Allgemeine Informationen
Begeistern Sie Ihre Kunden mit souveräner Fonds-Performance durch das STOP+GO Limit-System!
Egal, wie sich das Wetter am Kapitalmarkt entwickelt: Mit einem STOP+GO Fonds-Depot können Ihre Kunden gelassen bleiben. Denn dank clever gesetzter Limit-Punkte reagiert Ihr Depot ganz automatisch, wenn wirklich Gefahr im Verzug ist. Zum passenden Zeitpunkt raus – und dann wieder rein, wenn es sich lohnt und sicherer ist. Oder anders gesagt: Risiko runter und Renditechancen rauf.
Die Vorteile im Überblick
- einzigartige Software zur optimierten Performance-Steuerung von Investmentfonds-Depots
- vollautomatische Anpassung der Limit-Werte
- höhere Renditen bei gleichzeitig gesenktem Maximum Drawdown und geringerer Volatilität im Langzeitvergleich möglich
- über 7.000 Fonds zur Wahl in nur einem Depot
- Es fallen keine zusätzlichen Ausgabekosten, Transaktions- und Tauschgebühren oder Spreads an, stattdessen wird eine separate Vergütung mit dem Kunden vereinbart.
Erfahren Sie hier mehr über das einfache Limit-System der „THE ENGINEERS OF FINANCE AG“:
Rechner und Tools
Der STOP+GO Risiko- und Renditerechner
Mit dem Risiko- und Renditerechner erhalten Sie im Rahmen eines beispielhaft angenommenen STOP+GO Depots die relevanten Performance-Werte anhand ausgewählter Investmentfonds. Achten Sie hierbei insbesondere auf die geringere Volatilität und den reduzierten Maximum Drawdown bei gleichzeitig guten Renditechancen.
Service
Online-Schulungen über Fonds Finanz Partner
Online-Schulungen über Fonds Finanz Partner
Die „THE ENGINEERS OF FINANCE AG“ entwickelt Ideen, Angebote und Lösungen, die Ihnen den Alltag als Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler leichter machen – und bietet hierfür kostenfreie Online-Schulungen an: vom einzigartigen Depot-Management-System und persönlichen Vertriebscoaching über professionelle Marketing-Instrumente bis hin zur messbaren Entlastung in Sachen Bürokratie.
Spezialvergleiche
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Ansprechpartner und Formulare
Dokumente
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Abwicklungshinweise
Für die Vermittlung von Investmentfonds benötigen Sie die Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO. Die Erlaubnis umfasst die Finanzanlagenvermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
E-Learning Filme
Vergütung
Ihre Provisionsstufe wird anhand des gesamten Depotvolumens aller Ihrer Kunden bei den Plattformen ermittelt. Bitte beachten Sie, dass das Volumen der DWS Vorsorgeverträge nicht dazu zählt. Das Gesamtdepotvolumen wird zu Beginn eines jeden Quartals ermittelt - Ihre Provisionsstufe wird dann gegebenenfalls angepasst. Zwischen den Feststellungsterminen werden keine Anpassungen vorgenommen.
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