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Eine Versicherungsmaklerin informiert sich online über die Jahresarbeitsentgeltgrenze kurz JAEG

Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer? Die JAEG entscheidet.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung – diese Frage stellt sich auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Krankenversicherung

Versichert je nach JAEG, der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Gesetzliche oder private Krankenversicherung? Diese Frage stellt sich auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Allerdings erst, wenn ihr regelmäßiges jährliches Einkommen einen bestimmten Mindestbetrag – die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – überschreitet. Denn ab dieser Grenze entfällt für Arbeitnehmer nach SGB V §6 die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Wir erklären dir, was es mit der JAEG auf sich hat, wie sie berechnet wird und wie du als Versicherungsmakler mithilfe der Fonds Finanz deine Kunden rund um die JAEG professionell beraten kannst.

 

Was ist die JAEG?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze in Euro ist eine Recheneinheit der deutschen Sozialversicherung. Sie markiert die Höhe des regelmäßigen jährlichen Einkommens, ab dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Liegt ihr Jahresarbeitsentgelt jenseits der JAEG, können Arbeitnehmer wählen, ob sie freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen.

Die JAEG wird aus diesem Grund auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Die gesetzlichen Regelungen dazu findest du im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung, unter § 6 SGB V Versicherungsfreiheit.

 

Sind JAEG und Beitragsbemessungsgrenze dasselbe?

Nein. Auch wenn die Begriffe von Verbrauchern oft synonym verwendet werden: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist etwas anderes als die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Nur im Sonderfall der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze stimmen beide Kennzahlen überein:

  • Die JAEG definiert die Grenze zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit.
  • Die BBG beschränkt die maximale Höhe der Sozialversicherungsbeiträge (für Kranken- und Rentenversicherung unterschiedliche Grenzwerte).
  • Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze entspricht der Beitragsbemessungsgrenze. Sie gilt für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 31.12.2002 eine PKV genutzt haben.

Wie hoch ist die JAEG?

JAEG und BBG werden in Abhängigkeit von der Lohnentwicklung in Deutschland jährlich neu festgesetzt.

Die aktuelle allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2023 liegt bei 66.600 Euro

In der Regel steigt die JAEG jährlich an. Eine Ausnahme galt in Folge der Pandemie von 2021 auf 2022, hier blieb die jährliche Anpassung aus.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit auch die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen deutlich darunter: nach einem Jahreswechsel ohne Anpassungen stieg die BBG KV von 58.050 EUR in 2023 auf 59.850 Euro.

Wie berechnet sich das Arbeitsentgelt?

Basis für die Berechnung des Jahresarbeitsentgelts ist das Bruttojahreseinkommen eines Beschäftigten – also der durchschnittliche Monatslohn mal zwölf. Erhält ein Arbeitnehmer schwankende Bezüge, wird das Jahresarbeitsentgelt geschätzt. Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, bei einer dauerhaften Gehaltsveränderung oder beim Eintritt in ein neues Beschäftigungsverhältnis muss das Arbeitsentgelt erneut berechnet werden.


Mitberücksichtigt werden in der Regel auch:

  • lohnsteuerbefreite Zuwendungen und weitere Einnahmen, die über das Arbeitsentgelt hinausgehen, 
  • unregelmäßige Einkünfte, die nicht mindestens einmal jährlich ausbezahlt werden, 
  • Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sofern der Arbeitnehmer einen vertraglich vereinbarten Rechtsanspruch darauf hat, sowie
  • Nebenjobs.


Nicht in die Berechnung fallen im Allgemeinen:

  • Einnahmen wie Einmalzahlungen oder Kinderzuschläge, die nicht zum regelmäßigen Arbeitseinkommen gehören,
  • variable Gehaltsanteile wie Bonuszahlungen, Jahrestantiemen oder Gewinnbeteiligungen, es sei denn, es ist diesbezüglich ein Fixum mit dem Arbeitgeber vereinbart,
  • Minijobs, es sei denn, es handelt sich um mehrere gleichzeitig, sowie
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit im Nebenerwerb.


Werbungskosten werden indirekt vom Jahresarbeitsentgelt abgezogen, da sie bei der Berechnung des Gesamteinkommens – in der Regel als Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr (seit dem 01.01.2022) – berücksichtigt werden.

 

Weitere Informationen in unserem Fachwissen GKV

 

Was passiert bei einer Unterschreitung der JAEG?

Wenn ein Arbeitnehmer im Verlauf eines Jahres die Arbeitsentgeltgrenze unterschreitet, wird er versicherungspflichtig und muss sich über eine gesetzliche Krankenkasse versichern. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Unterschreitung als vorübergehend anerkannt wird, z. B. nach längerer Erwerbsunfähigkeit während der Wiedereingliederung in den Beruf, bei Kurzarbeit, für die Dauer der Elternzeit oder bei Bezug von Kranken- bzw. Übergangsgeld.

 

Lohnt sich der Wechsel in die PKV für deine Kunden?

Diese Frage kann sicher nicht pauschal beantwortet werden. Eine Entscheidung für einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung sollte – genau wie die Entscheidung für einen Verbleib in der GKV – immer aktiv und nach einer ergebnisoffenen Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile getroffen werden. Prüfe doch vorab diese Grundvoraussetzungen:

  • Ist dein Interessent gesund (genug) für die PKV?
  • Ist er jung (genug) für die PKV?

Dann bietet ihm die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, sich ganz individuelle Leistungen zusammenzustellen und sich auf diese eine Leben lang verlassen zu können, während es in der GKV – wie auch schon oft geschehen – durch den Gesetzgeber zu Leistungskürzungen- oder gar Streichungen kommen kann.

Neben den Leistungen sollte auch die Beitragssituation betrachtet werden, jedoch nicht nur als Momentaufnahme, sondern auch perspektivisch. Außerdem sind die Themen Familiensituation bzw. Familienplanung, aber auch Rückkehrmöglichkeiten in die GKV zu thematisieren.

 

Wie unterstützt dich die Fonds Finanz?

Auf die Fachberatung unserer Fonds Finanz Experten kannst du dich verlassen. Wir erörtern gemeinsam mit dir das Für und Wider einer privaten Krankenversicherung, empfehlen spezielle Tarife für Angestellte und benennen konkret die Vorteile, die ein Wechsel zu einer privaten Krankenkasse im Einzelfall für deinen Kunden bringt.

Außerdem übernehmen wir auch die Risikoprüfung. Beruhend auf unserer langjährigen Erfahrung geben wir in diesem Zusammenhang eine Einschätzung ab, welche Krankenkassen bei bestimmten Vorerkrankungen eher annehmen, und übernehmen die Korrespondenz mit den Versicherern. Mit softfair bieten wir dir außerdem eine hervorragende Software für den Versicherungsvergleich.

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Neben innovativen Tools und Vergleichsrechnern bieten wir dir fachliche Beratung zu Produkten und Tarifen sowie IDD- und MABV-konforme Weiterbildung und viele weitere Services.

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Key Account Managerin Miriam Pöllath
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