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In dem vom BGH entschiedenen Sachverhalt hatte es der Makler für einen Versicherer übernommen, Versicherungsschäden für diesen zu regulieren. Ein solcher Sachverhalt dürfte für viele oder sogar die meisten Makler nicht zutreffend sein und war auch – der BGH wies auch darauf hin - regulatorisch durchaus bedenklich. Ergebnis dieser Entscheidung war unter anderem, dass die Schadensregulierung durch einen Makler im Auftrag eines...

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