Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung eine umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Ziel ist es, die Finanzierung der GKV langfristig zu stabilisieren und ein milliardenschweres Defizit abzubauen.
Für gesetzlich Versicherte bedeutet das ab 2027 vor allem höhere Eigenbeteiligungen, geringere Leistungen und steigende finanzielle Belastungen. Besonders relevant sind höhere Zuzahlungen, niedrigere Zuschüsse beim Zahnersatz, der Wegfall einzelner Leistungen sowie die außerordentliche Anhebung von Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und Versicherungspflichtgrenze (JAEG). Eine frühzeitige Überprüfung der Wechselmöglichkeiten bzw. ein Wechsel in die PKV vor dem 01. Januar 2027 kann für viele Kunden deshalb sinnvoll sein. Die Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenversicherung liegt hier beim 30. September 2026.
Für dich als Makler ergeben sich daraus neue Beratungsanlässe in den Bereichen Krankenzusatzversicherung, PKV und Krankenkassenwechsel.
| Bereich | Bisher | Ab 2027/2028 |
| Festzuschuss Zahnersatz | 60, 70 bzw. 75 % | 50, 60 bzw. 65 % (2027) |
| Zuzahlung Medikamente | 5 bis 10 € | 7,50 bis 15 € (2027) |
| Zuzahlung Physiotherapie/häusliche Pflege | 10 € je Verordnung | 15 € je Verordnung (2027) |
| Homöopathie/Anthroposophie | Teilweise Satzungsleistung | Entfällt vollständig (2027) |
| Cannabisblüten auf Kassenrezept | Verordnungsfähig | Nicht mehr verordnungsfähig (seit 30.7.2026) |
| Beitragsbemessungsgrenze | Reguläre jährliche Anpassung | Zusätzlich außerordentlich +3.600 €/Jahr (2027) |
| Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | Reguläre jährliche Anpassung | Zusätzlich außerordentlich +3.600 €/Jahr (2027) |
| Familienversicherung Partner | Beitragsfrei | 2,5 % Beitrag, Ausnahmen für Eltern mit Kindern bis 12 (2028) |
| Zweitmeinungspflicht | Nicht vorgesehen | Verpflichtend für ausgewählte planbare Operationen (ab 2028) |
| Teil-Arbeitsunfähigkeit/Teilkrankengeld | Nicht vorgesehen | 25, 50 oder 75 % möglich (ab 1.7.2028) |
| Hautkrebs-Screening | Alle 2 Jahre kostenlos ab 35 | Fortbestand wird geprüft |
Ab 2027 steigen die gesetzlichen Zuzahlungen spürbar:
Besonders Kunden mit regelmäßigen Behandlungen oder chronischen Erkrankungen werden diese Änderungen im Alltag deutlich spüren.
Beratungsansatz für Makler
Die steigenden Eigenanteile erhöhen die Attraktivität ambulanter Krankenzusatzversicherungen. Darüber hinaus bietet sich an, Kunden auf bestehende Belastungsgrenzen und mögliche Optimierungsoptionen hinzuweisen.
Eine der relevantesten Änderungen für die Beratungspraxis betrifft die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und die Versicherungspflichtgrenze (JAEG). Beide Grenzen werden zwar ohnehin jährlich angepasst, zusätzlich erfolgt für 2027 jedoch eine außerordentliche Anhebung um 3.600 Euro pro Jahr.
Marktbeobachter rechnen aktuell mit folgenden Größenordnungen:
Die exakten Beträge legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Herbst 2026 per Rechtsverordnung fest.
Gutverdienende Angestellte zahlen künftig auf einen größeren Teil ihres Einkommens Krankenversicherungsbeiträge. Dadurch steigt die finanzielle Belastung innerhalb der GKV.
Der Zugang zur PKV wird anspruchsvoller. Kunden müssen künftig ein höheres Einkommen nachweisen, um versicherungsfrei zu werden.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung steigt durch die höhere BBG ebenfalls an.
Kunden mit Einkommen im Bereich der Versicherungspflichtgrenze sollten zeitnah überprüft werden. Für einige Interessenten kann eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema PKV sinnvoll sein, bevor die neuen Grenzwerte greifen: Sofern sie sich noch vor dem 01. Januar 2027 in der PKV versichern lassen, gelten im Folgejahr die bisherige Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze. Die letzte Kündigungsfrist in der GKV für diesen Fall ist der 30. September 2026.
Die gesetzlichen Festzuschüsse für Zahnersatz werden ab 2027 um jeweils 10 Prozentpunkte reduziert.
| Bonusheft | Bis Ende 2026 | Ab 2027 |
| Ohne Bonus | 60 % | 50 % |
| 5 Jahre Bonusheft | 70 % | 60 % |
| 10 Jahre Bonusheft | 75 % | 65 % |
Für viele Kunden steigt der Eigenanteil bei Kronen, Brücken oder Prothesen damit deutlich, unabhängig davon, wie konsequent sie ihre Vorsorge wahrgenommen haben.
Der Bereich Zahnzusatzversicherung dürfte durch die Reform weiter an Bedeutung gewinnen. Insbesondere Kunden ohne bestehenden Zahnschutz sollten auf mögliche Versorgungslücken aufmerksam gemacht werden.
Ab 2027 werden homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Bereits seit dem 30. Juli 2026 sind Cannabisblüten nicht mehr als GKV-Leistung vorgesehen.
Für Kunden, die besonderen Wert auf alternative Heilmethoden legen, können leistungsstarke Krankenzusatztarife künftig einen höheren Stellenwert einnehmen.
eingeschränkt. Künftig soll für mitversicherte Partner ein Beitrag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptversicherten erhoben werden.
Ausnahmen gelten unter anderem für:
Einverdiener-Familien werden über Gebühr stark belastet. Hier gilt es zu prüfen, ob ein GKV-Wechsel oder ein kompletter Übertritt der Familie in die PKV sinnvoll ist.
Vor bestimmten planbaren Operationen wird künftig eine unabhängige Zweitmeinung verpflichtend. Ziel ist es, unnötige Eingriffe zu vermeiden.
Teil-Arbeitsunfähigkeit
Ab Juli 2028 soll eine teilweise Krankschreibung möglich werden. Versicherte können dann zu 25 %, 50 % oder 75 % arbeitsunfähig sein und entsprechend Teilkrankengeld erhalten.
Die Reform bietet zahlreiche Ansatzpunkte für eine aktive Kundenansprache:
Zielgruppen mit wertvollem Potenzial:
Häufige Fragen zur GKV-Reform 2027
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist bereits seit dem 30. Juli 2026 in Kraft. Die meisten Änderungen, darunter höhere Zuzahlungen, geringere Zuschüsse beim Zahnersatz und die Anhebung von Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und Versicherungspflichtgrenze (JAEG), gelten ab dem 01. Januar 2027.
Weitere Regelungen, beispielsweise zur Familienversicherung oder zur verpflichtenden Zweitmeinung, folgen erst 2028.
Warum wurde die Reform beschlossen?
Die gesetzlichen Krankenkassen stehen seit Jahren unter finanziellem Druck. Die Ausgaben steigen deutlich schneller als die Einnahmen. Mit der Reform soll die Finanzierung der GKV stabilisiert und ein drohendes Milliardenloch begrenzt werden.
Ein Teil der Einsparungen erfolgt dabei durch höhere Eigenbeteiligungen der Versicherten und Einschränkungen bei einzelnen Leistungen.
Welche Änderungen spüren GKV-Versicherte am stärksten?
Für die meisten gesetzlich Versicherten dürften insbesondere folgende Änderungen relevant sein:
Was bedeutet die Reform für PKV-Interessenten?
Für wechselwillige Kunden wird die Situation komplexer.
Die JAEG wird ohnehin jedes Jahr an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Mit der Reform kommt für 2027 zusätzlich eine außerordentliche, einmalige Sonderanhebung von 3.600 Euro pro Jahr (300 Euro im Monat) zusätzlich zur regulären Anpassung hinzu.
Für viele Kunden kann eine frühzeitige Überprüfung der Wechselmöglichkeiten bzw. ein Wechsel vor dem 01. Januar 2027 deshalb sinnvoll sein. Die Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenversicherung liegt hier beim 30. September 2026.
Für welche Kundengruppen ist die Reform besonders relevant?
Besonders betroffen sind:
Für diese Zielgruppen ergeben sich häufig konkrete Beratungsansätze.
Sollte ein möglicher PKV-Wechsel jetzt geprüft werden?
Ja. Gerade bei Kunden, deren Einkommen in der Nähe der Versicherungspflichtgrenze liegt, empfiehlt sich eine frühzeitige Analyse.
Je nach individueller Situation kann es sinnvoll sein, sich bereits vor Inkrafttreten der neuen Grenzwerte mit einem möglichen Wechsel auseinanderzusetzen: Sofern sich deine Kunden noch vor dem 01. Januar 2027 in der PKV versichern lassen, gelten im Folgejahr die bisherige Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze. Die letzte Kündigungsfrist in der GKV für diesen Fall ist der 30. September 2026.
Wie stark steigen die Zuzahlungen für Medikamente und Therapien?
Ab 2027 erhöht sich die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente von bislang 5 bis 10 Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro.
Auch bei Physiotherapie, Ergotherapie und häuslicher Krankenpflege steigt die Zuzahlung je Verordnung von 10 auf 15 Euro.
Vor allem Kunden mit chronischen Erkrankungen oder regelmäßigem Behandlungsbedarf werden dadurch stärker belastet.
Was ändert sich beim Zahnersatz?
Die gesetzlichen Krankenkassen reduzieren ihre Festzuschüsse zum Zahnersatz um jeweils 10 Prozentpunkte.
Beispielsweise sinkt der Zuschuss ohne Bonusheft von 60 auf 50 Prozent. Auch Kunden mit lückenlos geführtem Bonusheft müssen künftig einen höheren Eigenanteil tragen.
Dadurch gewinnt die Zahnzusatzversicherung weiter an Bedeutung.
Welche Chancen ergeben sich für die Beratung von Zahnzusatzversicherungen?
Durch die niedrigeren GKV-Zuschüsse entstehen für viele Kunden größere Versorgungslücken.
Makler können die Reform zum Anlass nehmen,
Werden Homöopathie und alternative Heilmethoden weiterhin von der GKV übernommen?
Nein. Ab 2027 werden homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.
Kunden, die weiterhin Wert auf solche Leistungen legen, können gegebenenfalls über passende Zusatzversicherungen abgesichert werden.
Warum ist die Anhebung von BBG und JAEG so wichtig?
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Krankenversicherungsbeiträge erhoben werden.
Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet darüber, ab welchem Einkommen Angestellte die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und in die PKV wechseln dürfen.
Die zusätzliche Anhebung führt dazu, dass:
Welche Vorteile haben bereits privat versicherte Kunden?
Für bereits privat Krankenversicherte wirkt sich die höhere BBG grundsätzlich positiv auf den maximalen Arbeitgeberzuschuss zur PKV aus.
Der Arbeitgeber beteiligt sich dadurch an einem höheren Betrag als bislang.
Was ändert sich bei der Familienversicherung?
Ab 2028 soll für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner ein Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptversicherten erhoben werden.
Damit endet für viele Haushalte die bisherige kostenfreie Mitversicherung.
Wer ist von der neuen Regelung zur Familienversicherung ausgenommen?
Nicht betroffen sind unter anderem:
Betroffen sind vor allem kinderlose Paare oder Haushalte mit älteren Kindern, bei denen ein Partner beitragsfrei mitversichert ist.
Welche Beratungsansätze ergeben sich bei der Familienversicherung?
Für betroffene Haushalte kann eine frühzeitige Analyse der zukünftigen Kosten sinnvoll sein.
Makler können gemeinsam mit ihren Kunden prüfen,
Welche Rolle spielt der Krankenkassenvergleich nach der Reform?
Eine große. Die Reform verändert die Leistungen der GKV, beseitigt aber nicht die Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen. Zusatzbeiträge, Serviceleistungen und freiwillige Satzungsleistungen unterscheiden sich weiterhin.
Ein regelmäßiger Kassenvergleich bleibt daher ein wichtiger Beratungsansatz.
Was sind die wichtigsten Gesprächsanlässe für Makler?
Die GKV-Reform bietet insbesondere in folgenden Bereichen Ansatzpunkte für Beratungsgespräche:
Was sollten Makler jetzt konkret tun?
Identifiziere betroffene Kundengruppen frühzeitig und sprich sie aktiv an. Besonders relevant sind Kunden mit höherem Einkommen, Familien mit beitragsfrei mitversicherten Partnern, PKV-Interessenten sowie Kunden mit erkennbarem Interesse im Bereich Zahn- und Gesundheitsvorsorge.
Die Reform schafft nicht nur neue Belastungen für Versicherte, sondern auch zahlreiche Anlässe für eine ganzheitliche und bedarfsgerechte Beratung.