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Du hast deinen Kunden nach bestem Wissen und Gewissen beraten und dich an alle Standards gehalten. Und trotzdem passiert dir ausgerechnet das: Dein Kunde fordert aufgrund einer angeblichen Falschberatung oder eines Fehlers Schadenersatz von dir. In einer solch heiklen Situation ist professionelle Unterstützung unabdingbar.
 

Abwehrservice: Eine Kooperation der Fonds Finanz mit Wirth-Rechtsanwälte

Der sogenannte Abwehrservice bietet dir wichtige Hilfestellung und die Chance auf eine außergerichtliche Regelung – und du profitierst dabei kostenfrei von der Kooperation der Fonds Finanz mit Wirth-Rechtsanwälte.

Häufig gestellte Fragen

FAQ zum Abwehrservice

Was ist der „Abwehrservice“?

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Wenn ein Kunde Schadenersatz wegen angeblicher Fehler oder einer angeblichen Falschberatung von dir als Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittler fordert, vertritt dich auf Wunsch die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte gegenüber dem Kunden. Versierte Rechtsanwälte prüfen den Sachverhalt und versuchen die Schadenersatzforderung außergerichtlich für dich abzuwehren.

Für welche Fälle gilt der „Abwehrservice“?

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Grundsätzlich ist es unerheblich, aus welchem Grund der Kunde von dir Schadenersatz fordert. Das kann eine angeblich unzureichende Versicherung oder eine schlecht gelaufene Kapitalanlage, aber beispielsweise auch eine fehlerhafte Berechnung einer Finanzierung sein. Um von diesem Service profitieren zu können, ist es Voraussetzung, dass der entsprechende Vertrag über die Fonds Finanz oder über eine Direktanbindung, die unter der Fonds Finanz geschlüsselt wurde, eingereicht wurde und noch bei der Fonds Finanz im Bestand ist.

Ab wann und bis wann greift der „Abwehrservice“?

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Wirth-Rechtsanwälte wird für dich in dem Moment tätig, in dem ein Kunde oder sein Rechtsanwalt außergerichtlich konkret Schadenersatz von dir fordert und du in der Folge Wirth-Rechtsanwälte mandatierst. Das geschieht meistens in einem Schreiben, Fax oder per E-Mail. Der Abwehrservice gilt dann für die gesamte außergerichtliche Korrespondenz mit dem Anspruchsteller.

Vertritt mich „Wirth-Rechtsanwälte“ auch, wenn ich verklagt werde?

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Selbstverständlich vertritt dich Wirth-Rechtsanwälte auf Wunsch auch in diesem Fall. In der Regel übernimmt dann deine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die hierfür anfallenden Rechtsanwaltskosten. Beachte bitte, dass bei vielen Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen die Versicherung der Mandatierung eines Anwalts zustimmen muss, also auch einer Mandatierung von Wirth-Rechtsanwälte. Wir gehen davon aus, dass dies regelmäßig der Fall sein wird.

Warum der Abwehrservice?

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In Haftungsfällen ist es wichtig, dass du von Anfang an kompetent vertreten wirst. VSH-Versicherer prüfen zwar deine Eintrittsverpflichtung, übernehmen Kosten für einen Anwalt aber oft erst ab einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Das hat zur Folge, dass der Vermittler außergerichtlich nicht oder nur unzureichend vertreten ist, obwohl häufig bereits in diesem Stadium Ansprüche abgewehrt werden können und somit eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden wird.

Was muss ich tun?

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Kontaktiere unbedingt unverzüglich (also ohne tagelanges Zögern) die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte (www.wirth-rae.de) telefonisch, per E-Mail (info@wirth-rae.de) oder persönlich. Schildere den Sachverhalt, übersende das Aufforderungsschreiben, nenne deine MAK-Nummer und teile der Kanzlei mit, wo du haftpflichtversichert bist.

Weitere Informationen bekommst du dann von Wirth-Rechtsanwälte.

Was kann ich denn ohne anwaltliche Unterstützung falsch machen?

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Letztlich alles. So gab es in der Vergangenheit schon häufig Fälle, bei denen der Vermittler im Kundenkontakt unbewusst Schadenersatzverpflichtungen anerkannt hat. Ein gutgemeintes Gespräch mit dem Kunden oder ein erklärender Brief – jedes Wort kann eines zu viel sein und kann dazu führen, dass der VSH-Versicherer teilweise oder ganz leistungsfrei wird.

Es ist auch sehr wichtig, im Einzelfall juristisch zu prüfen, ob man ggf. außergerichtlich bereits auf den Kunden zugeht und/oder welche weiteren Informationen herausgegeben werden sollten. Derartige Entscheidungen, die ggf. einen kostenintensiven und nervenaufreibenden Prozess vermeiden, kannst du regelmäßig nicht allein treffen.

Gibt es Probleme mit der VSH-Versicherung?

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Wir haben regelmäßig sehr gute Erfahrungen mit den VSH-Versicherern gemacht. Nichts desto trotz ist Vorsicht in der Kommunikation geboten, um nicht durch fehlerhafte Sachverhaltsdarstellungen oder missverständliche Erklärungen den Versicherungsschutz zu gefährden. Eine anwaltliche Vertretung ist daher von Beginn an geraten.

Gibt es sonst noch Schwierigkeiten?

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Problematisch ist, dass VSH-Versicherungen nicht in jedem Fall unmissverständlichen erklären, ob sie Versicherungsschutz bieten. Oft geschieht dies nur vorbehaltlich, was nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht. Insoweit ist auch hier Fingerspitzengefühl gefordert. Wir haben das Problem bisher immer lösen können. Ungeachtet der Rechtsprechung ist es aber für den Vermittler gut, verbindlich und schriftlich zu wissen, ob seine Versicherung greift oder nicht. Dies auch, um kurzfristig ggf. weitere Schritte, eventuell sogar gegen die VSH, in die Wege zu leiten.

Stellt nicht der VSH-Versicherer einen Anwalt?

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Grundsätzlich übernimmt die VSH die Kosten für einen Rechtsanwalt, wenn sie sogenannten Abwehrrechtsschutz gewährt. Leider oft aber erst, wenn der Vermittler die Klage zugestellt bekommen hat. Ob der VSH-Versicherer darüber hinaus auch einen Anwalt bestimmt, hängt vom Versicherer und vom Einzelfall ab. Wenn dies geschieht, entstehen manchmal kritische Situationen.

So kann es dem Vermittler passieren, dass der VSH-Versicherer einen Anwalt bestimmt, den der Vermittler überhaupt nicht kennt und zu dem der Vermittler kein Vertrauen hat. Mit Blick darauf, dass das gegenseitige Vertrauen das höchste Gut in einer Mandatsbeziehung ist, erscheint dies konfliktreich.

Insbesondere besteht aber ein erheblicher Interessenskonflikt in dem Fall, in dem die VSH ihre Deckungszusage letztlich doch verweigert. Dann müsste der von der VSH empfohlene Anwalt eventuell gegen diese VSH vorgehen. Da der Anwalt aber von der VSH empfohlen wurde, wird er schwerlich zu einem solchen Vorgehen raten.

Warum Wirth-Rechtsanwälte?

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Weil Wirth-Rechtsanwälte für solche Fälle äußerst kompetent sind. Sie sind darauf spezialisiert und haben jahrelange Erfahrung im Umgang mit Haftungsfällen, egal ob aus dem Versicherungs- oder aus dem Kapitalanlagenrecht.

Gibt es auch noch Fälle in denen kein VSH-Schutz besteht?

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Ja. Zum Beispiel bei bestimmten Produkten, für die keine VSH-Pflicht besteht oder bestand. Gerade in solchen eventuell existenzbedrohenden Fällen ist Kompetenz gefragt, welche durch Wirth-Rechtsanwälte gegeben ist.

Ab wann wird der Abwehrservice eingeführt?

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Dieser Service gilt bis auf weiteres ab dem 1.12.2015.

Was kostet mich der „Abwehrservice“?

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Für diesen Service übernimmt die Fonds Finanz Maklerservice GmbH die Vergütung von Wirth-Rechtsanwälte. Der Abwehrservice kostet dich als betroffenen Vermittler also nichts.

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