Mit dem Altersvorsorgedepot (AVD) wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend neu aufgestellt. Ziel des Gesetzgebers ist es, mit dem neuen Modell Schwerpunkte auf Renditechancen, transparente Kosten sowie Flexibilität in der privaten Altersvorsorge zu setzen.
Das AVD ersetzt die Riester-Rente ab dem 01. Januar 2027 – bestehende Verträge genießen Bestandsschutz, können aber auf Wunsch ins neue System wechseln.
Bei deiner Beratung ist eine saubere Risikoaufklärung sowie die passende Produktwahl je Risikoeignung essenziell. Der Wechsel aus Riester erfordert sorgfältige Prüfung & Dokumentation – und muss nicht automatisch empfehlenswert sein.
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Für Riester Verträge mit Abschluss vor dem 01. Januar 2027 gilt grundsätzlich Bestandsschutz.
Das Gesetz unterscheidet künftig drei förderfähige Produktkategorien, die sich insbesondere in Garantien, Renditechancen, Kostenstruktur und Flexibilität unterscheiden.
Kosten & Struktur:
Anbieter: u. a. Investmentgesellschaften, Depotbanken, Vermögensverwalter
Anlage & Struktur:
Kostenstruktur:
Pflicht: Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss auch ein Standarddepot anbieten – auch Versicherer.
Garantien im Überblick:
Kosten:
Zugelassen sind ausschließlich Anlageformen aus der gesetzlichen Positivliste, u. a.:
Nicht zulässig sind:
Ergebnis: ein klar definierter und nachvollziehbarer Risikorahmen
Die bisherige einkommensabhängige Mindesteigenbeitragslogik entfällt. Ab 2027 gilt eine eurogenaue, beitragsproportionale Förderung.
Nicht unmittelbar förderfähige Personen können durch unmittelbar förderfähige Partner mittelbar förderfähig sein. Voraussetzung: miteinander verheiratet oder verpartnert und für beide besteht ein eigener Altersvorsorgevertrag
Die steuerliche Grundlogik bleibt erhalten:
Beitragshöhe und steuerliche Behandlung
Die jährliche Einzahlung in ein AVD ist auf einen Höchstbetrag von 6.840 Euro begrenzt. Davon werden bis zu 1.800 Euro staatlich gefördert.
Bitte beachte: Ein Wechsel zurück ins alte Fördersystem ist ausgeschlossen.
Das Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich vererbbar. Die konkrete Ausgestaltung der Vererbbarkeit hängt dabei von der Phase des Vertrags (Anspar oder Auszahlungsphase) sowie von der gewählten Auszahlungsform ab.
1. Lebenslange Leibrente:
2. Auszahlungsplan:
Ein noch vorhandenes Restkapital ist vererbbar, wenn der Tod vor vollständigem Verbrauch des Kapitals eintritt.
Steuerliche Behandlung für Hinterbliebene
Die dargestellten Inhalte basieren auf dem vom Bundestag beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz (27. März 2026) sowie veröffentlichten FAQ des Bundesfinanzministeriums und der Bundesregierung.
Telefon: +49 (0)89 15 88 15 - 201
Fax: +49 (0)89 15 88 35-200
leben@fondsfinanz.de
Telefon: +49 (0)89 15 88 15 - 261
Fax: +49 (0)89 15 88 35-261
investment@fondsfinanz.de
Ab wann gilt das Altersvorsorgedepot?
Das AVD tritt voraussichtlich zum 01. Januar 2027 in Kraft[V.
Ersetzt das AVD die Riester-Rente vollständig?
Ja. Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz.
Müssen bestehende Riester-Verträge gewechselt werden?
Nein. Ein Wechsel ist freiwillig. Er sollte immer individuell geprüft werden – ein pauschaler Wechsel ist nicht empfehlenswert.
Können Riester-Kunden in das neue System wechseln?
Ja. Das vorhandene Vorsorgekapital kann grundsätzlich in ein neues Altersvorsorgeprodukt übertragen werden.
Wichtig:
Welche Produkte sind ab 2027 förderfähig?
Es gibt drei Varianten:
Gibt es weiterhin Garantien?
Ja – aber nicht verpflichtend.
Garantien sind optional und ausschließlich über Versicherungsprodukte abbildbar.
Wie funktioniert die Förderung künftig?
Die Förderung erfolgt beitragsproportional:
Bleibt die steuerliche Förderung erhalten?
Ja.
Gibt es weiterhin eine Kapitalauszahlung?
Ja, teilweise:
Sind Anbieterwechsel künftig möglich?
Ja:
Können biometrische Risiken (BU, Tod) zusätzlich abgesichert werden?
Nein.
Bausteine zu BU-, EM- oder Todesfallabsicherungen sind nicht mehr Bestandteil zertifizierter Produkte. Möglich bleibt nur eine Rentengarantiezeit.
Gibt es weiterhin Eigenheimförderung?
Ja. Die Nutzung für selbstgenutztes Wohneigentum ist möglich, aber kein Pflichtbaustein jedes Vertrags.
Für welche Kunden ist das AVD besonders geeignet?
Ist das Altersvorsorgedepot vererbbar?
Ja. Das Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich vererbbar. Die konkrete Ausgestaltung hängt davon ab, ob sich der Vertrag noch in der Ansparphase oder bereits in der Auszahlungsphase befindet und welche Auszahlungsform gewählt wurde.
Was passiert bei Tod in der Ansparphase?
Das Vorsorgevermögen ist vererbbar. Bei Übertragung auf den Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten bleiben Zulagen und steuerliche Vorteile erhalten. Bei Übertragungen auf andere Erben müssen diese Förderungen zurückgezahlt werden.
Was gilt bei Tod in der Auszahlungsphase?
Das hängt von der Leistungsform ab:
Wie werden Leistungen an Hinterbliebene steuerlich behandelt?
Auszahlungen an Erben oder Hinterbliebene gelten steuerlich als Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (§ 22 Nr. 5 EStG). Die Besteuerung richtet sich nach der Art der Leistung und danach, ob die Beiträge zuvor staatlich gefördert wurden.