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Ein Vermittler, der sich über das Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, informiert

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Deine Chance im Jahr 2022

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Unsere Mission 2022

Wir machen dich fit für deine bAV-Kundenberatung! Verständlich aufbereitetes Fachwissen, hilfreiche Mustervorlagen und nützliche Erklärvideos zum Thema BRSG und AG-Zuschuss – so punktest du bei deinen Arbeitgeberkunden.

Am 07. Juli 2017 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetzt (BRSG) verabschiedet – nun zündete der Meilenstein des verpflichtenden AG-Zuschusses am 01. Januar 2022. Bei Missachtung oder falscher Umsetzung haftet der Arbeitgeber. Problematisch hierbei: Die komplexe Umsetzung birgt für Arbeitgeber mit wenig Vorwissen in der Materie so manchen rechtlichen Fallstrick.

Viele Arbeitgeber haben in der Vergangenheit bereits einen freiwilligen Zuschuss zur bAV bezahlt. Teilweise prozentual aber auch oft in absoluten Beträgen. Sofern der freiwillige Zuschuss nicht in Abhängigkeit zur Sozialversicherungsersparnis oder mit einem Querverweis auf die Sozialversicherungsersparnis bezahlt wird, darf er nicht verrechnet werden. Eine Verrechnung oder Anrechnung eines freiwilligen Zuschusses mit einem später hinzukommenden BRSG-Zuschuss (AG-Verpflichtung) ist also nicht möglich! Einschlägige Urteile wurden in dieser Sache bislang noch nicht gefällt. Der sicherste Weg ist es allerdings, bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen mit einem eindeutig formulierten Passus zu aktualisieren oder neu aufzusetzen – beispielsweise mit unserer Mustervereinbarung.

Ein Negativbeispiel: Ein Arbeitgeber zahlt bereits seit 2008 einen freiwilligen Zuschuss, entweder als absoluten oder prozentualen Beitrag. Ohne expliziten Hinweis, dass dieser aus der Sozialversicherungsersparnis finanziert wird, ist der Fall rechtlich nicht belastbar:

Angenommen, der Arbeitnehmer spart 100 Euro mit 20 Prozent Zuschuss – eingetragen werden 20 Euro und der Vertrag dynamisiert sich. In vielen Fällen erhöht sich der Sparbeitrag, aber der AG-Zuschuss wird nicht nachgezogen. Zum 01. Januar 2022 kam nun für diesen Bestandsvertrag ein verpflichtender AG-Zuschuss hinzu. Das Ergebnis: Eine Anrechnung ist nicht möglich – der AG zahlt doppelt.

 

Eine Anrechnung wäre dann möglich:
  1. In der Entgeltumwandlungsvereinbarung ist eine Anrechnungsklausel verankert.
  2. In der Entgeltumwandlungsvereinbarung gib es den klaren Hinweis, dass es sich um die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis handelt.
  3. In einer Versorgungsordnung ist der Zuschuss mit einer Anrechnungsklausel verankert.
  4. Man hat eine Entgeltumwandlungsvereinbarung benutzt, welche bereits beinhaltet, dass es sich um BRSG-Zuschuss handelt – in aller Regel Formulare ab 2018.
Info-Video

Unser Service für dein bAV-Rekordumsatzjahr

Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz, zeigt dir, wie du den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss als attraktive Vertriebschance nutzt und dich bei Arbeitgeberkunden als smarten Problemlöser präsentierst.

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Hilfreiche Dokumente für dich

Mit unseren Leitfäden, Infoblättern und Mustervorlagen unterstützen wir dich ganz praktisch bei deiner Kundenberatung zum BRSG und dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss.

BRSG – Anschreiben an deine Arbeitnehmer – Endkunden

BRSG – Anschreiben, um Arbeitgeber als Kunden zu gewinnen

BRSG – dein Leitfaden zur Umsetzung

Infoblatt – warum die Prüfung der Anrechnungsmöglichkeit so wichtig ist.

Prüfung durch Rechtsanwalt zur Verhinderung eines Doppelanspruchs des Arbeitnehmers

Leseprobe Klarstellungsvereinbarung

Muster-Entgeltumwandlungsvereinbarung zur Heilung bestehender Versorgungen

Telefonleitfaden zur Neuakquise von Arbeitgebern

Artikel zum Thema: Arbeitgeber haftet

Erklärvideos

Zielgerichtete Kundenansprache

Mit den kostenfreien Erklärvideos der Fonds Finanz sprichst du deine Kunden – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – mit geringem Aufwand passgenau und zielgerichtet zum Thema BRSG an.

Arbeitgeberfilm zum BRSG

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Arbeitnehmerfilm zum BRSG

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Tipps & Tricks

Vier mögliche Szenarien, Arbeitgeber zu erreichen:

Die folgenden vier Szenarien geben dir erste Anregungen, wie du einen Arbeitgeber erreichen kannst.  

  1. Du verkaufst deinen Arbeitgeber-Kunden den zusätzlichen Zuschuss und vereinbarst eine rechtssichere Versorgungsordnung. Dadurch bindest du den Arbeitgeber an dich und sicherst dir neuen Umsatz.
  2. Du gehst auf deine Arbeitgeber-Kunden zu und sichtest die Verträge ihres Bestands auf die korrekte Umsetzung des BRSG, damit sie nicht doppelt zahlen müssen. Als Gegenleistung erhältst du das bAV-Mandat.
  3. Du sprichst aktiv neue Arbeitgeber an und gewinnst diese mit deinem Wissen als attraktive Neukunden.
  4. Du gehst auf deine Endkunden zu und lässt dir von diesen Termine bei ihren Arbeitgebern geben.

 

Online-Schulung vom 19. Januar 2022

Weitere Einzelheiten sowie spannende Tipps und Tricks hatte Bernd Steinhart, Vorstand der Pension Benefits AG, in einer Online-Verkaufsschulung am 19. Januar 2022 gegeben. Wenn du den Termin verpasst hast, kein Problem. Wir haben das Seminar für dich aufgezeichnet. Viel Spaß beim Anschauen.

Extra-Tipp von Bernd Steinhart

"80 % der Arbeitgeber haben den Pflichtzuschuss 15 % BRSG falsch umgesetzt" - Mit dem nützlichem Erklär-Video des Profis machst du deine Kunden auf das Thema aufmerksam und sicherst dir wertvolle Geschäftstermine!

Ansprechpartner

Noch Fragen?

Noch nie waren bAV & bKV so einfach umsetzbar – mit Pension Benefits an deiner Seite.

Hallo, ich bin Bernd, einer von zwei Vorständen der Pension Benefits AG. 

Bei Fragen wende dich gerne an unser Team.

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