Allgemeine Informationen
Seit 1921 beweist die Sutor Bank mit ihrer Vermögensverwaltung, dass sie das Vertrauen der Kunden verdient. Aufgrund
der aktuellen Markentwicklung hat die Hamburger Privatbank die Kapitalanlage neu überdacht. Nun ist es auch für
Privatkunden mit kleineren Vermögen oder dem Ziel, langfristig ein Vermögen aufzubauen, möglich in eine professionelle
fondsbasierte Vermögensverwaltung zu investieren. Ziel dieser Vermögensverwaltung ist neben einer optimalen Rendite
durch Streuung unterschiedlichster Anlageklassen eine Risikoreduzierung zu erreichen. Die Sutor Bank setzt hier ganz
auf passive Indexfonds.
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SutorVermögensDepot „Offensiv + VL“ im Überblick
- Einsatz von kostengünstigen börsengehandelten Fonds (ETFs), die einen Index passiv nachbilden
- Keine Einschränkung in der Auswahl der Größe der Unternehmen, Regionen und Währungen
- Festgelegte Mindest-Aktienquote von 60% (nach 5. Vermögensbildungsgesetz)
- Gleiche Charakteristika wie klassische VL-Verträge
- Sperrfrist 7 Jahre
- Staatliche Förderung über Arbeitsnehmersparzulage (bei entsprechender Fördermöglichkeit)
- Laufzeiten von 7, 13, 19 oder 25 Jahren in der Vermögensverwaltung „Offensiv + VL“
- Zusätzlich Einzahlung von Eigenbeiträgen möglich
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Vorteile für Vermittler: Vermittlung ohne § 34f GewO 1 möglich
Das SutorVermögensDepot „Offensiv + VL“ bietet Ihnen starke Vorteile, auch für Vermittler ohne 34f GewO 1:
Im Gegensatz zur Vermögensberatung werden bei der Vermögensverwaltung Anlageentscheidungen eigenständig durch den Vermögensverwalter zeitnah und flexibel getroffen. Ziel der Vermögensverwaltung ist es das Vermögensportfolio des Kunden unter Berücksichtigung seiner spezifischen Risikosituation und -freudigkeit sowie seiner Lebensplanung zu optimieren.
1 Bitte beachten Sie, dass Sie keine Empfehlungen hinsichtlich der vom Kunden zu wählenden Anlagestrategie und Vermögensstruktur sowie der enthaltenen Investments abgeben. Ohne Erlaubnis nach § 34f GewO Abs. 1 S. 1 Nr. 1 dürfen Sie keine Empfehlungen zu Investmentfonds abgeben. Eine Überschreitung dieser Grenzen kann Bußgelder und andere Sanktionen, wie z. B. den Verlust der Gewerbeerlaubnis und die Verpflichtung zum Schadenersatz nach sich ziehen.
Rechner und Tools
Der Antrag für das SutorVermögensdepot VL wird online erstellt. Hier können Sie die Online-Antragsstrecke starten
und die Antragsunterlagen für Ihre Kunden generieren.
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Service
Materialbestellung
Bestellungen können über die Webseite der Multi-Invest durchgeführt werden.
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Materialbestellung
Sollten Sie das gewünschte Material nicht gefunden haben, so verwenden Sie bitte das vorhandene Bemerkungsfeld für
Ihren Bestellungswunsch.
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Ansprechpartner und Formulare
Bitte geben Sie folgende Vermittlernummer an: 19041
Dokumente
Abwicklungshinweise
Für die Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen benötigen Sie keine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr.
1 GewO.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14. Juni 2017 entschieden, dass die Vermittlung von
Vermögensverwaltungsverträgen keine Anlagevermittlung im aufsichtsrechtlichen Sinne darstellt (Rechtssache C 678/15).
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Ihre bisher abweichende Auslegungspraxis nun auch an
die Auslegung des EuGHs angepasst.
Die Voraussetzung für die erlaubnisfreie Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen ist, dass keine
erlaubnispflichtige Anlageberatung oder -vermittlung stattfindet. Eine Überschreitung dieser Grenzen kann Bußgelder
und andere Sanktionen, wie z. B. den Verlust der Gewerbeerlaubnis und die Verpflichtung zum Schadenersatz nach sich
ziehen.
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Produktwissen