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Eine Vermittlerin absolviert online das IDD-Weiterbildungsangebot der Fonds Finanz

IDD-Weiterbildung: Insurance Distribution Directive

Die Vorschriften der Richtlinie und das Angebot der Fonds Finanz: Für deine fachliche und persönliche Weiterbildung als Vermittler bieten wir dir eine Vielzahl an kostenfreien IDD-konformen Online-Schulungen und Online-Kursen, Seminaren und Vorträgen pro Jahr.

Aktuelle IDD-Weiterbildungen
Insurance Distribution Directive

IDD – Infos, Weiterbildung und clevere Tools

Wissenswertes rund um die Insurance Distribution Directive (IDD), den Vorschriften der Richtlinie sowie unserem vielfältigen Angebot an IDD-konformer Weiterbildung.

Die von der EU-Kommission erlassene Insurance Distribution Directive (IDD) regelt den Versicherungsvertrieb innerhalb der europäischen Union und ist seit der Überarbeitung der deutschen Versicherungsvermittler-Verordnung (VersVermV) 2018 auch in nationales Recht eingebunden. Als Vermittler musst du seither nicht nur auf einen IDD-konformen Vertrieb achten, sondern jährlich auch 15 Stunden IDD-Weiterbildung nachweisen. Hier erfährst du:

  • Was sich durch die IDD ändert.
  • Wie IDD-konforme Vermittlung, Abrechnung und Weiterbildung aussehen.
  • Mit welchen Tools die Fonds Finanz dich rund um IDD unterstützt.
     

Alte und neue Vorschriften in der IDD-Richtlinie

Schon die Europäische Versicherungsvermittlerrichtlinie 1 aus dem Jahr 2003 legte den Grundstein für eine umfassende Regulierung der Versicherungsvermittlung. In Deutschland hatte sie insbesondere den § 34d GewO zur Folge, der den Versicherungsvertrieb seit 2007 zu einem erlaubnispflichtigen Gewerbe macht. Die Insurance Distribution Directive baut darauf auf. Als neue Richtlinie der Europäischen Union stärkt sie nochmals die Rechte der Verbraucher, gestaltet das Vermittlungsgeschäft transparenter und gleicht die nationalen Vorschriften der EU-Mitgliedsstaaten einander an.

Für Versicherungsvermittler sind damit neue Regeln für Beratung und Dokumentation verbunden – und auch Sanktionen bei Nichteinhaltung. Hier kommen die wichtigsten IDD-Fakten für dich:

  • provisionsbasierte Beratung weiterhin erlaubt
  • aber strikte Trennung zwischen Honorar- und Provisionsvergütung
  • Vergütungsart muss bereits in der Kunden-Erstinformation klar benannt sein
  • Provisionsabgabeverbot bleibt
  • Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung bei Anlageprodukten
  • verpflichtende Weiterbildung – IDD-konform, mindestens 15 Stunden pro Jahr
  • bei Missachtung Bußgelder bis 3.000 Euro und sogar Entzug der Gewerbeerlaubnis möglich
Eine Vermittlerin, die sich über das Angebot der Fonds Finanz an Weiterbildungen im Bereich Insurance Distribution Directive, kurz IDD, informiert hat

Bist du von der IDD betroffen?

Bist du zum Beispiel Versicherungsmakler oder Honorarberater, vermittelst Versicherungen oder bist mit deren Abschluss vertraut, dann gilt die Insurance Distribution Directive auch für dich und deine Mitarbeiter. Die Richtlinie wendet sich aber auch an die Versicherer selbst, zum Beispiel mit strengeren Vorschriften zu den Versicherungsprodukten.

IDD-gerechte Vergütung und Provisionsabgabeverbot

Das Wichtigste zuerst: Das lange diskutierte Provisionsverbot ist vom Tisch. Nach wie vor kann eine Versicherungsvermittlung sowohl auf Provisions- als auch auf Honorarbasis erfolgen. Aber: Die Versicherungsvertriebsrichtlinie fordert Transparenz. Die Verbraucher sollen zu jeder Zeit klar sehen können, wie Vergütung und Absatz erfolgen. Aus diesem Grund sind Honorar- und Provisionsvergütung künftig eindeutig zu trennen, Mischmodelle sind nicht mehr gestattet. Bereits in der Kunden-Erstinformation muss kommuniziert werden, ob die Vergütung durch den Kunden erfolgt (Honorar) oder in der Versicherungsprämie enthalten ist (Provision).

Weiterhin verboten bleibt es nach dem deutschen IDD-Umsetzungsgesetz auch, dem Kunden Teile der Provision zu erstatten. Dies verhindert, dass sich die Verbraucher lediglich für den Vermittler entscheiden, der die höchsten Erstattungen zusichert – eine wichtige Vorschrift zur Sicherung der Beratungsqualität. Auch Kundengeschenke oder Geschäftsessen dürfen in diesem Sinn die Bagatelle-Grenze von 15 Euro nicht überschreiten.
 

IDD fordert regelmäßige Weiterbildung

Mit der Umsetzung der Insurance Distribution Directive 2018 kam auch in Deutschland die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Seitdem müssen sowohl Versicherungsvermittler als auch Mitarbeiter in Vertragsverwaltung und Schadenbearbeitung mindestens 15 IDD-konforme Schulungsstunden pro Jahr nachweisen. Die Weiterbildung kann betriebsintern oder durch externe Schulungen und sogar im Selbststudium mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle erfolgen.

Die Nachweise und Unterlagen deiner Weiterbildung musst du laut Richtlinie „auf einem dauerhaften Datenträger in den Geschäftsräumen“ mindestens fünf Jahre aufbewahren. Diese Aufbewahrungspflicht solltest du sehr ernst nehmen, denn die IHK führt Kontrollen über die erfolgten Weiterbildungen durch. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 3.000 Euro geahndet. Bei wiederholten Verstößen kann sogar die Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Im Oktober 2020 haben die DIHK und die BaFin (Update am 02.11.2021) die häufigsten Fragen und Antworten zur Weiterbildungsverpflichtung zusammengefasst und als FAQ veröffentlicht.

Das IDD-Weiterbildungssiegel, das Versicherungsvermittler erhalten, die die geforderten 15 Weiterbildungsstunden komplett über die Fonds Finanz als Bildungsdienstleister geleistet haben

Unser IDD-Siegel

Das Siegel erhalten ausschließlich Versicherungsvermittler nach § 34d GewO, die die geforderten 15 Weiterbildungsstunden komplett über die Fonds Finanz als Bildungsdienstleister geleistet haben. Es weist das Jahr aus, in dem die Weiterbildungsstunden gesammelt wurden, und darf höchsten bis zum Ende des darauffolgenden Jahres verwendet werden.

Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung nach IDD

Bei Versicherungsanlageprodukten wie Renten- und Kapitalversicherungen bringt die neue europäische Richtlinie auch neue Beratungspflichten mit sich. So sind vor Vertragsabschluss eine Angemessenheits- und eine Geeignetheitsprüfung durchzuführen (und auch zu dokumentieren).

Die Angemessenheitsprüfung soll sicherstellen, dass der Kunde über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um das angebotene Finanzprodukt mit all seinen Chancen und Risiken zu verstehen. Die Geeignetheitsprüfung gewährleistet, dass das empfohlene Produkt und der Anlagezeitraum zu den finanziellen Verhältnissen, den Anlagezielen und der Risikobereitschaft des Kunden passen.

Die Fonds Finanz unterstützt dich mit cleveren Tools dabei, den Beratungsprozess von der Kunden-Erstinformation bis zum Abschluss rundum IDD-konform zu gestalten.

IDD-konform mit der Fonds Finanz

Ob neue Informations- und Dokumentationspflichten oder Weiterbildung: Die Fonds Finanz hilft dir, deine Arbeit als Vermittler auch nach der neuen Richtlinie ganz einfach zu gestalten. Überzeuge dich selbst von unseren cleveren IDD-Tools!

Icon für Weiterbildung

IDD-konformer Nachweis

Als Nachweis deiner Weiterbildungsverpflichtung gegenüber deiner Aufsichtsbehörde erhältst du von uns ein IDD-Teilnahmezertifikat.

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Unterschiedliche Formate

Online-Schulungen, Online-Kurse und eLearning-Programme oder Seminare und Messevorträge: Wir bieten für jeden Lerntyp passende Formate und bilden die Themenvielfalt der IDD ab.

Grafik für IDD-konformer Beratungsprozess

IDD-konformer Beratungsprozess

Unsere Vergleichsrechner und Beratungstools entsprechen ebenfalls den IDD-Vorgaben und bringen dich effizient und sicher durch die Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung deines Kunden.

Weiterbildung

Die aktuellen IDD-Weiterbildungen der Fonds Finanz

Mit uns erreichst du dein IDD-Weiterbildungsziel. Neben Präsenzveranstaltungen ermöglichen dir unsere zahlreichen Online-Formate eine unkomplizierte Teilnahme – wo auch immer du gerade bist.

FAQ zur IDD

Häufig gestellte Fragen zur IDD-Weiterbildung

Du hast Fragen zur IDD-Weiterbildungsverpflichtung? Wir verschaffen dir mit unseren FAQ einen umfassenden Überblick.

FAQ-Liste zur Weiterbildungspflicht

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Die Bafin und die Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erarbeiten regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) eine Liste mit den häufigen Fragen und Antworten (FAQ) zur Weiterbildungspflicht von Versicherungsvermittlern und -beratern sowie vertrieblich tätigen Angestellten.

Quelle: www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2021/meldung_2021_11_03_FAQ_Versicherungsvermittler.html (Stand: 03.11.2021)

Vorbemerkung zum IDD-FAQ

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Die hier dargestellten FAQ sind als Hilfe für Versicherungsvertreter und -makler gedacht und ersetzen keine qualifizierte Beratung, insbesondere keine Rechtsberatung. Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und für die Richtigkeit der Angaben, welche sich auf Inhalte des IHK Aufsatzes (vgl. Augustin/Bauer/Klopp/Morath/Pollmer/Samuels/Schlichting/Schröder/Wirtz 2019, GewA 2019, S. 131 ff.) stützen, wird keine Haftung übernommen. Änderungen, Ergänzungen sowie Weiterentwicklungen durch den Gesetzgeber in Form von Verordnungen und Auflagen sind vorbehalten.

Für welche Personen gilt die Weiterbildungsverpflichtung genau? 

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Grundsätzlich fallen alle Vermittler und deren Mitarbeiter, die vertrieblich oder beratend tätig sind, unter die IDD-Weiterbildungsverpflichtung. Sie gilt also für alle, die innerhalb dieser Bereiche (§1a Abs. 1 Satz 2 VVG ) arbeiten:

  • Beratung
  • Vorbereitung von Versicherungsverträgen und Vertragsvorschlägen und deren Abschluss
  • Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen, insbesondere im Schadenfall

Wichtig: Teilzeitmitarbeiter und geringfügig Beschäftigte unterliegen ebenfalls der vollen Weiterbildungspflicht. Von dieser Pflicht befreit sind Vermittler und ihre Mitarbeiter bei ganzjähriger Krankheit oder während Mutterschutz und Elternzeit (sofern der Zeitraum das gesamte Kalenderjahr umfasst).

Damit fallen folgende Personengruppen in die gesetzliche Weiterbildungspflicht:

  • Ausschließlichkeitsvermittler/gebundene Vermittler:
    Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1, Nr. 1 GewO
  • Angestellter Außendienst: 
    Angestellte eines Versicherungsunternehmens/Werbeaußendienst nach § 17 Abs. 3 MTV
  • Makler: 
    Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1, Nr. 2 GewO
  • Mehrfachagent: 
    Versicherungsvertreter mehrerer Versicherungsunternehmen nach § 34d Abs. 1, Nr. 1 GewO
  • Versicherungsberater: 
    Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO
  • Mitarbeiter eines Vermittlers: 
    Mitarbeiter eines VU oder Vermittlerbetriebs (auch Sparkassen / Banken) nach § 34d Abs. 9 GewO und  § 48 VAG
  • Vertrieblich Tätige eines Versicherungsunternehmens (Innendienst/Service Center): 
    Unmittelbar oder maßgeblich am Versicherungsbetrieb beteiligte Angestellte eines Versicherungsunternehmens nach § 48 Abs. 2 VAG
  • ungebundene Vermittler 
    gebundene Vermittler oder Mitarbeiter eines gebundenen Vermittlers, die in die Selbständigkeit wechseln
  • Leitungsperson: 
    Leitungspersonen nach § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO und § 48 Abs. 2 VAG


Ausnahmen der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung

Grundsätzlich kann bei mehreren gesetzlichen Vertretern einer juristischen Person, die zur Weiterbildung verpflichtet ist, auf Weiterbildungsnachweise verzichtet werden, sofern der gesetzliche Vertreter lt. Gesellschaftervertrag einem Fachbereich zugeteilt ist, der nicht der Weiterbildungsverpflichtung unterliegt, z.B. in der Abteilung IT.

Gebundene Versicherungsvermittler

Sofern Versicherungen nach § 34d Abs. 9 Satz 3 GewO als Zusatzleistung zu einer Ware oder Dienstleistung vermittelt werden.
Gebundene Versicherungsvermittler müssen sich an dem Rundschreiben der BaFin vom 17.07.2018 halten, 11/2018 (veröffentlicht unter www.bafin.de

Beschäftigte von gebundenen Versicherungsvermittlern

Solange nur Versicherungen im Rahmen einer Zusatzleistung  zur Lieferung einer Ware oder einer Dienstleistung vermittelt werden nach § 34d Abs. 9 Satz 3 GewO

Produktakzessorische Versicherungsvermittler

Nach § 34d Abs. 6 GewO keine Weiterbildungsverpflichtung, jedoch nach § 48 Abs. 2 VAG zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet.

Härtefälle

  • Ganzjährige schwere Krankheit (belegt durch ärztliches Attest) nach § 44 Abs. 2 Nr.4 VwVfG
  • Mutterschutz und Elternzeit: Sofern der Zeitraum das gesamte Kalenderjahr umfasst (vgl. Begründung zur VersVermV, BR Drs. 487/18, zu § 7 VersVermV

Endgültige Unterjährige Aufgabe der Tätigkeit während Weiterbildungszeitraum

Nachweis über die Aufgabe der Tätigkeit notwendig.

Was ist, wenn ich unterjährig die Weiterbildungsverpflichtung unterbreche?

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Sobald du innerhalb eines Kalenderjahres eine weiterbildungspflichtige Tätigkeit ausübst, ist die volle IDD-Weiterbildungspflicht von 15 Stunden für dich bindend. Dabei spielt es keine Rolle, ob du deine Tätigkeit nur für ein paar Monate oder während des gesamten Kalenderjahres ausübst. Von der Weiterbildungsverpflichtung bist du nur befreit, wenn du das gesamte Kalenderjahr über in keinem weiterbildungspflichtigen Bereich arbeitest (z. B. aufgrund von Elternzeit oder Krankheit).

Wer kontrolliert die Weiterbildungszeiten?

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Die IHK beaufsichtigt bei uns in Deutschland die Weiterbildungsverpflichtung. Sie kann die Nachweise über die absolvierten IDD-Stunden jederzeit bei dir einfordern. Deshalb ist es wichtig, dass du für dich und deine Mitarbeiter alle Zertifikate archivierst. Die Erklärung an die IHK kannst du elektronisch durchführen. Für jede bei uns absolvierte IDD-Weiterbildung bekommst du von uns ein Teilnahmezertifikat, eine Jahresbescheinigung stellen wir nicht aus.

Was muss ich mit meinen Teilnahmezertifikaten machen?

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Archivieren! Digital oder in ausgedruckter Form musst du deine Zertifikate und die deiner Mitarbeiter 
über fünf Jahre nach Kalenderjahrende aufbewahren.

Bitte berücksichtige: Die Fonds Finanz erfasst deine bei uns absolvierten IDD-Stunden in keiner Datenbank. Eine Gesamtübersicht oder Jahresbescheinigung können wir daher nicht ausstellen.

Wann bekomme ich meine IDD-Zertifikate? 

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Du hast bei uns eine IDD-konforme Online-Weiterbildung absolviert? Sofern du die Lernerfolgskontrolle bestanden hast, erhältst du das Ergebnis deines Tests direkt im Anschluss. Die Teilnahmezertifikate für Online-Weiterbildungen versenden wir zeitnah als PDF per E-Mail. Bei Präsenzveranstaltungen versenden wir die Teilnahmezertifikate circa 8 Wochen nach Veranstaltungsende als PDF per E-Mail.

Was sind deine Pflichten als Arbeitgeber?

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Gewerbetreibende müssen die sachgerechte Qualifikation ihrer Mitarbeiter gewährleisten, sofern die Mitarbeiter vertrieblich tätig sind, beispielweise Ihren Kunden Angebote unterbreiten, Kundenberatung durchführen oder ihre Kunden bei der Vertragserfüllung, insbesondere im Schadensfall unterstützen. Somit müssen Gewerbetreibende nach §34d Abs. 1,2,6 und 7 Satz 1 Nr. 1 GewO die sachgerechte Qualifikation ihrer Mitarbeiter nach §34d Abs. 9 Satz 1 GewO gewährleisten.

Im Rahmen der Personalentwicklung bist du als Arbeitgeber verantwortlich, die Weiterbildungsnachweise für deine Mitarbeiter über einen Zeitraum von fünf Jahren nach Kalenderjahrende zu dokumentieren und zu archivieren. Damit kannst Du auf Nachfrage der Aufsichtsbehörde die besuchten Weiterbildungsmaßnahmen deiner Mitarbeiter nachweisen. Dabei spielt die Art und Weise der Angestelltenqualifizierung keine Rolle. Das können sowohl interne als auch externe Schulungen z.B. für die entsprechende Versicherungssparte sein. Der Gewerbetreibende muss im Rahmen einer Überprüfung eine Erklärung über alle in dem Kalenderjahr zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter mit entsprechenden Nachweisen abgeben, unabhängig davon ob Mitarbeiter unterjährig den Arbeitgeber gewechselt haben.

Was passiert, wenn ich keine 15 Stunden Weiterbildungszeit nachweisen kann?

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Ein Verstoß gegen die Weiterbildungsverpflichtung ist eine Ordnungswidrigkeit. Dies betrifft u.a. das nicht Absolvieren der Weiterbildungsverpflichtung sowie das nicht Aufbewahren oder unvollständige Aufbewahren von Nachweisen. Bei anhaltenden Verstößen kann das sogar zum Widerruf deiner Gewerbeerlaubnis führen.

Welche technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an Online-Weiterbildungen der Fonds Finanz gibt es?

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A.  Allgemein

Bitte nutze ein aktuelles Betriebssystem sowie eine ausreichend schnelle und stabile Internetverbindung. Wir empfehlen mindestens 1 MBit/s und die jeweils aktuelle Version des Google Chrome oder Mozilla Firefox, da diese beiden Browser erfahrungsgemäß ein optimales Ergebnis erzielen.
 

B.  Online-Schulungen

Für jede Online-Schulung bekommst du einen persönlichen Link zugesandt. Das bedeutet, dass sich keine weiteren Nutzer über deinen Link in den virtuellen Schulungsraum einwählen können.

Die Technik unseres Konferenzsystems GoToWebinar basiert auf JavaSkript (Hilfe zum Aktivieren findest du hier). 

Bei technischen Problemen empfehlen wir dir:

  • Leere deinen Arbeitsspeicher des Browsers mit der Tastenkombination (STRG+F5)
  • Update an deinem Browser
  • Verwende einen anderen Browser (Empfehlung: Google Chrome, Mozilla Firefox)
  • Deaktiviere unnötige Browser-PlugIns
  • Aktualisiere den Online-Schulungsraum
  • E-Mail mit Link nicht erhalten? Bitte SPAM-Ordner prüfen.

Nach vollständiger Teilnahme erhältst du eine Zugangs-Mail zum Online-Test mit deinen persönlichen Anmeldedaten für unsere Lern- und Prüfungsplattform (siehe C. Online-Kurse).


C.  Online-Kurse

Für die Bearbeitung von Online-Kursen und Online-Tests meldest du dich auf der Lern- und Prüfungsplattform der besser beraten Akademie an.

Dein persönliches Benutzerprofil und deine Online-Weiterbildungsdaten sind nach letzter aktiver Nutzung für sechs Jahre im System gespeichert. Falls du nicht mehr aktiv bist, wird dein Account nach einem Jahr ohne Nutzung inaktiv gestellt.

Veranstaltungskalender

Die Fonds Finanz bietet dir regelmäßig interessante und teilweise sogar kostenfreie Veranstaltungen, mit denen du deine jährlichen 15 IDD-Stunden spielend absolvierst. Natürlich erhältst du nach jeder Teilnahme an einer IDD-Weiterbildungsmaßnahme der Fonds Finanz ein Zertifikat als Nachweis.

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