Allgemeine Informationen
Eine unerwartete, schwere Erkrankung wirft die meisten Menschen finanziell aus der Bahn. Sichern Sie Ihren Kunden im Falle einer Krebsdiagnose mithilfe eines Diagnosegeldes vor finanziellen Einbußen ab – und tragen Sie einen entscheidenden Teil dazu bei, dass sich die Patienten wieder auf eines konzentrieren können: ihre vollständige Genesung.
Rechner und Tools

Online-Rechner Diagnose Leben! Vorsorgeschutzbrief
Versichern Sie bestimmte Krebserkrankungen Ihrer Kunden mit dem Diagnose Leben! Vorsorgeschutzbrief. Jetzt berechnen und die Versicherung online abschließen.
Ansprechpartner und Formulare
Würzburger (Sachversicherung)
Maklerservice
Telefon: +49 (0)931 27 95-120
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Produktwissen
Welche Krebserkrankungen sind bei der Würzburger Versicherungs-AG versichert?
Kinder
- alle Krebserkrankungen
- bösartige Tumorformen des Blutes
- bösartige Tumorformen der blutbildenden Organe
- Leukämie (Blutkrebs)
- Lymphome (Tumore des lymphatischen Systems)
Frauen
- Mammakarzinom (Brustkrebs)
- Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs)
- Tubenkarzinom (Eileiterkrebs)
- Uteruskarzinom (Gebärmutterkrebs)
- Zervixkarzinom (Gebärmutterhalskrebs)
- Vaginalkarzinom (Scheidenkrebs)
- Vulvakarzinom (Schamlippenkrebs)
- Chorionkarzinom (Plazentakrebs)
Männer
- Prostatakarzinom (Prostatakrebs)
- Peniskarzinom (Peniskrebs)
- Hodenkarzinom (Hodenkrebs)
- Nierenkarzinom (Nierenkrebs)
- Nierenbeckenkarzinom (Nierenbeckenkrebs)
- Harnleiterkarzinom (Harnleiterkrebs)
- Harnblasenkarzinom (Harnblasenkrebs)
- Larynxkarzinom (Kehlkopfkrebs)
Die Leistungen der Würzburger Versicherungs-AG?
Wird bei Ihren Kunden erstmals eine der versicherten Krebserkrankungen durch einen histologischen Befund eines Facharztes diagnostiziert, so zahlt die WÜRZBURGER ein Diagnosegeld in vereinbarter Höhe. Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist nicht zweckgebunden. Bei Fortführung der Versicherung ist eine erneute Auszahlung des Diagnosegelds möglich.
Wen können Sie über die Würzburger Versicherungs-AG versichern?
Versicherbar sind alle Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres mit Erstwohnsitz in Deutschland, bei denen in den letzten zehn Jahren vor Versicherungsbeginn weder eine Krebserkrankung diagnostiziert noch behandelt wurde.