Allgemeine Informationen
Über eine separate Glasversicherung können Sie die Mobiliar- und/oder Gebäudeverglasung absichern. Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Bruch zerstört oder beschädigt werden.
Ausgeschlossen werden unter anderem Hohlgläser, optische Gläser (z.B. auch Brillen) und Geschirr.