Beteiligungen |
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Übertragung von 6b-Rücklagen: Jetzt die letzte Chance nutzen!
Der Staat muss sparen. Daher wurde durch den Bundesrat am 09.07.2010 beschlossen, die steuerbegünstigte Übertragungsmöglichkeit von §6b/6c-Rücklagen auf geschlossene Fonds erheblich einzuschränken. Eine letzte Schonfrist gibt es voraussichtlich bis zum Herbst 2010, da das Gesetz erst dann verkündet werden soll. Handeln Sie jetzt, um die §6b/6c-Rücklagen Ihrer Kunden noch vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen.
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