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Sachversicherungen

2. KVK-Messe in Köln am 05. Juni 2012

Skipperhaftpflicht


Skipperhaftplicht

In vielen Ländern ist eine Haftpflichtversicherung für private Charterer gesetzlich vorgeschrieben. Die Skipperhaftpflicht geht weit über den Deckungsschutz einer normalen Bootshaftpflicht hinaus. Wir haben Ihnen spezielle Produkte zusammen gestellt, die Ihnen helfen sollen, den richtigen Versicherungsschutz anzubieten.

Einige Beispiele:

Während der Einfahrt in einen Yachthafen, wird vom Charterskipper eine andere einlaufende Yacht übersehen. In Folge dessen kommt es zu einer Kollision mit schwerer Beschädigung. Die Deckungssummen der Charteryacht reichen nicht aus um den entstanden Schaden zu decken. Die Deckungslücke wird von der Skipperhaftpflicht übernommen.

Bei einem Törn kentert die Charteryacht im Sturm, in Folge dessen wird ein Crewmitglied schwer verletzt. Das verschulden liegt angeblich bei dem Skipper. In der Regel bietet die Bootshaftpflichtversicherung keine Deckung für die Ansprüche von Mitseglern gegen den Skipper. In diesem Fall bietet die Skipperhaftpflicht eine Deckung an.

Unterlagen

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