Allgemeine Informationen
Die bank zweiplus ag ist Fonds Finanz Partner im Bereich Investment. Sie bietet freien und unabhängigen Vermittlern
mit dem Schweizer Vermögensdepot eine Lösung für Kunden an, mit der bereits heute ein Vermögensziel für morgen
definiert werden kann.
Das Schweizer Vermögensdepot ist ein Finanzkonzept, mit dem Sie gemeinsam mit Ihrem Kunden ein Vermögensziel
definieren. Es bietet Ihren Kunden einen einfachen Zugang zu einer Schweizer Vermögensverwaltung. Insgesamt gibt es
drei Strategien: Strategie S (sicherheitsorientiert), Strategie W (wachstumsorientiert), Strategie F
(trendorientiert).
Die Strategien des Schweizer Vermögensdepots sind prozentual beliebig mischbar: Sie stimmen mit dem Ergebnis des
Risikobarometers überein, das vom Kunden ausgefüllt wird. Das Depot kann von natürlichen Personen – auch von
Minderjährigen – abgeschlossen werden. Darüber hinaus ist ein Gemeinschaftsdepot möglich. Die Depotwährung lautet auf
Euro, wobei Teil- und Gesamtentnahmen jederzeit verfügbar sind und das Lastschriftverfahren bis 50.000 Euro eingesetzt
werden kann.
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Schweizer Vermögensdepot im Überblick
Aufbauplan
Für den Aufbauplan wird ein Vermögensziel von mindestens 25.000 Euro und maximal 200.000 Euro (in Intervallen von
25.000 Euro) festgelegt. Die Höhe der Regel-Sparrate richtet sich nach dem festgelegten Vermögensziel (0,5 % des
Vermögensziels). Sie kann jederzeit erhöht, reduziert oder ausgesetzt werden und beträgt mindestens 50 Euro pro
Monat. Der Eröffnungsbeitrag ist eine verbindliche Einmalanlage zu Beginn des Vertrages in Höhe von 10 Prozent des
Vermögensziels. Zuzahlungen können jederzeit getätigt werden. Die Einrichtungsgebühr beträgt 5 Prozent des
Vermögensziels. 3,2 Prozent des Vermögensziels wird als Einrichtungsgebühr vom Eröffnungsbeitrag abgezogen, 1,8
Prozent des persönlichen Vermögensziels werden dagegen durch Anteilsverkauf in den ersten zwölf Vertragsmonaten
als Einrichtungsgebühr abgezogen.
Einmalanlage
Einmalanlagen sind bereits ab 2.500 Euro möglich. Die Einrichtungsgebühr beträgt 5 Prozent des Anlagebetrages,
darüber hinaus ist eine System-Einmalanlage ab 10.000 Euro verfügbar. Dabei wird der Anlagebetrag zunächst in die
Strategie S investiert. Anschließend wird regelmäßig in die vom Kunden gewählten Strategien umgeschichtet. Für die
Dauer der Umschichtung kann zwischen 12, 24 oder 36 Monaten gewählt werden.
Entnahmeplan
Entnahmen sind ab einem Mindestguthaben (Depotwert) von 30.000 Euro möglich. Die Mindestentnahme beträgt 300
Euro.
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Vorteile für Vermittler: Vermittlung ohne § 34f GewO1 möglich
Das Schweizer Vermögensdepot bietet Ihnen starke Vorteile, auch für Vermittler ohne § 34f GewO1:
- begeisternde Vertriebsstory durch vielfältige Kundenvorteile
- bequemes und vertriebssicheres Lastschriftverfahren (für Erstbeitrag und Sparraten)
- hoher, sofortiger Provisionsfluss nach Investition des Eröffnungsbeitrages
- restliche Abschlussprovision ratierlich im 1. Vertragsjahr
- keine Stornohaftung
1 Bitte beachten Sie, dass Sie keine Empfehlungen hinsichtlich
der vom Kunden zu wählenden
Anlagestrategie und Vermögensstruktur sowie der enthaltenen Investments abgeben. Ohne Erlaubnis nach § 34f GewO
Abs. 1 S. 1 Nr. 1 dürfen Sie keine Empfehlungen zu Investmentfonds abgeben. Eine Überschreitung dieser Grenzen
kann Bußgelder und andere Sanktionen, wie z. B. den Verlust der Gewerbeerlaubnis und die Verpflichtung zum
Schadenersatz nach sich ziehen.
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Vorteile für Kunden
- wählbares Vermögensziel und keine fixe Laufzeit
- hohe Flexibilität der Sparrate, ab 50 Euro monatlich, wobei eine Erhöhung, Reduzierung und Aussetzung der
Sparrate jederzeit möglich ist
- flexible Zu- und (Teil-)Auszahlung
- Möglichkeit der täglichen Sondereinzahlung und Entnahme
- professionelle Schweizer Vermögensverwaltung mit drei Strategien, je nach Risikoprofil
- je nach Risikoprofil bis zu drei Strategien wählbar
- an Kunden angepasstes Risikoprofil und darauf basierenden drei Strategien mit der Möglichkeit individueller
Mischung und Strategiewechsels zu jeder Zeit
- Erstbeitrag in Höhe von 10% des Vermögensziels bei Beginn
- schnelles Vermögenswachstum und Nutzung des Cost-Average-Effekt
Rechtlicher Hinweis
Die vorliegende Publikation dient ausschließlich der Information von Vermittlern mit Wohnsitz/Sitz in Deutschland und
darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Die Seite stellt weder eine Anlageberatung noch eine Finanzanalyse
dar.
Zuführendes Kreditinstitut in Deutschland
Die FIL Fondsbank ist das zuführende Kreditinstitut in Deutschland. Die Anbahnung ist ausschließlich über von ihr
eingeschaltete unabhängige Vermittler möglich.
Rechner und Tools
Als Vertriebsunterstützung haben Fonds Finanz Partner Zugriff auf den Vermögensrechner für das Schweizer
Vermögensdepot. Der webbasierte Vermögensrechner zeigt mögliche Entwicklungen der einzelnen Strategien auf und
unterstützt Sie im Gespräch mit Ihren Kunden. Die detaillierten Berechnungen können Sie anschließend ausdrucken oder
als PDF speichern und weiterleiten.
Detailinformationen
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Service
Informationen zu den auswählbaren Strategien, deren Zusammensetzung beziehungsweise Wertentwicklung sowie die
aktuellen Monatsberichte finden Sie auf der Homepage der bank zweiplus ag
Spezialvergleiche
Ansprechpartner und Formulare
Dokumente
Nach einer einmaligen Registrierung finden Sie im bank zweiplus Portal sämtliche Formulare sowie Preise und
Tarife:
zum Portal
Username: Deutschland
Passwort: Deutschland4bzp!
Abwicklungshinweise
Für die Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen benötigen Sie keine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr.
1 GewO.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14. Juni 2017 entschieden, dass die Vermittlung von
Vermögensverwaltungsverträgen keine Anlagevermittlung im aufsichtsrechtlichen Sinne darstellt (Rechtssache C 678/15).
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Ihre bisher abweichende Auslegungspraxis nun auch an
die Auslegung des EuGHs angepasst.
Die Voraussetzung für die erlaubnisfreie Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen ist, dass keine
erlaubnispflichtige Anlageberatung oder -vermittlung stattfindet. Eine Überschreitung dieser Grenzen kann Bußgelder
und andere Sanktionen, wie z. B. den Verlust der Gewerbeerlaubnis und die Verpflichtung zum Schadenersatz nach sich
ziehen.
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Informationen zur Anbindung an die bank zweiplus