In Zusammenarbeit mit den Juristen von Wirth Rechtsanwälte und unserer hauseigenen Rechtsabteilung der Fonds Finanz unterstützen wir Sie gerne kostenfrei bei Ihrer Anlageberatung: mit der Rahmenvereinbarung in zwei Versionen.
Mit Ihren Kunden haben Sie in der Regel langjährige Geschäftsbeziehungen. Um Missverständnissen vorzubeugen, ist es sinnvoll, eine Rahmenvereinbarung mit dem Kunden zu schließen. Hierbei werden die wichtigsten Eckpunkte der Zusammenarbeit geklärt, wie zum Beispiel die Haftung oder der Umfang Ihrer Leistungspflicht (u. a. ob Sie eine fortlaufende Geeignetheitsprüfung durchführen oder nicht).
Ob Corona, Finanzkrise, Eurokrise oder unvorhergesehene politische Ereignisse: Oft geht die Initiative für einen anlassbezogenen Kundenkontakt von Ihnen als Anlageberater aus. Hierdurch soll beim Kunden nicht der Eindruck entstehen, dass Sie zu einer laufenden Beratung verpflichtet sind oder gar tatsächlich eine solche Leistungspflicht für Sie begründet wird.
Um sich vor diesen und weiteren Missverständnissen sowie rechtlichen Stolpersteinen zu schützen, nutzen Sie die Rahmenvereinbarung.
Deshalb ist eine Rahmenvereinbarung sinnvoll
- Sie zeigt Ihrem Kunden Ihren Leistungsumfang auf.
- Sie regelt die Rechte und Pflichten fair und transparent – sowohl Ihre als Anlagevermittler als auch die Ihres Kunden.
- Sie gibt Ihnen kein Mehr an Verpflichtungen als gesetzlich geregelt.
- Sie schützt Sie vor unberechtigten Forderungen.
- Sie begrenzt Ihre Haftung im Rahmen des rechtlich Zulässigen.
Downloads
Die Rahmenvereinbarung
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Anhänge zur Rahmenvereinbarung
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