Mitarbeiter in Versorgungsleistungen umgewandelt. Umgewandelte Entgeltbestandteile sind bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragsfrei.


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