Camping
Ihre Kunden wollen neben der Freiheit, sich in der Natur aufzuhalten, auch den Komfort als Dauercamper nicht missen. Aus diesem Grund wird das „zweite Zuhause“ entsprechend ausgestattet und liebevoll Dekoriert.
Leider drohen auch für das „zweite Zuhause“ gefahren auf dem Campingplatz oder gar im Winterlager. Bieten Sie Ihrem Kunden einen umfangreichen Versicherungsschutz an mit der Campingversicherung.
Versicherte Gefahren:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub, Unterschlagung
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Leitungswasser
- Unfall
- Mut- und böswillige Handlungen fremder Personen
- Glasbruch an der Außenverglasung
Wo gilt der Versicherungsschutz:
- Auf offiziell eingerichteten Campingplätzen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Italien, Spanien, Portugal, Norwegen, Schweden, Ungarn und Kroatien
- Im Winterlager sowie während der Überführung
- Während aller Fahrten und Aufenthalte innerhalb des versicherten Geltungsbereiches – jedoch nur für den Inhalt
Was kann versichert werden:
- Wohnwagen oder Mobilheim zur ständigen privaten Nutzung einschließlich aller fest eingebauten Teile, solange sie nicht auf eigener Achse am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen
- Vorzelt
- Bewegliches Inventar
