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Geeignetheitserklärung für Vermittler

Diese Aspekte müssen Versicherungsmakler und Anlageberater beim Vermitteln von Produkten beachten.

Maklerwissen

Wichtige Infos rund um die Geeignetheitserklärung

Die EU-Richtlinien MiFID II und IDD verlangen bei Investment- und Versicherungsgeschäften mit Privatkunden vor Vertragsschluss eine Geeignetheitsprüfung und auch die Geeignetheitserklärung ist Pflicht. Wir erläutern die Details und helfen dir als Berater bei der Umsetzung.

 

Erst Geeignetheitsprüfung, dann Geeignetheitserklärung

Bereits seit 2018 ist MiFID II, die neue europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, für die Banken und Vermögensverwalter auch in Deutschland wirksam. Für Finanzanlagenvermittler (im Folgenden auch Investment- oder Anlageberater genannt) wurde die MiFID II seit 1. August 2020 in die maßgebliche Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) überführt.

Im Sinne des Verbraucherschutzes fordert die MiFID II bei Wertpapiergeschäften nach dem WpHG (Aktien, Anleihen, Zertifikate und Investmentfonds/ETFs) unter anderem eine umfassende Geeignetheitsprüfung. Diese soll sicherstellen, dass die jeweilige Anlageempfehlung zu Kenntnissen, finanzieller Situation und Zielen des Anlegers passt. Ähnliche Regelungen stellt die europäische Insurance Distribution Directive IDD für Lebensversicherungen und einige Rentenprodukte mit Kapitalanlagekomponenten auf.

Sowohl als Investmentberater wie auch als Versicherungsvermittler musst du seither vor Vertragsschluss eine Geeignetheitsprüfung durchführen, die folgende Informationen und Angaben beim Kunden abfragt:


Geeignetheitsprüfung:

  • Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden (Angemessenheit)
  • Verlusttragfähigkeit bzw. finanzielle Verhältnisse 
  • Risikobereitschaft
  • Anlageziele
  • Anlagehorizont

 

Was ist die Geeignetheitserklärung?

Auf Basis der erhobenen Angaben erstellst du eine Geeignetheitserklärung. Dabei musst du als Investmentberater oder Versicherungsmakler auch differenziert darlegen, warum du die empfohlene Anlage oder Versicherung als angemessen und geeignet für deinen Kunden erachtest. Also warum das gewählte Produkt zu seinem Profil und seiner Risikobereitschaft passt.

Hierbei gilt es, Fingerspitzengefühl zu beweisen. Denn die notwendigen und teils sehr sensiblen Daten sind nicht nur einzuholen, sondern auch zu bewerten. Liefert beispielsweise ein Abgleich der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit dem im Rahmen der Versicherung oder des Investments zu zahlenden Betrag die Erkenntnis, dass die liquiden Mittel des Kunden nicht ausreichen, darf keine Empfehlung ausgesprochen werden. Auch widersprüchliche Angaben des Kunden solltest du unbedingt aufdecken und offen ansprechen, da sie Anzeichen für ein fehlendes Verständnis vonseiten des Kunden sein können.

Vorsicht bei unvollständigen Angaben!

Will dein Kunde zur Prüfung notwendige Angaben nicht oder nicht vollständig preisgeben, solltest du dich unbedingt rechtlich absichern. Bei der Fondsanlage darf das Produkt ohne Informationen zur Geeignetheit nicht empfohlen werden. Eine Vermittlung auf Kundenwunsch ist zwar möglich, bei komplexen Finanzprodukten jedoch nur mit den Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen des Kunden.

Wie übergibst du die Geeignetheitserklärung?

Die Geeignetheitserklärung muss vor Vertragsschluss ausgehändigt werden, die Übermittlung kann elektronisch oder in Papierform erfolgen. Zudem empfehlen wir dir dringend, sie von deinem Kunden unterschreiben zu lassen. Denn bei eventuellen Streitigkeiten dient die Geeignetheitserklärung vor Gericht als Dokumentation.

 

Was unterscheidet die Geeignetheitserklärung vom Beratungsprotokoll?

Bei der Anlageberatung mit Fonds ersetzt die Geeignetheitserklärung das Beratungsprotokoll. Bei Versicherungsprodukten hingegen ergänzen sich beide Dokumente. Während das Beratungsprotokoll den Gesprächsverlauf zwischen dir als Berater und deinem Kunden dokumentiert und dabei Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken eines Produktes benennt, konzentriert sich die Geeignetheitserklärung auf:

  • das Gesprächsergebnis
  • den Kunden – seine Kenntnisse, finanziellen Verhältnisse und Ziele
  • den Abgleich zwischen Kundenprofil und empfohlenem Produkt

Die Beratungsdokumentation der Fonds Finanz umfasst Geeignetheitserklärung und Gesprächsverlauf.

 

Innovative Tools nutzen für die Geeignetheitserklärung

Mit der Fonds Finanz als starkem Partner gehst du in Sachen Geeignetheitserklärung auf Nummer sicher. Denn sowohl unsere moderne Investmentberatungs-Software Advisor’s Studio als auch das softfair Leben Modul, mit dem du Vergleiche und VVG-konforme Angebote zu allen Produktgruppen im Bereich Leben erstellen kannst, beinhalten eine den rechtlichen Anforderungen entsprechende Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung.

Tipp: Registriere dich gleich für unseren Testzugang und sieh dir beide Tools in Ruhe an. Es lohnt sich!

Als Berater wirst du Schritt für Schritt durch die einzelnen Beratungsbereiche und Fragen geführt und kannst die Angaben deines Kunden direkt eingeben. Auf Basis der Eingaben schlagen dir die Tools automatisch angemessene und geeignete Finanzinstrumente oder Versicherungsprodukte vor und formulieren für das ausgewählte Produkt mit rechtssicheren Textbausteinen automatisiert eine Geeignetheitserklärung (die du natürlich jederzeit abändern kannst).

So erhältst du als Ergebnis deiner Beratung die erforderlichen Dokumente, mit denen du deinen Kunden alle wichtigen Angaben noch mal zusammengefasst präsentierst.

Teste uns 10 Tage unverbindlich!

Neben Advisor's Studio und dem softfair Leben Modul bieten wir dir viele weitere innovative Tools und Vergleichsrechner, dazu fachliche Beratung zu Produkten und Tarifen sowie Weiterbildung und viele weitere Services.

Sieh dir unser Angebot an und teste uns ganz unverbindlich! 10 Tage lang und mit Zugriff auf nahezu alle Funktionen.

Ansprechpartner

Noch Fragen?

Du hast Fragen rund um die Geeignetheitserklärung oder zu unseren Tools?

Hallo, ich bin Helmut, Key Account Manager Investment.

Melde dich gerne, meine Kollegen und ich helfen dir weiter!

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