Insolvenz ELEMENT Insurance AG: unsere Handlungsempfehlung
Am 08. Januar 2025 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die ELEMENT Insurance AG eröffnet. Ziel ist die Sicherung des Vermögens und die Prüfung einer Übertragung der Verträge auf einen solventen Versicherer. Der endgültige Beschluss zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.
Betroffen sind Sach- und Unfallversicherungen wie Wohngebäude-, Unfall-, Fahrrad-, Haftpflicht- und Tierkrankenversicherungen.
Als Makler bist du rechtlich dazu verpflichtet, deine Kunden über die Einschränkungen des Versicherungsschutzes zu informieren. Die unterlassene Aufklärung kann zu Haftungsansprüchen führen.
Alle weiteren Informationen findest du in den FAQs auf der Website der BaFin sowie auf der Website von Wirth-Rechtsanwälte. Diese werden regelmäßig aktualisiert.
Mitteilung der BaFin vom 7. Februar 2025
Am 7. Februar 2025 hat die BaFin eine Mitteilung zur Element-Versicherung herausgegeben. Darin wird den Versicherungsnehmern geraten, ihre Verträge außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Zudem wird empfohlen, sich vor der Kündigung um einen neuen Versicherer zu bemühen. Vermittler werden aufgefordert, ihre Kunden proaktiv zu informieren.
Eine Übersicht haben wir dir in einer Excel-Datei zusammengefasst.
Ausführliche Informationen erhältst du außerdem in der Online-Schulung von Wirth-Rechtsanwälte.
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