Die Fonds Finanz ist bestrebt, ihre Website barrierefrei im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben – insbesondere dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BFSGV) –zu gestalten. Unser Ziel ist es, ein Angebot zu bieten, das für alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, zugänglich ist.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach dem BFSG, die im Impressum mit Namen und Anschrift der Fonds Finanz führen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die digitalen Angebote der Fonds Finanz Maklerservice GmbH, soweit diese unter die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fallen.
Die Website www.fondsfinanz.de, sowie die von der Fonds Finanz betriebenen Unterseiten richtet sich primär an Versicherungs- und Finanzvermittler (B2B) und dient der Bereitstellung von Informationen, Tools und Services für gewerbliche Nutzer.
Über diese Website können Verbraucher keine Verträge abschließen oder Dienstleistungen im Sinne des § 2 Nr. 26 BFSG („Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“) in Anspruch nehmen.
Daher unterliegt die Website nicht den BFSG-Pflichten für Barrierefreiheit, da sie keine Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbietet.
Websites für Investmentangebote (z. B. www.comfortinvest.de, www.easyinvesto.de, www.wealthinvest.de): Im Bereich Investment bieten wir die Möglichkeiten zur privaten Vermögensverwaltung an. Diese Dienstleistungen werden überwiegend über Kooperationspartner erbracht und sind klar gekennzeichnet. Fonds Finanz liefert die grundlegenden ersten Informationen. Der Abschluss von Verträgen erfolgt auf den Webseiten der Kooperationspartner. Diese Webseiten unterliegen den Anforderungen des BFSG.
Die Fonds Finanz ist ein Versicherungsmaklerpool. Unsere Dienstleistungen umfassen:
Unsere Investment-Websites ermöglichen in der Regel:
Für die Vermögensverwaltungswebseiten:
Die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr folgen aus § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 3 Nummer 5 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“) sowie aus der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung („BFSGV“), die auf der Grundlage von § 3 Absatz 2 BFSG erlassen wurde. Die Verpflichtung zur Abgabe dieser Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen folgt aus § 14 Absatz 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zum BFSG sowie (in Bezug auf die Zugänglichmachung) aus § 14 Absatz 1 Nummer 2, zweiter Halbsatz BFSG in Verbindung mit der BFSGV.
Die Fonds Finanz ist ein Versicherungsmaklerpool. Unsere Dienstleistungen bieten wir in erster Linie für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler an. Verbraucher können über die Website www.fondsfinanz.de keine Versicherungen oder Finanzanlageprodukte abschließen.
Die Fonds Finanz bietet im Bereich Investment vereinzelt für den Verbraucher Möglichkeiten zur privaten Vermögensverwaltung an. Diese Dienstleistungen werden weit überwiegend mit anderen Kooperationspartner angeboten. Für den Verbraucher ist dabei deutlich erkennbar, wann er zu einem unserem Kooperationspartner abspringt. Für die Inhalte, die unseren Verantwortungsbereich fallen, erfüllen wir die Anforderungen der Barrierefreiheit.
Wir stellen sicher, dass unsere digitalen Angebote, soweit erforderlich, die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BFSGV) erfüllen.
Unsere Umsetzung orientiert sich an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe zwischen A und AA, sowie den Vorgaben der europäischen Norm EN 301 549 „Accessibility requirements for ICT products and services“, die in der BFSGV verbindlich festgelegt ist. Wir überprüfen unsere Angebote regelmäßig und arbeiten kontinuierlich an der Beseitigung bestehender Barrieren.
Hinweis
Sollten Verbraucher sich über Versicherungen in einfacher Sprache informieren wollen, empfehlen wir:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, Magdeburg
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Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt und wird bei Änderungsbedarf, mindestens aber jährlich, überprüft. Die erste Überprüfung findet also spätestens am 27. Juni 2026 statt.