Baufinanzierung als Tippgeber – Dein Vorteil ohne § 34i
Du möchtest deinen Kunden professionelle Finanzierungslösungen ermöglichen – ohne selbst § 34i GewO zu besitzen? Kein Problem! Als Tippgeber kannst du dich auf die Expertise unseres Baufinanzierungs-Teams verlassen. Wir beraten deine Kunden kompetent, schnell und digital – du bleibst der Ansprechpartner in allen anderen Bereichen.
Alle Infos sowie den Tippgebervertrag findest du in unserer Wissenswelt: