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Vermittlerunterstützung zur BU-Versicherung

Auf dieser Seite findest du verschiedene hilfreiche Werkzeuge, die dich bei der Akquise, der Produkt- und Tarifauswahl, der Bedarfsermittlung, der Beratung, bei Sales-Stories und der Vermittlung von Lösungen zur Ausgaben-Absicherung schnell und unkompliziert unterstützen.

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Häufig gestellte Fragen

FAQ zur DU-Klausel

Alles, was du rund um die DU-Klausel für Beamte wissen musst, kurz, knapp und kompetent beantwortet! Die Tabelle dazu findest du nach dem FAQ.

Was bedeutet „Echt“?

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 Der Versicherer leistet, wenn die Versetzung in den Ruhestand (und in der Regel ein amtsärztliches Zeugnis) vorgelegt werden. Dieser Nachweis ist eine unwiderlegliche Vermutung. Der Versicherer müsste auch dann leisten, wenn er beweisen könnte, dass der Dienstherr sich irrt. 

 Hier leistet der Versicherer, wenn die DU „ausschließlich“ aus gesundheitlichen Gründen besteht. Das ist doof. Denn „ausschließlich“ bedeutet zu 100 Prozent. Wenn es also wirtschaftliche Gründe gibt, wie z. B. bei der Post-Privatisierung, muss der Versicherer nicht leisten. Das ist soweit auch fair. Aber wenn der Versicherer unterstellt, ein jüngerer Beamter wäre in einem anderen Dienst im gleichen Amt weiterverwendet worden, dann kann das doof ausgehen. Und der Versicherer könnte auch Einsicht in die Personalakte verlangen, um zu prüfen, ob disziplinarische Gründe mitschwingen könnten.

 Bei der „unechten“ DU-Klausel trennt der Versicherer die Dienstunfähigkeit von dem Nachweis durch die Ruhestandsversetzung. Da steht dann z. B., dass der Beamte dauerhaft unfähig sein muss, seinen Dienst auszuüben und deshalb in den Ruhestand versetzt wurde. Die Ruhestandsversetzung ist nicht mehr der Nachweis für die DU, sondern ein weiterer Auslöser, der erfüllt sein muss. Die beiden Auslöser sind kumulativ verknüpft. Die medizinischen Voraussetzungen der DU darf der Versicherer prüfen.

Allerdings ist auch hier die Beweislast erstmal mit einer Ruhestandsversetzung und dem amtsärztlichen Zeugnis erfüllt. Aber der Versicherer darf jetzt beweisen, dass keine DU vorliegt. Der Auslöser ist nicht unwiderleglich.

Was bedeutet „Gilt auch für BaW und BaP“?

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Hier geht es um die sogenannte „vollständige DU-Klausel“.

Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe haben noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt, sondern auf einen Unterhaltsbeitrag. Der Unterhaltsbeitrag ist in der Höhe vom Grad der Erwerbsunfähigkeit (nicht Erwerbsminderung! Es ist anzunehmen, dass die Berechnung zu vergleichen ist mit der Berechnung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) der Berufsgenossenschaft ) abhängig und die Zahlung endet mit dem Eintritt in die Altersrente.

Beamte auf Probe haben zwar einen Anspruch auf Unfallruhegehalt und ein Ruhegehalt wegen Dienstbeschädigung (Das sind Berufskrankheiten.), aber das kommt so selten vor, weshalb in der Tabelle bei der Generali kein Haken gesetzt, weil die Anforderung nicht vollständig erfüllt ist. Hier wird bei BaW nicht geleistet und bei BaW nur, wenn sie ein Ruhegehalt beziehen.

Was bedeutet „Gilt auch für…“?

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Das Beamtengesetz gilt nicht immer eindeutig für Richter, Kirchenbeamte und Soldaten. Damit die DU-Klausel auch für diese Gruppen gilt, muss es ausdrücklich erwähnt werden.

Was bedeutet „Leistungsdauer bei Entlassung unbegrenzt“?

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BaW und BaP werden bei einer DU entlassen. Manche Versicherer begrenzen hier den Leistungsanspruch, was durchaus nachvollziehbar ist, da eine Nachprüfung hier nicht so einfach ist. Der Versicherer kann ja nicht darauf prüfen, ob die Entlassung fortbesteht, da eine Entlassung eben dauerhaft ist.

Was bedeutet „Nachweis DU ist nicht zusätzlich zum BU-Nachweis“?

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Der Vorteil der DU-Klausel ist ja der einfachere Nachweis. Wenn der komplette Nachweis der BU erbracht werden  muss und zusätzlich ein amtsärztliches Zeugnis und die Ruhestandsversetzung, dann konterkariert das den angedachten Sinn der Vereinfachung im Leistungsfall durch die DU-Klausel.

Der Vorteil für den Versicherer ist hier, dass er durch die normalen ärztlichen Unterlagen besser sehen kann, ob eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht besteht. Bei einem amtsärztlichen Zeugnis ist nicht zwingend ersichtlich, welche Erkrankung zur DU führt.

Sollte hier aber BU statt DU festgestellt werden, dann ist das ein Vorteil für den Kunden. Denn die BU leistet rückwirkend zum Eintritt der BU, während die DU-Klausel erst mit Versetzung in den Ruhestand leistet.

Wenn der Nachweis nicht definiert ist, dann findet sich dazu nichts unter den Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten. Das ist die Stelle in den Bedingungen, wo steht, was der Kunde im Leistungsfall alles beibringen muss, damit die Leistung geprüft werden kann. In der Regel steht da dann sowas wie „Bei BU wegen DU benötigen wir die Ruhestandsversetzung und das amtsärztliche Zeugnis“. Bei manchen steht da halt einfach gar nichts. Dann sind Anforderungen an die Nachprüfung über die geltende Rechtsprechung geregelt. Im Sinne der Transparenz wäre es aber wünschenswert, wenn auch der Laie aus den Bedingungen ablesen kann, was im Leistungsfall in der Nachprüfung auf ihn zukommt.

Was bedeutet „Ist die Nachprüfung bei Entlassung geregelt?“?

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Die Nachprüfung bei Ruhestandsversetzung erfolgt in der Regel über den Bezug eines Ruhegehalts. Bei BaW und BaP gibt es den Unterhaltsbeitrag ab einer Erwerbsunfähigkeit von 25 Prozent. Es kann also auch zu einer Entlassung ohne Bezüge kommen, weshalb der Bezug des Unterhaltsbeitrags kein gutes Prüfmerkmal ist.

Wenn nichts geregelt ist, kann der Versicherer strenggenommen nur das Fortbestehen der Entlassung prüfen. Eine gesundheitliche Verbesserung wäre irrelevant (vgl. hierzu Neuhaus, 14, 104), könnte aber auch vor Gericht gehen, da sich ja auch argumentieren ließe, dass nun der Versicherer prüfen kann, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen, die zur Entlassung führten, noch fortbestehen.  Das ist aber nur mit einer ausdrücklichen Regelung in den AVB möglich Und sollte der Versicherer tatsächlich deshalb die Nachprüfung bei Entlassung nicht regeln, weil ihm gesundheitliche Veränderungen egal sind, dann wäre es im Sinne der Transparenz wünschenswert, wenn das dann auch explizit so in den Bedingungen stehen würde. Dann könnte auch ein Anwalt, der nicht vom Fach ist, auf der Grundlage der AVB mit guten Chancen vor Gericht ziehen.

Bei einer begrenzten Leistungsdauer wird oft explizit auf die Nachprüfung verzichtet. Und wenn es keine vollständige DU-Klausel ist, dann entfällt hier die Nachprüfung, weil es ja schon in der Erstprüfung keine Leistung gibt.

Was bedeutet „Spezielle DU immer versichert“?

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Wenn der Versicherer nicht explizit von einer Ruhestandsversetzung oder Entlassung wegen „allgemeiner“ DU spricht, sondern einfach nur „DU“ schreibt, dann muss er sich anrechnen lassen, dass das auch für spezielle DU gilt. Die WWK schreibt zwar nur DU, aber stellt im nächsten Satz klar, dass es aus diesem Vertrag keine Leistung wegen spezieller DU gibt. Und die Universa schreibt auch nur DU, aber bietet gegen Mehrprämie eine spezielle DU-Klausel an.

Was bedeutet „BU-Prüfung für Beamte möglich“?

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Der Leistungsauslöser ist in der Regel einfacher und früher erreicht, wenn der Nachweis nicht so kompliziert wäre. Aus diesem Grund bietet die Fonds Finanz auch den Leistungsservice an, dass ein spezialisierter Anwalt den Antrag auf Leistung stellt.

Es gibt aber tatsächlich Fälle, wo der Lehrer vom Dienstherrn ins Forstamt versetzt wird, was der Lehrer aber nicht will. Wenn er kündigt, hat er keinen Anspruch auf DU, also leistet die DU-Klausel nicht. Er wäre aber BU. Und außerdem war jeder Beamte mit Sicherheit schon über 6 Monate BU, bevor er wegen DU in den Ruhestand versetzt wird. 

Es ist also schon gut, wenn auch ein Beamter sich auf BU prüfen lassen kann.

Was bedeutet „DU versichert bis…“?

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Bei manchen Versicherern sind selbst Akademiker nicht bis 67 versicherbar und bei der ERGO fällt der Schutz mit 46 aus dem Vertrag und es wird nur noch auf BU geprüft.

Was bedeutet „Teil-DU optional“?

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Das ist vermutlich selbsterklären. Hier wird angezeigt, ob eine Teil-DU, also eine Leistung bei begrenzter Dienstfähigkeit abgeschlossen werden kann.

Gibt es bei den Besonderheiten was zu erklären?

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Hier ist unter anderem aufgelistet, bei welchen Versicherer auch andere Nachweise als das amtsärztliche Zeugnis möglich sind. Das ist nicht kriegsentscheidend, aber theoretisch kann der Dienstherr den Beamten auch ohne irgendeine medizinische Prüfung wegen DU in den Ruhestand versetzen. Das kommt vor allem bei sehr schweren und eindeutigen Fällen vor.

Der hilfreiche Marktvergleich zur DU-Klausel

Welche Gesellschaft eine DU-Versicherung anbietet und welche Leistungen inkludiert sind, kannst du dieser Tabelle entnehmen. Auch Alt-Tarife, die nicht mehr verfügbar sind, findest du dort im letzten Stand.

WikiBUdia

Das große BU-ABC

Von A wie Abfragezeitraum bis Z wie Zwei-Vertragslösung: Hier findest du alle relevanten Schlagwörter ausführlich erklärt. Dir vermisst einen Begriff? Dann wende dich gerne an Philip!

A Empty arrow up icon

Abfragezeitraum Empty arrow up icon

Bei den Antragsfragen gibt es immer einen Abfragezeitraum. Dieser ist nicht gesetzlich geregelt. Wichtig ist aber, dass der Kunde mit einer angemessenen Erinnerungsleistung den Zeitraum überblicken kann.

Seit 2008 muss der Kunde nur angeben, wonach in Textform gefragt wird. Eine Ausnahme gibt es bei ►Arglist und bei der ►spontanen Anzeigepflicht, aber grundsätzlich muss nur beantwortet werden, was gefragt wird.

Marktstandard sind derzeit 5 Jahre bei ambulanten Behandlungen und 10 Jahre bei stationären Aufenthalten. Manche Versicherer fragen nur 3 Jahre ambulant und 5 Jahre stationär zurück.

Das hört sich für den einzelnen Kunden sehr gut an, aber für das Kollektiv kann das auch gefährlich sein. Vor allem bei psychischen Erkrankungen geht man davon aus, dass das Rezidiv, also das Wiederauftreten der Erkrankung, bis zu 5 Jahren dauern kann. 

Grundsätzlich können wir aber davon ausgehen, dass die Aktuare, also die Versicherungsmathematiker, schon wissen, was sie tun. Die Tendenz geht eher Richtung Vorsicht als Mut.

Wichtig ist, dass nicht der Zeitpunkt der Diagnose entscheidend ist. Wenn der Kunde also vor 6 Jahren sein Bein verloren hat, und seitdem nicht mehr beim Arzt war, dann müsste er dennoch angeben, dass er nur ein Bein hat. Bestehende Erkrankungen müssen immer angegeben werden.

Das gilt auch für chronische Erkrankungen. Bei Rheuma oder Epilepsie spricht man deswegen nicht von Genesung, sondern von Remission. Die Krankheit kann also zurückgehen, aber nie komplett ausheilen.

Bei Depressionen ist das ähnlich, aber hier gibt es ein stillschweigendes Verständnis in der Branche, dass nach abgeschlossener Behandlung der Abfragezeitraum zu ticken beginnt.

Abrechnungsdiagnose Empty arrow up icon

Man spricht von der sogenannte Abrechnungsdiagnose, wenn in der Akte eine Diagnose zu finden ist, die objektiv nicht zum tatsächlichen Krankheitsbild passt und von der der Kunde nichts wusste. Man sollte oft eher von einer Gefälligkeitsdiagnose reden, da auch oft davon auszugehen ist, dass Ärzte nur in den seltensten Fällen zur Abrechnungsoptimierung Diagnosen aufschreiben.

In den meisten Fällen will der Patient eine Krankschreibung, weil er nach einer Kündigung seinen Chef nicht mehr sehen will oder weil er auch einfach mal zu Hause bleiben will. Oder der Arzt muss eine schwerwiegendere Diagnose aufschreiben, damit eine Behandlung bezahlt wird, die erfolgversprechend ist, aber in der Form nicht von der Kasse gezahlt werden würde.

Beim Kunden herrscht eine große Angst vor den Abrechnungsdiagnosen, weil eine verschwiegene Vorerkrankung eine ►Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (VVA) darstellen könnte. Die Abrechnungsdiagnose steht aber nur in der Krankenakte. Sie ist weder wahr, noch wurde sie behandelt. Sie ist dem Kunden in den meisten Fällen eben auch überhaupt nicht bekannt.

Und damit der Versicherer eine VVA nachweisen könnte, müsste er beweisen, dass diese Diagnose bekannt war.

Das ist schwierig bis unmöglich, wenn es für diese Erkrankung keine Behandlung, wie z. B. Massagen, oder keine Medikamente, keinen Krankenhausaufenthalt und auch keine ►Arbeitsunfähigkeits-Zeiten gab. 

Sollte also eine depressive Episode abgerechnet sein, aber der Kunde niemals bei einem Psychologen gewesen sein, ist es unwahrscheinlich, dass diese Diagnose wahr ist. 

Gefährlich ist es nur, wenn der Kunde sich drei Wochen krankschreiben lässt, um während der Kündigungsfrist nicht mehr auf der Arbeit erscheinen zu müssen. Denn die Krankschreibung deutet schon darauf hin, dass der Kunde von der Krankheit wusste.

Antragsfragen Empty arrow up icon

Die Antragsfragen bestehen aus den Gesundheitsfragen und den Fragen zum Risiko, wie z. B. Beruf, Hobbys oder geplante Reisen. 

Eine Falschangabe des Kunden kann zu einer ►Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (VVA) führen. Dabei kommt es darauf an, ob der Kunde den Fragen einfach nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt hat oder ob er absichtlich lügt. 

Wer also angibt, dass er gesund sei, weil er sich tatsächlich nicht mehr erinnern kann, wann er zuletzt beim Arzt war und dabei vergisst, dass er vor 4 Jahren einmal in eine Steckdose gelangt hat, deshalb über Nacht im Krankenhaus beobachtet wurde und am nächsten Morgen ohne Befund entlassen wurde, muss nicht mit einer Bestrafung im Leistungsfall rechnen, weil der Vorfall keinen Einfluss auf die Annahme hätte. 

Wenn der Kunde aber nicht angibt, dass er am Tag nach Vertragsschluss einen Termin beim Arzt hat, weil er seit Wochen starke Kopfschmerzen hat, wird vermutlich eher Ärger bekommen, wenn bei dem Termin ein Hirntumor oder Migräne diagnostiziert wird. Denn die Schmerzen müssen ihm bei Vertragsabschluss bewusst gewesen sein. 

Auch die Angabe eines falschen Berufs kann eine VVA auslösen.

Anzeigepflicht Empty arrow up icon

Die Anzeigepflicht oder auch vorvertragliche Anzeigepflicht macht kein Geheimnis daraus, worum es geht. Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Vertragsschluss der Versicherungsgesellschaft alles anzuzeigen bzw. anzugeben, wonach diese in Textform fragt. Wenn der Kunde etwas nicht angibt, dann kann der Versicherer im schlimmsten Fall die Leistung verweigern.

Die Leistung wird dann verweigert, wenn der Versicherer beweisen kann, dass der Kunde etwas mit Absicht nicht angegeben hat, weil er wusste, dass er sonst keine Versicherung bekommt oder nur eine mit ►Ausschluss oder ►Risikozuschlag. Dies wird als sogenannte Arglist bezeichnet. Etwas wird mit Vorsatz verschwiegen oder falsch angegeben, um daraus dann einen Vorteil zu ziehen. 

Nur Vorsatz wäre es z. B. wenn der Kunde eine Schönheits-OP nicht angeben würde, weil es ihm peinlich ist. Das wäre dann Absicht, aber er verspricht sich daraus keinen wirtschaftlichen Vorteil. Es ist ihm einfach nur peinlich.

Aber bleiben wir mal bei der Arglist. Wer arglistig handelt, ist in unserem Rechtssystem nicht mehr komplett schützenswert. In diesem Fall greifen Erweiterungen der Anzeigepflicht. Bei Arglist muss z. B. keine Kausalität bestehen, also kein Zusammenhang zwischen der verschwiegenen Krankheit und dem Leistungsfall .

Wer also arglistig verschweigt, dass er in Psychotherapie ist, erhält auch dann keine Rentenleistung, wenn er wegen eines Unfalls oder Krebs BU werden würde.

Beim Beantworten der Fragen sollte außerdem der Wortlaut der Frage beachtet werden, aber auch der Sinn nicht untergehen: Wenn der Versicherer also fragt, ob in den letzten 2 Jahren eine Krankschreibung von mehr als 14 Tage bestand, dann ist es schwierig, dies zu verneinen, wenn der Kunde derzeit schon 12 Tage krankgeschrieben ist und die Krankschreibung noch läuft.

Arbeitsunfähigkeits-Klausel (AU-Klausel) Empty arrow up icon

Die sogenannte AU-Klausel leistet, wenn der Kunde für mindestens 6 Monate am Stück krankgeschrieben ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Krankschreibung durchgehend wegen der gleichen Erkrankung ausgestellt ist. Wichtig ist nur, dass sie ununterbrochen ist. 
Da die meisten Anbieter aber immer eine Krankschreibung vom Facharzt fordern, wäre in einem solchen Fall anzunehmen, dass man von jedem Facharzt zu jeder vorliegenden Erkrankung eine Krankschreibung braucht. 

Für Vermittler ist der Vorteil dieser Klausel, dass die 6-monatige Krankschreibung eine sogenannte unwiderlegliche Vermutung darstellt. Der Versicherer darf also nicht selbst prüfen, ob die Krankschreibung in Ordnung ist. Er muss leisten. 

In älteren Verträgen gibt es noch eine AU-Klausel, die die Arbeitsunfähigkeit selbst prüft. Aber seit es keinen Anbieter mehr gibt, der bei AU dauerhaft leisten würde, ist auch diese Klausel verschwunden. 

Jetzt muss der Vermittler darauf achten, dass die Klausel auch dann leistet, wenn nicht gleichzeitig BU beantragt wird. Denn es ist zwar sinnvoll, gleichzeitig eine unbefristete Leistung aus der BU-Versicherung zu beantragen, aber es sollte keine Obliegenheit sein. 

Ein Vorteil für den Kunden ist, dass es einfach ist, die Rente zu beantragen. Wer gerade auf Reha ist oder in psychiatrischer Behandlung, tut sich schwer, eine ausführliche Beantragung der BU-Rente durchzuführen. 

Arglist Empty arrow up icon

Arglist liegt vor, wenn der Kunde etwas mit Absicht macht, um für sich einen wirtschaftlichen Vorteil herauszuschlagen. Wer also nur deshalb etwas im Antrag verschweigt, weil es ihm peinlich ist, der handelt zwar vorsätzlich, aber nicht arglistig. 

Wenn der Kunde aber angibt, dass er Architekt ist, weil er weiß, dass er als Maurer viel mehr bezahlen müsste, handelt arglistig. 

Wer arglistig handelt, ist nach dem Gesetz nicht mehr schützenswert. Deshalb braucht es bei Arglist keine ►Kausalität, um die Leistung zu verweigern. Angenommen, der Kunde verschweigt eine laufende Psychotherapie und wird wegen eines Unfalls berufsunfähig, dann darf die BU-Versicherung trotzdem die Leistung verweigern, obwohl das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. 

Bei ►Vorsatz und grober Fahrlässigkeit muss ein Zusammenhang zwischen dem, was nicht oder falsch angegeben wurde, und dem Auslöser für den Leistungsfall bestehen.

Auslandsaufenthalt Empty arrow up icon

Bei den ►Antragsfragen wird bei fast jedem Versicherer nach geplanten Auslandsaufenthalten gefragt. In der Regel sind das 3 Monate außerhalb Europas in den kommenden 12 Monaten. 

Der Versicherer will das wissen, weil die Gesundheitsversorgung einen erheblichen Einfluss auf die Dauer der Berufsunfähigkeit haben kann. Außerdem wäre die Überprüfung des Leistungsfalls im Ausland um einiges schwieriger.

Dem Wortlaut nach müsste der Kunde nicht angeben, wenn er schon wüsste, dass er in einem halben Jahr für immer nach Tiflis zieht. Tatsächlich würde das aber den Versicherer brennend interessieren.

Ausschluss-Klausel Empty arrow up icon

Eine Ausschluss-Klausel schließt bestimmte Risiken vom Versicherungsschutz aus. Das kann ein ►Hobby oder eine Vorerkrankung sein. In beiden Fällen muss der Versicherer gut beweisen können, dass der Ausschluss greift. Die ►Beweislast liegt hier beim Versicherer. Und bei Ausschlüssen muss die ►Kausalität eindeutig bewiesen sein. Es reicht also nicht, den Verschleiß des rechten Knies damit zu erklären, dass das linke Knie, welches ausgeschlossen wurde, zu einer Mehrbelastung oder Fehlhaltung führte. Es muss medizinisch nachzuweisen sein. 

Und wer sich an die Debatte um die Beweisführung von Impfschäden erinnern kann, weiß, dass das keineswegs trivial ist. 

B Empty arrow up icon

Bedarfsermittlung Empty arrow up icon

Der Vermittler muss gemeinsam mit dem Kunden dessen Bedarf ermitteln. Das gehört zu den Beratungspflichten. In der Praxis wird hier oft das Gehalt erfragt und davon dann die 60-70 Prozent vom Brutto genommen. 

Tatsächlich ist der Bedarf aber das, was der Kunde monatlich an Ausgaben hat. Diese Ermittlung ist zwar etwas umfangreicher, aber sie hat den Vorteil, dass der Kunde sich damit verbindlich auf eine Rentenhöhe festlegt. Wenn er tatsächlich jeden Monat 2.000 Euro braucht, ist es nicht sinnvoll, nur 1.000 Euro zu versichern. Dann würden jeden Monat 1.000 Euro fehlen und der Kunde wäre nach kurzer Zeit pleite, obwohl seine BU-Versicherung zahlt. 

Sollten einfach die 60 Prozent vom Brutto versichert werden, dann kann (und wird) der Kunde immer behaupten, er könne im Leistungsfall schon sparen, weshalb 1.000 Euro BU-Rente ausreichend sind. Wenn die monatlichen Ausgaben bekannt sind, ist das nicht mehr möglich. 

Hinzukommt, dass dem Kunden bei einer Bedarfsermittlung über die Ausgaben klar wird, dass er nicht alle Ausgaben bis zum 67. Lebensjahr hat. Eine Finanzierung, die kürzer läuft, kann auch kürzer abgesichert werden. Dadurch spart der Kunde Geld, das er braucht, um die richtige Höhe der BU-Rente absichern zu können. 

Merke: Eine BU-Rente bis 60 kostet etwa die Hälfte einer BU-Rente bis 67. 

Befristetes Anerkenntnis Empty arrow up icon

In der Regel befristen heutzutage Versicherer die Rentenzusage nicht. Sie leisten unbefristet. Das ist positiv. Denn bei einem unbefristeten Anerkenntnis kommt es zu einer Beweislastumkehr. Während bei der Erstprüfung im Leistungsfall der Kunde dem Versicherer beweisen muss, dass BU vorliegt, muss bei einem unbefristeten Anerkenntnis in der Nachprüfung der Versicherer beweisen, dass BU nicht mehr vorliegt. Er muss deinen Kunden entweder ►konkret verweisen, was nicht so einfach ist, oder beweisen, dass der Kunde wieder gesund genug ist, um mehr als 50 Prozent im alten Job zu arbeiten. 

Wenn der Versicherer befristet anerkennt, dann folgt daraus, dass der Kunde nach abgelaufener Frist erneut in der Beweislast ist und es eben nicht zu einer ►Beweislastumkehr kommt. Der Kunde müsste das Fortbestehen der BU neu nachweisen.

Es kann aber im besten Fall auch ein unbürokratischer Weg sein, um schnell zu leisten. Angenommen, der Kunde hat Brustkrebs und es ist klar, dass in 10 Monaten wieder alles gut ist, dann kann der Versicherer auf 12 Monate befristet leisten und jeder ist glücklich. 

Der Versicherer hat nämlich etwas Angst vor einem unbefristeten Anerkenntnis, weil er in dem Moment auch die ►Rückstellung bilden muss, damit die Rente auch wirklich über die gesamte Laufzeit sicher ist. Und dabei ist es dann egal, ob die BU nur drei Jahre dauert und das von vornherein offensichtlich ist. Bei einem unbefristeten Anerkenntnis muss die Rückstellung bis zum Vertragsende inklusive Dynamik gebildet werden. Und das ist eine finanzielle Einschränkung für den Versicherer, da dann das Geld auf einem Konto liegen muss.

Beitragsbefreiung Empty arrow up icon

Im Leistungsfall erhält der Kunde nicht nur die Rente, sondern muss auch die Beiträge nicht mehr zahlen. Bei der steuerlichen Betrachtung spielt die Beitragsbefreiung derzeit keine Rolle. 

Die Beitragsbefreiung beginnt erst beim anerkannten Leistungsfall zu greifen. Zu viel entrichtete Beiträge werden verzinst zurückgezahlt. Der Kunde kann (und sollte) bei der Antragstellung im Leistungsfall auch die Beitragsstundung beantragen.

Richtig interessant ist die Beitragsbefreiung bei der Kombination von BU-Versicherung und Rentenversicherung, weil hier auch die Beiträge für die Rentenversicherung übernommen werden. Bei manchen Versicherern greift dann eine ►Leistungsdynamik

Beitragsberechnung Empty arrow up icon

Wie ein BU-Versicherer seine Beiträge berechnet, ist ihm überlassen und nur insoweit reguliert, als dass der Beitrag hoch genug sein muss, dass sich der Bestand ohne Neuverträge tragen kann.

Im Wesentlichen wird der Beitrag bestimmt durch

  • Rentenhöhe
  • Laufzeit
  • Beruf
  • Eintrittsalter
  • Vertragsgestaltung (Basis, Komfort, Premium, AU-Klauseln, Leistungsdynamik…)
  • Und individuelle Zuschläge für Hobbys oder Vorerkrankungen.

Die Rentenhöhe verändert den Beitrag linear, während alle anderen Werte komplexeren Berechnungen, wie z. B. Eintrittswahrscheinlichkeiten, folgen. So verdoppelt sich z. B. der Beitrag, wenn ein Vertrag statt bis Endalter 60 bis Endalter 67 läuft. Bei handwerklichen Berufen trifft das außerdem eher zu als bei akademischen.

Wer Beiträge sparen will, sollte sich genau überlegen, an welchen Schrauben er drehen will. 

Die Rentenhöhe verbietet sich in den meisten Fällen. Denn wer einen Bedarf von 2.000 Euro hat, aber nur 1.000 Euro versichert, muss im Leistungsfall jeden Monat 1.000 Euro aus dem Ersparten aufbringen und geht langsam aber sicher pleite, obwohl die Versicherung leistet. 

Die Laufzeit hat Potential, setzt aber ein grundsätzlich sparsames Leben voraus, damit ein früherer Renteneintritt auch tatsächlich möglich wäre.

Beitragsdynamik Empty arrow up icon

Es gibt verschiedene Arten der Beitragsdynamik. In den meisten Fällen erhöht sich der Beitrag um einen vorher vereinbarten Prozentsatz. Das können in der Regel zwischen 1-5 Prozent sein. Bei den meisten Tarifen ist der letzte Beitrag die neue Grundlage, manchmal bleibt es der Ursprungsbeitrag. In dem einen Fall steigt der Beitrag linear, im anderen exponentiell.

Bei manchen Versicherern ist die Beitragsdynamik an den Verbraucherpreisindex gekoppelt.

Es ist in den allermeisten Fällen sinnvoller, eine möglichst hohe Beitragsdynamik zu vereinbaren. Denn tatsächlich erhöht sich die Rente nicht linear zum Beitrag. Mit dem erhöhten Beitrag wird neuer Versicherungsschutz zu den dann gültigen Rechnungsgrundlagen und dem dann gültigen Eintrittsalter gekauft.

Deshalb wird das Verhältnis zwischen der Erhöhung der Beiträge und der Erhöhung der Rente mit den Jahren immer schlechter. Und darum ist es besser, mit einer hohen Dynamik schnell die Rentenleistung zu erhöhen, als mit einer niedrigen, die man dafür länger laufen lässt.

Und mittlerweile gibt es viele BU-Tarife im gehobenen Marktstandard, die es zulassen, der Dynamik unbegrenzt zu widersprechen.

Beratungsdokumentation Empty arrow up icon

Die Beratungsdokumentation ist so ziemlich das Wichtigste, was der Vermittler machen muss. Denn sollte es vor Gericht gehen, dann hilft sie, zu beweisen, ob und wie die Beratung stattgefunden hat, während der Kunde nachweisen muss, dass er nicht ausreichend beraten wurde.

Die Doku muss also den Nachweis enthalten, dass der Kunde durch die Beratung befähigt wurde, für sich die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Wenn die Empfehlung des Vermittlers vom Wunsch des Kunden abweicht, muss das erklärt werden. Und wenn die Empfehlung dann sogar vom Bedarf abweicht, dann muss das sehr gut erklärt werden.

Die wichtigste Formalie ist die Bezeichnung. Oft wird die Beratungsdokumentation auch Beratungsprotokoll genannt. Das kann aber fürchterliche Folgen haben. Ein Protokoll muss vor Gericht die Anforderungen an ein Protokoll erfüllen. Das bedeutet, der Beratungsablauf muss minutiös aufgeführt sein. Das macht niemand und das ist auch nicht sinnvoll.

In diesem Fall wäre das „Protokoll“ ungültig und darf nicht vor Gericht verwendet werden. Da somit die Beratungsdokumentation wegfällt, wird es sehr schwierig. Zusätzlich kommt es zu einer ►Beweislastumkehr und der Vermittler muss jetzt beweisen, dass er beraten hat, während das Gericht zunächst davon ausgeht, dass er es nicht hat.

Beruf, der versicherte Empty arrow up icon

Versichert ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er in gesunden Tagen ausgestaltet war. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit der Beruf auch wirklich der zu prüfende Beruf ist: 

  • Der Beruf muss freiwillig so gewählt sein.
  • Der Beruf muss auf Dauer so angelegt sein.
  • Der Beruf muss den Lebensstandard prägen.

Wer also wegen Corona in Teilzeit gearbeitet hat, wäre im Leistungsfall auf Vollzeit geprüft worden, weil es nicht freiwillig war und nicht auf Dauer angelegt. Das gleiche gilt in diesem Zusammenhang für Home Office.

Wer in Elternzeit weniger arbeitet, muss auch auf Vollzeit geprüft werden. Zwar kann man hier wohl von einer Freiwilligkeit sprechen, aber das ist nicht auf Dauer angelegt. 

Und wer Lust hat, zu reisen o. ä. und deshalb ab dem 50. Lebensjahr weniger arbeitet, weil jetzt das Haus abbezahlt ist, hat auch gute Argumente, wenn sein Lebensstandard dadurch nicht geprägt wird. Er hat ja auch niedrigere Ausgaben.

Berufsgruppe Empty arrow up icon

In jeder Sparte der Arbeitskraftabsicherung gibt es Berufsgruppen. Selbst bei der ►Grundfähigkeitsversicherung, die grundsätzlich im ►Leistungsfall keinen Zusammenhang zwischen dem ausgeübten Beruf und der gesundheitlichen Einschränkung herstellt.

Die Berufsgruppen sind aber immer einer der Faktoren der ►Beitragsberechnung.

Hier geht es sehr stark um Statistiken. In der BU-Versicherung kommt es bei den Berufen nicht so sehr darauf an, wie gefährlich diese sind, sondern wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, die normalerweise ausgeübten Tätigkeiten dieses Berufes aus gesundheitlichen Gründen nur noch zur Hälfte ausüben zu können.

Ein Akademiker kann mit einem leichten Tremor in der rechten Hand noch uneingeschränkt arbeiten, während der Uhrmacher damit vermutlich schon BU wäre. Beide Berufe sind ziemlich ungefährlich, aber leichte Einschränkungen haben in dem einen Fall schon eine Auswirkung, im anderen Fall nicht.

Außerdem kommt es darauf an, wie lange eine BU in dem jeweiligen Beruf andauern würde. Hier kommt die Ausbildung ins Spiel. Eine ungelernte Kraft wird deshalb teuer, weil sie ungelernt ist und damit die Wahrscheinlichkeit eher gering ist, dass sie, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, eine Ausbildung ergreift, um in einem neuen Job arbeiten zu können. Wer in gesunden Tagen keine Ausbildung absolviert, wird das im BU-Fall eher noch weniger wahrscheinlich machen. Deshalb könnte er nie konkret verwiesen werden.

Die Berufsgruppen-Kataloge sind sehr alt, weshalb sich hier manchmal verwirrende Berufe, wie der Ameiseneiersammler oder der Stripper (Seilmacher), finden. Aber auch der Kindergärtner ist immer noch vorhanden, obwohl es seit den 70er Jahren nur noch Kindererzieher und Kinderpfleger gibt.

Der Kinderpfleger ist in der Regel deutlich teurer als der Kindererzieher. Wer hier Kindergärtner angibt, macht im ersten Moment nichts falsch. Denn der Versicherer sollte wissen, dass es den Beruf nicht mehr gibt und landläufig wird auch der Kinderpfleger so bezeichnet. Diese Angabe löst beim BU-Versicherer eine ►Nachfrageobliegenheit aus. Wenn er es nicht genauer wissen will, kann er im Leistungsfall auch nicht dagegen vorgehen.

Es ist aber nicht möglich, den Kindergärtner wählen, wenn der Kunde tatsächlich Landschaftsgärtner ist. Das wäre eine Falschangabe, die absichtlich und um Beiträge zu sparen gemacht wurde - also arglistig.

Berufsunfähigkeit Empty arrow up icon

Bei der Berufsunfähigkeit geht es um eine Einschränkung von 50 Prozent. Diese kann durch die Zeit oder durch das Arbeitsergebnis bewiesen werden: Entweder ist der Bäcker durch eine gesundheitliche Einschränkung außerstande, statt der normalen 8 Stunden noch 4 Stunden oder mehr zu arbeiten oder er ist zwar im Stande 8 Stunden zu arbeiten, aber er schafft trotz aller Anstrengung nur noch 500 statt der bisher 1.000 Brötchen.

Wenn es zu seinen Aufgaben gehört, die Brötchen auch noch zu verkaufen, dann wäre er auch dann BU, wenn er zwar die 1.000 Brötchen backen könnte, er sie aber nicht mehr verkaufen könnte. Und das z. B. auch dann, wenn er durch einen Unfall so entstellt wäre, dass niemand mehr bei ihm einkaufen will.

Denn Berufsunfähigkeit bedeutet nicht, dass die gesundheitliche Einschränkung direkt zu einer Minderung des Arbeitsergebnisses führen muss. Es kann sein, dass der Kunde 100 Prozent seiner beruflichen Tätigkeiten ausüben kann, aber das Ergebnis seiner Arbeit (in diesem Fall das Verkaufen der Brötchen) dennoch zu mehr als der Hälfte eingeschränkt ist. Dann liegt bei voller Gesundheit BU vor. Das gleiche gilt auch, wenn der Kunde infektiös ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung Empty arrow up icon

Die Berufsunfähigkeitsversicherung folgt dem Leitbild des Paragrafen 172 des VVG. Das bedeutet, dass eine Versicherung, die sich BU-Versicherung nennt oder auch nur den Anschein erweckt, eine zu sein, nicht negativ von der Definition abweichen darf.

Auch sind alle Klauseln dahingehend ungültig. Ein Beispiel hierfür waren die sogenannten Berufsklauseln, die zwar so klangen, als wären sie speziell für diesen Beruf gemacht, aber in der Definition ging es dann nicht um die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten, sondern um das allgemeine Berufsbild.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert keinen Beruf, sondern die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeiten. Deshalb sind auch Beamte, die keinen Beruf, sondern ein Amt innehaben, versicherbar und sie haben auch die Möglichkeit, Leistung wegen BU zu beantragen.

Beweislastumkehr Empty arrow up icon

Ganz grundsätzlich muss immer derjenige etwas beweisen, der eine Forderung stellt. Der Kunde will eine Rente, also muss er beweisen, dass der ►Leistungsfall eingetreten ist. Wenn der Beweis erbracht ist, spricht die Versicherungsgesellschaft in der Regel ein unbefristetes Anerkenntnis aus. Ab jetzt muss die Rente bis zum Vertragsende bezahlt werden, sofern das Versicherungsunternehmen nicht vorher beweisen kann, dass keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt. Es kommt also zur Beweislastumkehr.

Wenn eine ►Beratungsdokumentation fälschlicherweise Beratungsprotokoll heißt, kann es ebenfalls zu einer Beweislastumkehr kommen.

Off-Topic: Allgefahren-Deckungen in der Sachversicherung funktionieren nach dem gleichen Prinzip. Im Schadenfall muss nicht der Kunde beweisen, dass es versichert ist. Der Versicherer muss beweisen, dass es nicht versichert ist.

C Empty arrow up icon

Chemie-Lehrer Empty arrow up icon

Der Chemie-Lehrer ist ein gutes Beispiel für besondere Gefahren im Beruf.

Wenn der Kunde Chemie-Lehrer ist, ist es nicht mehr nötig, bei den besonderen Gefahren im Beruf anzugeben, dass er mit Chemikalien zu tun hat. Das ist in dem Beruf vorauszusetzen und das wissen die Versicherer auch. Also ist es auch keine besondere Gefahr. 

Da wäre es eher relevant, wenn der Kunde im Büro arbeitet, aber auch Rettungshelfer in der Firma ist und deshalb regelmäßig einen Sanitätswagen fährt.

Cobb-Winkel Empty arrow up icon

Skoliose ist eine Verkrümmung der Wirbelsäule, die fast jeder hat. Ob das für die ►Risikoprüfung eine Rolle spielt oder nicht, entscheidet der Cobb-Winkel. Wenn es zu der Skoliose keine bildgebende Diagnostik gibt und deshalb der Cobb-Winkel unbekannt ist, dann handelt es sich vermutlich eher um einen Verdacht, der als gesicherte Diagnose abgerechnet wurde.

Wenn der Cobb-Winkel bekannt ist und relativ niedrig ist, kommt es nur noch darauf an, ob der Beruf körperlich oder kaufmännisch geprägt ist. Aber auch mit Skoliose kann die Wirbelsäule oft mitversichert werden.

D Empty arrow up icon

Diagnosen Empty arrow up icon

Es gibt über 10.000 verschiedene Diagnosen im ICD-10-Katalog. Der Buchstabe gibt Auskunft über den betroffenen Bereich oder die Art der Einschränkung. Die erste Zahl benennt die Erkrankung und die Zahl hinter dem Punkt die Ausprägung der Erkrankung. Der Buchstabe „F“ steht für psychische Erkrankungen, die „32“ bezeichnet die Depressive Episode und bei einer leichten depressiven Episode stünde dann eine „0“ hinter dem Punkt. Im ICD-10-Code stünde dann also F32.0. F32.1 wäre dann eine mittelgradige Episode und F32.2 eine schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome.

Wenn eine „8“ hinter dem Punkt steht, dann handelt es sich um sonstige Ausprägungen der Erkrankung und wenn hinter dem Punkt eine „9“ steht, bedeutet dies oft, dass die Krankheit in der Ausprägung nicht näher bezeichnet werden kann.

Eine gesicherte Diagnose wird mit einem „G“ gekennzeichnet, „V“ steht für Verdacht, „A“ für Ausschluss und „Z“ für „Zustand nach…“ - wenn also z. B. eine Krankheit in der Remission ist, aber nicht ausheilen kann.

Verdachtsfälle sind in der Regel nicht anzugeben. Aber wenn der Kunde z. B. über anhaltende Bauchschmerzen klagt, sich aber kein Verdacht bestätigen lässt und er bis jetzt keine gesicherte Diagnose hat, dann sollte der Untersuchungsverlauf angegeben werden, selbst wenn die Untersuchungen wörtlich genommen ohne gesicherten Befund sind.

Dienstobliegenheitserklärung Empty arrow up icon

Von einer Dienstobliegenheitserklärung spricht man im Kollektiv-Geschäft, wenn keine Gesundheitsfragen gestellt werden, sondern nur bestätigt werden muss, dass der Kunde arbeitsfähig ist. In der Regel wird nach Krankschreibungen in den letzten 12-24 Monaten gefragt.

Da hier wenig falsch zu machen ist, sind DOE in der Regel sehr rechtssicher. Eine Ausnahme kann der eingebrachte Leistungsfall sein.

Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) Empty arrow up icon

Die Dienstunfähigkeitsklausel ist für Beamte ein vereinfachter Zugang zur Leistung. Juristisch gesprochen handelt es sich bei der Klausel um eine ►unwiderlegliche Vermutung für den Versicherer. Er darf nicht selbst prüfen und ist an die Entscheidung des Dienstherrn gebunden. Wenn es sich um eine echte DU-Klausel handelt.

Eine echte DU-Klausel leistet, wenn der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird und das mit einem amtsärztlichen Zeugnis belegen kann.

Wenn es eine vollständige DU-Klausel ist, dann gilt sie auch für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe. Am Markt gibt es nur noch die Generali, die keine vollständige Klausel hat. Eine vollständige Klausel leistet also, wenn eine Ruhestandsversetzung oder auch eine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit vorliegt.

Eine fast echte DU-Klausel leistet, wenn der Beamte „ausschließlich“ aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird. „Ausschließlich“ bedeutet juristisch immer zu 100 Prozent. Wenn der Versicherer also in der Personalakte Hinweise findet, die disziplinarische Gründe oder die wirtschaftliche Situation des Landes vermuten lassen, also der Dienstherr sich einen kranken Beamten nicht leisten will oder das Alter eine Rolle spielen könnte, dann ist diese Klausel nur noch wenig wert. Ziel einer DU-Klausel ist ja ein vereinfachter Leistungsprozess.

Eine unechte DU-Klausel erkennt man an einem „und“. Da heißt es nämlich, dass der Beamte dienstunfähig sein muss und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Das „und“ trennt die Kausalkette. Bei der echte DU-Klausel ist die Ruhestandsversetzung der Nachweis der DU. Jetzt muss beides bewiesen werden. Man spricht von einer kumulativen Verknüpfung von Leistungsauslösern.

Und der Nachweis der Dienstunfähigkeit hat es in sich. Denn an sich kann ein Beamter nach dem Beamtenstatusgesetz § 26 zu einer konkreten Verweisung gezwungen werden. Hier heißt es, dass der Beamte an Weiterbildungen teilnehmen muss, wenn ihm die Befähigung fehlt, in einem anderen Amt eingesetzt zu werden.

Außerdem fehlt bei der Definition der DU der fingierte Prognosezeitraum. Während eine BU bewiesen ist, wenn der Kunde bereits 6 Monate BU war, muss bei der Dienstunfähigkeit bewiesen werden, dass er in den kommenden 6 Monaten nicht wieder dienstfähig wird. Und welcher Arzt gibt eine Prognose für die kommenden 6 Monate?

Aber auch eine unechte DU-Klausel ist eine vorteilhafte Regelung und weicht nicht negativ von der Leitbildfunktion des § 172 VVG ab. Denn der Nachweis der DU ist grundsätzlich mit der Versetzung in den Ruhestand erbracht. Es kommt sofort zur ►Beweislastumkehr. Aber der Versicherer hat die Möglichkeit zu beweisen, dass DU nicht vorliegt.

Im Leistungsfall ist es immer eine Option, auch bei Beamten Leistung wegen Berufsunfähigkeit zu beantragen. Denn die DU-Klausel leistet ab dem Zeitpunkt, ab dem der Beamte in den Ruhestand versetzt wird. Die Berufsunfähigkeitsrente würde er ab Eintritt der BU erhalten. Und ein Beamter ist in der Regel mindestens ein Jahr BU, bevor er wegen DU in den Ruhestand versetzt wird.

Das ist bei den meisten Versicherern möglich.

Dread Disease Empty arrow up icon

Die Dread Disease Police oder Schwere-Krankheiten-Absicherung leistet, wenn eine schwere Krankheit, so wie in den Bedingungen beschrieben, eintritt. Allerdings wird hier keine Rente gezahlt, sondern einmalig eine vereinbarte Summe. Deshalb ist sie alleine nur bedingt geeignet, um laufende Ausgaben abzusichern.

Außerdem wird eine Dread Disease sehr teuer, wenn sie bis 67 abgeschlossen wird. Das liegt vor allem daran, dass der Einmalbeitrag gleichbleibt. Angenommen, der Kunde will ein durchschnittliches Einkommen vom 27. bis zum 67. Lebensjahr absichern. Das wären grob überschlagen dann 2.000 Euro mal 12 Monate mal 40 Jahre, was 960.000 Euro ergibt. Während eine BU-Rente, wenn der Kunde mit 66 BU werden würde, nur noch 24.000 Euro an Rente auszahlen würde, da es nur noch 12 Monate Restlaufzeit gibt, zahlt die DD auch mit einem Tag Restlaufzeit immer noch 960.000 Euro.

Deshalb wird sie immer teurer, je länger sie läuft. 

Außerdem kann die DD-Police sehr gut eine Finanzierung für 15-20 Jahre absichern oder z.B. die Handwerker-BUV vom Münchener Verein ergänzen, weil hier bei Krankheiten nur die Hälfte an Rente gezahlt würde.

Auch Key-Person, wie Geschäftsführer oder auch Hausfrauen und -männer können sinnvoll über eine Dread Disease abgesichert werden. 

Auch Key-Person, wie Geschäftsführer oder auch Hausfrauen und -männer können sinnvoll über eine Dread Disease abgesichert werden.

E Empty arrow up icon

Eingebrachter Leistungsfall Empty arrow up icon

Jeder weiß, dass das brennende Haus nicht versicherbar ist. Es geht aber sogar so weit, dass das Haus, das noch nicht brennt, aber in einem brennenden Wald steht, auch nicht versicherbar ist.

Eine Versicherung kann nur dann rechtskräftig abgeschlossen werden, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine der beiden Parteien weiß, dass der Versicherungsfall eintreten wird. Der Kunde darf es nicht wissen, weil das dann klassischer Versicherungsbetrug wäre und der Versicherer darf es nicht wissen, weil er dann die Prämie so kalkulieren kann, dass er immer ein Plus macht.

Wenn also eine (Vor-)Erkrankung mit großer Wahrscheinlichkeit innerhalb der Vertragslaufzeit zu einer Minderung der Berufsfähigkeit von 50 Prozent führen wird, dann ist der Kunde nicht versicherbar. Auch mit einer ►Dienstobliegenheitserklärung ist das nicht unstrittig.

Auf Versicherungsseite würde argumentiert werden, dass bei Arglist der Kunde auch anzugeben habe, was der Versicherer nur mündlich oder auch überhaupt nicht fragt.

Auf Kundenseite sollte man argumentieren, dass der Versicherer bewusst auf risikorelevante Fragen verzichtet habe, um sich Geschäft einzukaufen. Also muss er auch gegen sich gelten lassen, dass bei einer wörtlichen Beantwortung der Fragen vieles nicht anzugeben ist und somit auch nicht von Arglist ausgegangen werden kann.

Erstprüfung Empty arrow up icon

Wenn du Leistung wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Ähnlichem stellst, dann prüft der Versicherer, ob er zahlen muss. Das ist die sogenannte Erstprüfung.

In der Erstprüfung musst du dem Versicherer beweisen, dass du BU bist. Die Beweislast liegt bei dir. In der Nachprüfung kannst du dich zurücklehnen, weil der Versicherer dann nachweisen muss, dass du nicht mehr BU bist. Dies nennt man ►Beweislastumkehr.

Zum Glück sind die Versicherungsgesellschaften in den allermeisten Fällen daran interessiert, den Leistungsantrag schnell zu bearbeiten, weil sie Angst vor schlechter Presse haben und selbstverständlich auch, weil der Leistungsfall ja genau das ist, wofür die ganze Zeit der Beitrag bezahlt wurde.

Erwerbsminderungsrente Empty arrow up icon

Anspruch hat jeder, der innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlt hat. Ausnahme sind Auszubildende, die das erste Lehrjahr abgeschlossen haben. In diesem Fall entsteht ein Anspruch, aber nur bei voller Erwerbsminderung, allein aus medizinischen Gründen. Das liegt vor, wenn der Kunde in keinem Beruf am allgemeinen Arbeitsmarkt noch 3 Stunden täglich oder mehr arbeiten kann.

Zum allgemeinen Arbeitsmarkt gehört jeder Beruf, der kein Schon- oder Nischen- oder behindertengerechter Arbeitsplatz ist. Ein Nischen-Arbeitsplatz ist z. B. der Leuchtturmwärter, ein Schon-Arbeitsplatz ist in der Regel ein Pförtner (vor allem dann, wenn die Stelle intern besetzt wird, um eine Kündigung zu vermeiden) und der behindertengerechte Arbeitsplatz erklärt sich von selbst.

Wer keine 3-6 Stunden mehr arbeiten kann, hat Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Wer aber innerhalb eines Jahres keine Arbeit findet, hat Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Man spricht hier vom verschlossenen Arbeitsmarkt.

Dieses Vorgehen erklärt auch, warum der Großteil der Bezieher die volle EMI erhält, während der Großteil der Neuzugänge die Rente wegen halber EMI bezieht.

Die EMI-Rente berechnet sich nach dem gleichen System wie die Altersrente.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung Empty arrow up icon

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der Kunde keine 3 Stunden täglich mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann.

Anders als bei der ►Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht auf den eigenen Beruf an. Der Kunde trägt hier das Risiko einer Umschulung selbst. Erst wenn eine Umschulung nicht mehr möglich ist, ist ein Versicherungsfall wahrscheinlich.

In Kombination mit einem Krankentagegeld ist die EUV bei Handwerkern immer noch günstiger als eine BU-Versicherung.

F Empty arrow up icon

Fiktion oder fingierter Prognosezeitraum Empty arrow up icon

Die Fiktion ist vermutlich die wichtigste Klausel im Leistungsfall. Denn Prognosen sind bekanntermaßen dann schwierig, wenn sie die Zukunft betreffen. Und es gibt nun mal kaum Krankheiten, bei denen ein Arzt mit Sicherheit eine Heilung in den nächsten 6 Monaten ausschließen würde. Bei der ►Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht nur darauf an, ob man krank ist oder nicht, sondern darauf, wie sehr einen die Krankheit im Arbeitsalltag einschränkt.

Deshalb ist der fingierte Prognosezeitraum so wichtig. Denn hier geht der Versicherer davon aus, dass eine dauerhafte BU in Zukunft vorliegt, wenn der Kunde seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen BU war. Er fingiert also die Dauerhaftigkeit.

Nur die wenigsten BU-Tarife weichen von einem 6-monatigen fingierten Prognosezeitraum ab. Aber manchmal wird er bei bestimmten Klauseln zu Schülern oder Studenten vergessen. Dies ist aber kein Vorsatz und wird mit dem darauffolgenden Bedingungsstand ausgebessert.

Finanzielle Angemessenheit Empty arrow up icon

Neben der medizinischen Risikoprüfung gibt es auch die finanzielle Risikoprüfung. Wichtig ist hierbei, dass die BU-Rente immer unter dem Netto-Gehalt des Kunden liegt bzw. auf keinem Fall über diesem. In der Regel darf der Kunde 60 Prozent vom Brutto absichern oder 80 Prozent vom Netto. Mittlerweile gibt es auch einige Versicherer, die 70 Prozent vom Brutto erlauben.

Die Prüfung der finanziellen Angemessenheit soll verhindern, dass der Kunde im Leistungsfall nie wieder arbeiten will. Und tatsächlich sinkt die Reaktivierungswahrscheinlichkeit, je näher die Rentenhöhe am Nettogehalt ist.

Aber das ist noch nicht alles. Je höher die Rente, desto höher auch die Wahrscheinlichkeit des Leistungsfalles. Das hat vermutlich nichts mit Betrug zu tun, sondern dass die Kunden eher den Leistungsfall melden, wenn es sich wirklich lohnt.

Funktionale Invaliditätsversicherung Empty arrow up icon

Es gibt mittlerweile nur noch wenige Anbieter einer FIV. Es handelt sich dabei in der Regel um einen Unfall-Tarif, der den Leistungsumfang mit mehreren Bausteinen erweitert hat. Gängige Bausteine waren Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Organschäden, Unfall, Krebs, Grundfähigkeiten und ein Tarif hatte auch einen Baustein mit BU-Leistung.

Der Leistungsumfang liest sich gut, aber die Hürde, die im Leistungsfall zu nehmen ist, ist deutlich höher als bei vergleichbaren Produkten. So muss bei einer ►Grundfähigkeitsversicherung nur eine Grundfähigkeit eingeschränkt sein, bei der FIV mussten 3-4 gleichzeitig verloren gehen, um die Leistung zu erhalten. 

Außerdem waren es Sachversicherungen. Und wenn der Kunde sein Einkommen für die kommenden 30 Jahre absichern will, ist es nicht ratsam, auf eine Versicherung zu setzen, die die Beiträge quasi beliebig anpassen kann: In manchen Tarifen konnte sogar der Bestand gekündigt werden.

Die funktionale Invaliditätsversicherung hat sich nicht durchgesetzt. Es gibt kaum noch Tarife am Markt.

G Empty arrow up icon

Grundfähigkeitsversicherung Empty arrow up icon

Die Grundfähigkeitsversicherung wird oft als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung angepriesen. Das ist sie aber nicht. Denn sie hat keinerlei Bezug zum Beruf. Es kann sein, dass der Kunde seine Hand nicht mehr gebrauchen kann, aber dennoch zu 100 Prozent in seinem Beruf arbeiten kann. Es kann aber auch sein, dass er zu 100 Prozent berufsunfähig ist, aber noch keine Grundfähigkeit im Sinne der Bedingungen verloren hat.

Sie kann aber Ausgaben absichern, die entstehen, wenn man eine alltägliche Fähigkeit verliert. Wer sich z. B. nicht mehr hinknien und bücken kann, kann vermutlich auch nicht mehr alle Aufgaben im Haushalt erledigen und muss eine Haushälterin anstellen. Oder einen Gärtner für die Gartenarbeiten.

Da es mittlerweile aber viele GF-Tarife gibt, die über eine ►AU-Klausel verfügen, ist wieder ein Bezug zum Beruf hergestellt und die GF-Versicherung kann auch tatsächlich eine Alternative zur BU-Versicherung sein. Aber nur in dem begrenzten Leistungszeitraum der AU-Klausel. In der Grundfähigkeitsversicherung sind das meistens 18-24 Monate.

Es wäre möglich, für den Kunden eine Tätigkeitsbeschreibung zu erstellen, wie sie im Leistungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig ist. Diese beruflichen Tätigkeiten können dann mit den versicherten Grundfähigkeiten verglichen werden. Und so kann man eine Schnittmenge zwischen GFV und BUV herstellen. Diese Schnittmenge hält aber nur so lange, bis sich die Tätigkeiten ändern.

Gesundheitsfragen Empty arrow up icon

Die Gesundheitsfragen sind Teil der Antragsfragen. Das ist auch der Unterschied zwischen „Verzicht auf erneute Gesundheitsprüfung“ und „Verzicht auf erneute Risikoprüfung“ bei der Nachversicherungsgarantie. Im ersten Fall musst du keine Fragen zur Gesundheit beantworten, aber das Rauchverhalten, BMI und alles zum Beruf muss neu angegeben werden. Wenn auf die Risikoprüfung verzichtet wird, dann nicht.

Bei den Gesundheitsfragen muss alles angegeben werden, wonach gefragt wird und was keine Bagatellerkrankung ist. Eine Bagatellerkrankung ist alles

  • was jeder mal hat und 
  • was von alleine
  • und folgenlos ausheilt.

Schnupfen muss also nicht angegeben werden, eine echte Grippe aber schon. Und wenn ein Arm ab ist, muss er auch immer angegeben werden, weil er ja nicht ausgeheilt ist. Eine Skoliose ebenso.

Das gilt für alle Krankheiten, die nur remittieren, also nie ausheilen, sondern bei der nur die Symptome nachlassen.

H Empty arrow up icon

Hobbys, gefahrenerhebliche Empty arrow up icon

Anders als beim Beruf geht es hier tatsächlich darum, wie gefährlich die Ausübung des Hobbys ist.

Auf Ebene der Rückversicherer findet diesbezüglich gerade eine lebhafte Diskussion statt, da bisher nur das Verletzungsrisiko betrachtet wurde, aber nicht die positiven Aspekte der Bewegung für den Körper oder der regelmäßigen Interaktion mit Menschen für die Psyche.

Trotzdem ist es derzeit so, dass Sport in der Regel eher negativ bewertet wird.

Bei manchen Hobbys gibt es einen Zuschlag, bei anderen einen Ausschluss. Der Ausschluss wird dann gesetzt, wenn sich die zu erwartende gesundheitliche Einschränkung gut abgrenzen lässt.

Wenn der Kunde sich beim Bergsport verletzt, dann passiert das plötzlich und ist auch lokal recht gut einzuordnen. Wer aber beim Boxen regelmäßig auf den Kopf bekommt, hat ein erhöhtes Risiko an verschiedenen Krankheiten, die sich aber niemals eindeutig zuordnen ließen. Deshalb gibt es hier eher einen Zuschlag.

Interessant ist übrigens, dass freiwillige Feuerwehr und Fußball zwar nicht ungefährlich sind, es aber so viele Mitglieder gibt, dass kein Versicherer auf das Geschäft verzichten will. Deshalb ist der hierfür fällige Risikozuschlag in jedem einzelnen Vertrag enthalten.

I Empty arrow up icon

Infektionsklausel Empty arrow up icon

Die Infektionsklausel leistet, wenn vom Kunden eine Ansteckungsgefahr ausgeht und er ein behördliches Arbeitsverbot erhält. Bei manchen Tarifen wird auch geleistet, wenn die Ansteckungsgefahr medizinisch nachgewiesen wird.

Der Leistungsfall ist sehr unwahrscheinlich und er wäre auch über die normale BU-Definition gedeckt. Denn es steht nirgends geschrieben, dass die gesundheitliche Einschränkung direkt vom Arbeiten abhalten muss. Eine Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr möglich ist.

Wenn der Kunde riskieren müsste, all seine Kunden anzustecken oder er gemieden würde, weil jeder weiß, dass er ansteckend ist, dann ist mit Sicherheit kein sinnvolles Arbeitsergebnis mehr möglich.

In der ►Grundfähigkeitsversicherung ist die Klausel allerdings schon ein Vorteil, weil durch sie eine Verbindung zwischen Beruf und dem Leistungsauslöser hergestellt wird.

J Empty arrow up icon

Ja, alles beantwortet mit Empty arrow up icon

Alles mit ja beantwortet
Wenn im Antrag alles mit ja beantwortet ist, ist das auch verdächtig. Tatsächlich fragen die Versicherer im Schnitt bei 2,5 Prozent aller glatten Anträge beim Hausarzt nach.

Junge-Leute-Antrag
Manche wenige Versicherer verkürzen bei Menschen unter 30 Jahren die Abfragezeiträume. Mittlerweile verkürzt aber auch ein Versicherer pauschal, egal, wie alt.

K Empty arrow up icon

Kausalität Empty arrow up icon

Damit eine ►Ausschlussklausel greift, muss der Versicherer einen Zusammenhang zwischen der ausgeschlossenen Vorerkrankung und der Erkrankung im Leistungsfall herstellen. Diesen Zusammenhang nennt man Kausalität.

Auch wenn er die Leistung bei grober Fahrlässigkeit oder Arglist verweigern will, muss er die Kausalität beweisen.

Wenn der Kunde also vergisst, einen Besuch bei Psychologen vor 3 Jahren anzugeben und dann wegen Krebs berufsunfähig wird, dann muss geleistet werden, weil hier keine Kausalität besteht.

Nur bei ►Arglist muss keine Kausalität bewiesen werden.

Konkrete Verweisung Empty arrow up icon

Mittlerweile gibt es mit dem HDI einen Versicherer, der auf die konkrete Verweisung komplett verzichtet.

Aber schon jetzt darf nur dann konkret verwiesen werden, wenn der Kunde

•    80 % des letzten Gehalts verdient und
•    sein neuer Job ihn weder über- noch unterfordert und
•    der Job das gleiche soziale Ansehen hat

Es müssen alle drei Kriterien erfüllt sein.

Und wenn der Kunde seine Arbeitszeit so kürzt, dass er immer unter 80% bleibt, dann muss der Versicherer weiterzahlen. Dazu gibt es sogar ein Urteil. 

Dass ein konkret ausgeübter Job deinen Kunden über- oder unterfordert, lässt sich schwierig konstruieren. Das ist ein Relikt aus der Zeit der abstrakten Verweisung.

Aber das soziale Ansehen spielt tatsächlich immer wieder eine Rolle. Mal angenommen, der Kunde arbeitet in der Bank als Berater. Aus gesundheitlichen Gründen ist dies nicht mehr möglich, weshalb er für das gleiche Einkommen am Schalter arbeitet. Das Ansehen der Angestellten am Schalter ist geringer als das der Berater, so wird bei gleichem Gehalt die BU-Rente weiterbezahlt.

Ein kompletter Verzicht auf konkrete Verweisung dürfte langlaufende Leistungsfälle nach sich ziehen, wenn ein Maurer mit 25 wegen Berufsunfähigkeit umschult.

L Empty arrow up icon

Leitbildfunktion Empty arrow up icon

Der Paragraf 172 VVG hat eine sogenannte Leitbildfunktion:

„§ 172

Leistung des Versicherers

(1) Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

(3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Der Paragraf ist nicht zwingend. Jede Berufsunfähigkeits-Versicherung darf positiv von dieser Definition abweichen – aber nicht negativ. Eine Schlechterstellung wäre verboten.

Positive Abweichungen am Markt sind z. B. die Leistung ab 50 Prozent BU, Dauerhaftigkeit nach 6 Monaten und der Verzicht auf ►abstrakte Verweisung.

M Empty arrow up icon

Meldefrist Empty arrow up icon

Grundsätzlich gibt es in der BU-Versicherung keine Meldefrist. Die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen nach 3 Jahren beginnt erst zu laufen, wenn du wusstest, dass du BU bist. Die Berufsunfähigkeit stellt aber der Versicherer fest und nicht du. Deshalb gibt es an sich keine Verjährung.

Das große „Aber“: Wer weiß sowas schon? Und in manchen Bedingungen verzichten die Gesellschaften explizit auf die Meldefrist oder, noch verwirrender, sie betonen, dass die Meldefrist mit dem Leistungsantrag gehemmt wird.

Es ist auf jeden Fall besser, wenn explizit verzichtet wird. Denn dann kann auch ein Anwalt ohne Spezialisierung oder auch ein Laie erkennen, was los ist.

Meldepflicht Empty arrow up icon

In älteren Bedingungen gibt es zwei Meldepflichten. Einmal bei Wiederaufnahme des Berufs und einmal bei Wegfall der Berufsunfähigkeit.

Dass die Wiederaufnahme eines Berufs gemeldet werden muss, ist ok. Denn das bekommt man ja mit, wenn man wieder arbeitet.

Aber wer kann schon beurteilen, ob er jetzt wieder so gesund ist, dass er in seinem alten Beruf mehr als 50 Prozent arbeiten kann?

Deshalb ist ein Verzicht auf die Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung ein wichtiger Punkt in den AVB.

N Empty arrow up icon

Nachfrageobliegenheit Empty arrow up icon

Die Nachfrageobliegenheit entsteht, wenn im Antrag etwas nicht eindeutig ausformuliert ist. Wer z. B. den Kindergärtner als Beruf wählt, löst damit die Nachfrageobliegenheit beim Versicherer aus, da es diese Berufsbezeichnung eigentlich nicht mehr gibt. Der Versicherer müsste also nachfragen, ob es sich um einen Kindererzieher oder einen Kinderpfleger handelt.

Es wird diskutiert, ob die Angabe eines Hausarztes eine Nachfrageobliegenheit auslöst, sodass der Versicherer sich im Leistungsfall anrechnen lassen müsste, dass er doch vor Vertragsschluss den Hausarzt um genauere Auskunft hätte bitten können. Das ist aber mit einigem Recht umstritten.

Allerdings dürfte es schon schwieriger sein, die Arglist nachzuweisen, wenn ein Arzt für Rückfragen angegeben ist, als wenn er das nicht ist.

Nachprüfung Empty arrow up icon

Wenn dir die BU-Rente als unbefristetes Anerkenntnis einmal zugesprochen wurde, kann sich der Versicherer nur durch eine Nachprüfung von der Leistungspflicht lösen. Das heißt, du bekommst das Geld, bis der Versicherer beweisen kann, dass du nicht mehr BU bist. Solange der Beweis nicht erfolgt, muss die Rente gezahlt werden. An dieser Stelle würde ich raten, im Nachprüfungsverfahren nur per Post mit dem Versicherer zu kommunizieren.

Schlussendlich gibt es aber schon auch Mitwirkungspflichten. Du musst dich zum Beispiel untersuchen lassen. Du musst allerdings nicht umschulen oder einen neuen Job ergreifen, wenn du das nicht willst.

Wenn du aber einen neuen Job ausübst, dann musst du das melden. Auf die Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung verzichten mittlerweile aber viele Versicherungsgesellschaften in den meisten Tarifen.

Nachversicherungsgarantie Empty arrow up icon

Nachversicherungsgarantie ist nicht gleich Nachversicherungsgarantie. Da der Kunde sich von sich aus nicht mehr melden wird, sind ereignisunabhängige NVG sehr wichtig. So kann sich der Vermittler darauf eine Wiedervorlage legen.

Außerdem gibt es NVG, die auf die Gesundheitsprüfung verzichten, was bedeutet, dass Risikoveränderungen wie Rauchverhalten, BMI, Hobbys oder Beruf angegeben werden müssen. Deshalb ist ein Verzicht auf Risikoprüfung besser.

Dann müssen noch die Grenzen beachtet werden. Bei fast allen Tarifen endet die Möglichkeit zur NVG mit 2.500 Euro Rente. Bei anderen sind es 3.000 Euro. Aber nur wenige gehen bis 4.000 Euro, wenn es sich um eine Gehaltserhöhung handelt.

Bei der NVG muss bei fast jedem Tarif die finanzielle Angemessenheit geprüft werden. Wenn die nicht in Ordnug ist, kann nicht erhöht werden.

Die Nachversicherungsgarantie ist für den Versicherer, ähnlich wie die Dynamik, schwierig. Denn die NVG wird bevorzugt von Leuten genutzt, die schon wissen, dass sie bald BU sind.

Nebenberufe Empty arrow up icon

Nebenberufe sind in der Regel anzugeben. Vor allem dann, wenn der Nebenberuf auf Dauer ausgelegt ist und den Lebensstandard prägt. Daraus lässt sich aber wieder ableiten, dass der Student seinen Barkeeper-Job eher nicht angeben muss.

Im Zweifel lieber angeben und mit dem Versicherer klären.

O Empty arrow up icon

Obliegenheiten Empty arrow up icon

Die Obliegenheiten sind das, was der Kunde im Leistungsfall tun muss, damit er sein Geld erhält. Eigene Ärzte und Gutachter werden nur verlangt, wenn berechtigter Zweifel am Gutachten des Kunden besteht.

Ein systematisches Herauszögern der Leistung lässt sich nicht mehr branchenweit beobachten. Ein Versicherer zahlt sogar vorübergehend die vereinbarte Rente, wenn er ein eigenes Gutachten verlangt. Da kann man davon ausgehen, dass sie diesen Prozess nicht absichtlich in die Länge ziehen wollen.

P Empty arrow up icon

Prognosezeitraum Empty arrow up icon

Anders als eine Arbeitsunfähigkeit muss die Berufsunfähigkeit dauerhaft vorliegen. Da aber der Prognosezeitraum mittlerweile bei 6 Monaten im Marktstandard liegt, ist der Unterschied zwischen „dauerhaft“ in der BUV und „vorübergehend“ bei Arbeitsunfähigkeit nicht mehr zu erkennen.

Der Prognosezeitraum betrifft immer die Zukunft. Gäbe es keinen ►fingierten Prognosezeitraum, gäbe es auch nach 10 Jahren BU keine Leistung, wenn kein Arzt bestätigen würde, dass BU auch die kommenden 6 Monate vorläge.

Da also der fingierte Prognosezeitraum so viel wichtiger ist, ist es auch irrelevant, wenn schlechtere Tarife einen Prognosezeitraum von 18 Monaten oder länger haben, solange die Fiktion bei 6 Monaten liegt.

Q Empty arrow up icon

Qualifizierter Dienstunfall Empty arrow up icon

Der qualifizierte Dienstunfall ist einer der wenigen Fälle im Bereich der gesetzlichen Gesundheitsversorgung, der komplett ausreichend ist.

Einen qualifizierten Dienstunfall kann ein Beamter in Ausübung einer lebensgefährlichen Handlung erleiden, wenn er dabei eine Erwerbsunfähigkeit von 50 Prozent davonträgt. In den entsprechenden Beamtengesetzen steht tatsächlich Erwerbsunfähigkeit und nicht Erwerbsminderung. Damit ist vermutlich der alte BU-Begriff aus der Rentenversicherung von vor 2001 gemeint.

In der Regel kann ein Polizist, Feuerwehrmann oder ein Soldat einen qualifizierten Dienstunfall erleiden.

Die Versorgung liegt dann bei 80 Prozent der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe. Das ist sehr oft sogar mehr als vorher.

R Empty arrow up icon

Reaktivierungswahrscheinlichkeit Empty arrow up icon

Die Reaktivierungswahrscheinlichkeit meint die Wahrscheinlichkeit, mit der ein BU-Leistungsfall wieder zu mehr als 50 Prozent berufsfähig wird bzw. er einen neuen Job ergreift, auf den er ►konkret verwiesen werden kann.

Wenn der Kunde noch jung ist, ist die Reaktivierungswahrscheinlichkeit sehr hoch. Deshalb liegt die durchschnittliche Leistungsdauer in der BU-Versicherung auch bei ca. 4 Jahren.

Ab ca. 51 Jahren liegt die Reaktivierungswahrscheinlichkeit bei 0 Prozent, weil es dann auch nach einer erfolgreichen Umschulung sehr schwierig ist, einen Job zu bekommen, auf den man verwiesen werden könnte.

Risikoprüfung Empty arrow up icon

In der Risikoprüfung prüft der Versicherer das finanzielle und das medizinische Risiko. Zum finanziellen Risiko lies bitte den Abschnitt ►finanzielle Angemessenheit

Beim medizinischen Risiko wird geprüft, ob Vorerkrankungen dazu führen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit in den Jahren der Vertragslaufzeit steigt. Und die Vertragslaufzeit kann bei einer BU-Versicherung mit Endalter 67 im extremsten Fall bei 61 Jahren liegen. 

Da der Versicherer keine Möglichkeit hat, die Laufzeit erneut zu prüfen, ist die Einschätzung zur Vorerkrankung durch einen Risikoprüfer auch strenger, als es die eines Arztes ist. 

Deshalb ist die Risikoprüfung bei jungen Leuten auch strenger, da ein erhöhter BMI oder eine Allergie sich noch länger negativ entwickeln könnten.

Beruf und Ausbildung spielen auch immer eine Rolle.

Der Beruf, um abschätzen zu können, wie sehr die Vorerkrankung die Tätigkeiten des Arbeitsalltags beeinflussen kann und die Ausbildung, weil sie zeigt, ob der Kunde im Leistungsfall auch bereit wäre, sich fortzubilden oder umzuschulen, um wieder arbeiten zu können.

Risikorelevant Empty arrow up icon

Risikorelevant ist alles, was einen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit hat, berufsunfähig zu werden. Der Kunde muss aber nicht wissen, was risikorelevant ist. Das fiele sogar unter die sogenannte unerlaubte Rückdelegation, wenn der Versicherer nach „allen risikorelevanten Umständen“ fragen würde.

Bei ►Hobbys geht es in erster Linie um das Verletzungsrisiko. Die Wettkampfteilnahme ist zum einen wegen der psychischen Belastung wichtig, aber viel mehr, weil ein Sportler vor einem Wettkampf auch mal Schmerzen ignoriert und diese erst danach behandeln lässt, was in der Regel eine Heilung erschwert oder verzögert.

Der ►Beruf ist risikorelevant, weil verschiedene Berufe verschiedene Anforderungen an den Körper und die Psyche stellen.

Der Gesundheitszustand ist in allen Fällen risikorelevant.

Rücklagen Empty arrow up icon

Der Versicherer muss, wenn er ein unbefristetes Anerkenntnis ausspricht, sofort die Rücklagen für den Leitungsfall bilden. Dazu muss er die abgezinste Summe auf einem Konto sichern, damit auch im Pleitefall des Unternehmens das Geld für den Leistungsfall vorhanden ist.

Besonders schmerzhaft ist das bei jungen Leute mit einer langen Laufzeit. Denn die Rücklagen müssen auch dann gebildet werden, wenn klar ist, dass der Leistungsfall sicher nicht so lange laufen wird.

Auch deshalb wird ein ►unbefristetes Anerkenntnis schneller ausgesprochen.

Rückstellung Empty arrow up icon

Wenn der Versicherer höflich ist und einen Antrag oder eine Risikovoranfrage nicht ablehnen will, dann stellt er den Antrag für ein paar Jahre zurück. Technisch gesehen eine Ablehnung mit dem höflichen Hinweis, dass die Möglichkeit besteht, es später noch einmal zu probieren.

S Empty arrow up icon

Schüler-BUV Empty arrow up icon

Damit sind Berufsunfähigkeitsversicherungen gemeint, die eine besondere Klausel für Schüler haben, in der ausdrücklich definiert ist, wann ein Schüler berufsunfähig ist.

Diese Klauseln können aber nie besser sein, als die normale BU-Definition. Denn die BU-Definition würde bei einem Schüler prüfen, was die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeiten waren und anhand dieser dann eine BU von 50 Prozent einschätzen. 

Wenn die Schüler-Klausel z. B. auf den regulären Schulunterricht abstellt, dann ist damit jede Form von Unterricht, die lehrplankonform ist, gemeint. Das kann auch Online-Unterricht sein. 

Die Klauseln wirken also schön, sind in der Regel aber schlechter, als wenn der Schüler einfach als Beruf gesehen wird und deshalb nicht besonders wichtig.

Schulunfähigkeitsversicherung Empty arrow up icon

Nur die NÜRNBERGER bietet eine Schulunfähigkeitsversicherung an, also eine Versicherung für Schüler, die bei Berufseintritt in eine BU-Versicherung umgewandelt werden kann.

Interessant ist, dass die Versicherung mit einem Mindestbeitrag von 5 Euro abgeschlossen werden kann und bei der Umwandlung in eine BUV dann eine Rente von 1.500 Euro vereinbart werden kann.

Spontane Anzeigepflicht Empty arrow up icon

An sich wurde mit der VVG-Novelle von 2008 die spontane Anzeigepflicht abgeschafft. Sie besteht aber weiterhin, wenn ein Umstand offenkundig risikorelevant ist, aber so außergewöhnlich, dass der Versicherer nicht danach fragen kann.

Dies kommt allerdings sehr selten vor. Es gab in der Wohngebäude-Versicherung einen Leistungsfall, bei dem ein Haus abgebrannt ist. Es stellte sich heraus, dass der Versicherungsnehmer verurteilter Brandstifter war. Der BGH bejahte hier die spontane Anzeigepflicht: Der Versicherer hätte den Vertrag nicht geschlossen, hätte er dies gewusst. Er kann aber nicht in jedem Antrag die komisch anmutende Frage stellen, ob man verurteilter Brandstifter sei.

In der BU-Versicherung müsste der Versicherungsnehmer dann vermutlich Versicherungsbetrüger sein.

Summenversicherung Empty arrow up icon

Alle Lebensversicherungen sind Summenversicherungen. Es wird keine Leistung aus der gesetzlichen Versicherung oder Einkommen jeder Art angerechnet.

Umgekehrt wird die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur bei Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld angerechnet.

T Empty arrow up icon

Tätigkeitsbeschreibung Empty arrow up icon

Eine Tätigkeitsbeschreibung muss immer im Leistungsfall erstellt werden, damit festgestellt werden kann, ob die Tätigkeiten zu 50 Prozent eingeschränkt sind oder ob über das Arbeitsergebnis zu gehen ist.

Bei immer mehr Berufen empfiehlt es sich, eine Tätigkeitsbeschreibung schon vor Vertragsschluss zu erstellen, damit die Versicherungsgesellschaft das Risiko richtig einschätzen kann.

So steht ein Fräser heute nicht mehr an der Fräse, sondern programmiert, was seine Fräse fräsen soll. Wenn der Versicherer das weiß, kann er eine besser ►Berufsgruppe wählen.

U Empty arrow up icon

Umorganisation Empty arrow up icon

Hier gelten ähnliche Regeln wie bei der ►konkreten Verweisung. Das soziale Ansehen wird aber in der Regel so definiert, dass das Ansehen als Chef gewahrt sein muss. Grundsätzlich ist aber die Umorganisation auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz möglich.

Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern und Betrieben unter 5 Mitarbeitern ist nice-to-have. Aber gerade in diesen Fällen ist eine Umorganisation nicht sinnvoll möglich.

V Empty arrow up icon

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Empty arrow up icon

Ganz wichtig ist, dass die Beweislast beim Versicherer liegt. Wenn jemand vergessen hat, etwas anzugeben oder in der Akte etwas steht, von dem der Kunde nichts weiß, hat der BU-Versicherer es in der Regel schwer.

Nur wenn ein Krankenhausaufenthalt, Medikamenteneinnahme, Behandlungen durch einen Facharzt oder AU-Zeiten verschwiegen werden, wird auch jeder Richter glauben, dass der Kunde davon wusste.

Ein Urteil aus Dresden entspannt hier ein wenig. Eine Kundin hatte vergessen, dass sie vor 4 Jahren 5 probatorische Sitzungen beim Psychologen hatte. Das kam im Leistungsfall raus. Da der Psychologe nach 5 Sitzungen die Kundin entlassen hat, weil sie keine Prüfungsangst hatte, sondern nur normales Lampenfieber, hatte dieser Umstand für die Kundin keinen Krankheitswert. Und deshalb durfte sie es vergessen.

Vorsatz Empty arrow up icon

Wer etwas mit Absicht macht, macht es vorsätzlich. Wenn du beim Autofahren die Augen zumachst, nimmst du in Kauf, einen Unfall zu bauen. Das ist grob fahrlässig. Wenn du absichtlich in ein anderes Auto fährst, ist das Vorsatz.

W Empty arrow up icon

Wiedereingliederung Empty arrow up icon

Wer eine Wiedereingliederung macht, sollte das in der Regel dem Versicherer melden. Der darf aber nicht einfach die Leistung einstellen, wenn die Wiedereingliederungsstufe die 50 Prozent überschreitet. Denn du musst ja wieder dauerhaft berufsfähig sein. Ob du das bist, wird bei der Wiedereingliederung geprüft.

Das gilt übrigens auch für die AU-Klausel. Bei einer Wiedereingliederung leistet der Tarif einfach weiter.

Z Empty arrow up icon

Zwei-Vertragslösung Empty arrow up icon

Wenn der Kunde oder der Vermittler die Untersuchungsgrenzen umgehen will, dann geht das mit einer Zwei-Vertragslösung. Denn für das medizinische Risiko gilt immer nur der Vertrag, der bei der BU-Gesellschaft abgeschlossen wird. Für das finanzielle Risiko werden immer alle bestehenden Verträge geprüft.

Sollte also eine Gesellschaft erst bei 2.501 Euro Rente ein ärztliches Zeugnis verlangen, dann kann bei einer Gesellschaft ein Vertrag mit 1.000 Euro und bei der anderen einer mit 2.000 Euro geschlossen werden. Insgesamt sind das zwar mehr als 2.500 Euro, aber nicht pro Gesellschaft. Also wird kein ärztliches Zeugnis verlangt.

Es ist allerdings zu empfehlen, bei Zwei-Vertragslösungen immer deutlich unter 2.500 Euro zu bleiben und zu dokumentieren, dass zwei Verträge gewählt wurden, um über die ►Nachversicherungsgarantie später erhöhen zu können. Der Effekt ist der gleiche, aber die Erklärung hat nichts mit dem Gesundheitszustand oder den Untersuchungsgrenzen zu tun.

Ein Nachteil ist aber immer, dass im Leistungsfall mit zwei Versicherern verhandelt werden muss.

Nachwort Empty arrow up icon

Bei Anmerkungen und Anregungen schreibe gerne an p.wenzel@fondsfinanz.de.

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