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Neue Ziele ins Auge fassen, Schwerpunkte setzen, erfolgreiche Strategien auf den Weg bringen – eine permanent wiederkehrende Routine für Makler, gerade in den ersten Monaten eines Jahres. Die Zielgruppe junge Familien mit Kindern bietet zahlreiche Ansätze für erfolgreiche Beratungsgespräche.

 

Strategien zur langfristigen Absicherung

Nachwuchs kündigt sich an, und für die Eltern beginnt eine aufregende Phase voller neuer Erfahrungen. Viele Paare stehen nun vor der Herausforderung, ihre aktuelle Lebensgestaltung und Zukunftsplanung überdenken und besprechen zu müssen.

Wie soll die Elternzeit aufgeteilt werden? Passt die aktuelle Wohnsituation noch für die Kleinfamilie? Wie umgehen mit der großen Verantwortung für ein neues Leben? Schön, wenn Eltern, gemeinsam oder alleinerziehend, in dieser Phase einen Begleiter an ihrer Seite haben. Er kümmert sich um die finanziellen Aspekte und bietet mit guter Beratung wertvolle Unterstützung: Der Makler hilft dabei, einen Überblick über die finanzielle Situation zu gewinnen und schafft Orientierung. So wird aus Verunsicherung Absicherung, aus Sorge wird Vorsorge.

 

Familienabsicherung beginnt bei der Arbeitskraft der Eltern

Was ist, wenn einem von uns etwas passiert? Sind die Eltern für den Krankheits- oder Todesfall gut abgesichert, erleidet die Familie im Ernstfall wenigstens keine große finanzielle Not. Daher prüft der Vermittler in seiner umfassenden Beratung zuerst, ob eine Berufsunfähigkeits- oder Arbeitskraftabsicherung vorhanden ist und ob der Schutz ausreichend ist, um die monatlichen Kosten der Familie zu decken.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte auch eine Risikolebensversicherung mit einer angemessenen Versicherungssumme abgeschlossen werden. Mit der Variante „Überkreuz“ sichern sich Paare gegenseitig mit Einzelverträgen ab. Bei dieser Vertragsgestaltung ist die Auszahlung steuerfrei und die Freibeträge der Erbmasse werden nicht belastet. Im Falle eines Falles kann so ein Elternteil den Lebensstandard für sich und den gemeinsamen Nachwuchs aufrechterhalten.

 

Kleine Beiträge, große Wirkung

Sind die Eltern ausreichend abgesichert, kann die Kindervorsorge im Bereich Leben sinnvoll mit einem Sparplan, einer speziellen Kinderpolice, erweitert werden. Was früher die Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen waren, sind heute spezielle Kinderprodukte mit vielen Optionen. Der Fokus liegt dabei auf einer Rentenleistung, um dem Nachwuchs bereits einen Grundstein für die Altersvorsorge zu legen. Sobald das Kind finanziell in der Lage ist, den Vertrag selbst zu besparen, kann dieser überschrieben und so weitergeführt werden. Auch für Großeltern oder Paten sind solche Policen eine prima Möglichkeit, sich einzubringen und die Weichen für eine sorgenfreie Zukunft zu stellen: Zuzahlungen durch Dritte sind möglich, meist auch schon in geringen Höhen (ab 200 Euro).
 


 

In der Kindervorsorge sind es vor allem die langen Laufzeiten, die einen frühzeitigen Abschluss so interessant machen. Durch den Zinseszins-Effekt führen auch kleinere regelmäßige Beiträge zu beachtlichen Summen. Welches Kapital sich aus einer monatlichen Sparrate von 100 Euro bei einer Verzinsung von vier Prozent nach 30, 40 bzw. 50 Jahren jeweils ergibt, zeigt die Tabelle (siehe oben). Ausgewiesen wird die Entwicklung ohne und mit Inflationsausgleich über eine Dynamik von jährlich drei Prozent. Der Rechner von VorFina zeigt im Beratungsgespräch verschiedene Szenarien und Dynamiken auf und ist perfekt geeignet, die mögliche Guthabenentwicklung zu veranschaulichen.

Neben dem Sparbaustein können in die Kinderpolicen weitere Bestandteile integriert werden: Zum Beispiel Optionen für spätere Einkommensabsicherungen über eine Grundfähigkeiten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Selbst die Absicherung des Hauptversorgers gegen Berufsunfähigkeit oder Tod kann als optionaler Baustein aufgenommen werden. Der Spezialvergleich Kinderpolicen der Fonds Finanz liefert alles Wissenswerte zu diesen wichtigen Vorsorgeprodukten.

Einschulung als neue Lebensphase

Kinderpolicen können bereits mit der Geburt der Kleinen aufgenommen werden, ab dem 6. Lebensjahr, also mit der Einschulung, sind spezielle Schüler-/Studenten-BUs angeraten. Eine BU für Schüler bzw. Studenten empfiehlt sich möglichst frühzeitig, um sich aufgrund des niedrigen Eintrittsalters einen günstigen Beitrag und für spätere Nachversicherungsoptionen den Gesundheitszustand zu sichern. Auch wenn natürlich kein eigenes Einkommen vorliegt, wird durch die BU-Versicherung eine gesundheitliche Beeinträchtigung finanziell abgefedert, für Schüler mit bis zu 1.500 Euro monatlich, für Studenten mit bis zu 2.000 Euro. Durch Nachversicherungsgarantien kann die BU-Rente zu einem späteren Zeitpunkt des Erwerbslebens zusätzlich erhöht werden.

Empfehlenswert ist immer ein Tarif mit Günstigerprüfung der Berufsgruppe während der Vertragslaufzeit und deren Voraussetzungen (z. B. Auslöser). Beispielsweise kann die Aufnahme eines Studiums nach abgeschlossener Schulausbildung einen dieser Auslöser darstellen. Vereinzelt bieten Tarife die Möglichkeit, eine Dienstunfähigkeit-Klausel zu integrieren oder sie enthalten zumindest die spätere Option auf eine solche Aufnahme.

Letztere bietet Beamten einen wesentlich verbesserten BU-Schutz, da es bei den Top-Tarifen als Leistungsauslöser schon ausreicht, wenn der Dienstherr auf Anraten des Amtsarztes den Beamten wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt. Auch hier gilt: Durch die lange Laufzeit ist solch ein früh abgeschlossener Vertrag üblicherweise günstiger als es bei einem späteren Abschlussdatum der Fall wäre. Hierfür hat die Fonds Finanz ebenfalls einen hilfreichen Spezialvergleich von Schüler- und Studenten-BUs erstellt.

Armes Häschen, bist du krank

Damit die Kleinen unbeschwert toben und hüpfen können, sollte die Wahl der Krankenversicherung sorgsam abgewogen werden. Gut zu wissen: Kinder können immer in der Privaten Krankenversicherung (PKV) gegen eigenen Beitrag versichert werden, egal ob die Eltern gesetzlich oder privat versichert sind. Dies gilt in der Regel von der Geburt bis zum Abschluss der Schulausbildung.

Ist ein Elternteil bei einer Gesellschaft seit mindestens drei Monaten privat krankenversichert, greift eine besondere Klausel, das Stichwort heißt hier Kindernachversicherung. Kinder können dabei ohne Gesundheitsprüfung in der PKV ihrer Eltern versichert werden. Der Antrag hierfür muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt worden sein.

Der Leistungsumfang entspricht dabei immer höchstens dem, den der Versicherungsnehmer für sich abgeschlossen hat. Ablehnungen seitens der Versicherer sind gesetzlich ausgeschlossen, auch Zuschläge oder Wartezeiten gibt es nicht. Hier hat der Makler einen Beratungsansatz, der bei Kunden, die Nachwuchs erwarten, auf fruchtbaren Boden fällt. Die Kleinen erhalten ab Geburt eine qualitativ hochwertige Versorgung – und das zu oft sehr günstigen Tarifen und ohne Wenn und Aber.

Bei einer Vollversicherung in der PKV ab der Geburt sollte der Vermittler darauf achten, dass verschiedene Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Mindestaltersanforderungen haben. Mehr hierzu wissen die Produktberater der Fonds Finanz.

Falls während der Ausbildung oder den ersten Berufsschritten die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) vorübergehend unterschritten wird, bieten Optionstarife eine Lösung. Diese ermöglichen es den Kunden, sich das Recht zu sichern, nach Abschluss der Ausbildung oder bei Überschreitung der BBG ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die Voll-PKV oder Pflegetarife zu wechseln. Dabei besteht keine Gefahr, dass eine Änderung des ursprünglichen Gesundheitszustands zu einer Prämienerhöhung führt. Der Abschluss solcher Tarife ist bereits ab vier bis acht Euro pro Monat möglich, was eine wirklich sinnvolle Investition darstellt.

 

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Zusatzversicherungen gegensteuern

In der GKV greift die kostenlose Familienversicherung für das Kind. Eine Zahnzusatzversicherung ist hier immer sinnvoll. Diese ist nicht nur wegen der Leistungen für Zahnersatz oder Zahnbehandlungen ratsam, sondern insbesondere aufgrund der Deckung von Kosten für Kieferorthopädie. Die bekannte Zahnspange wird aufgrund von Zahnfehlstellungen bei fast jedem zweiten Kind empfohlen und kann erhebliche Kosten verursachen.

Durch eine stationäre Krankenzusatzversicherung erhält der Nachwuchs im Krankenhaus verbesserte Leistungen, darunter die Möglichkeit zur Chefarztbehandlung oder ein Einbettzimmer. Viele Tarife übernehmen zudem die Kosten für eine Begleitperson im Zimmer des Kindes, das Rooming-in. Schließlich gelingt „gute Besserung“ mit Mama oder Papa an der Seite fast wie von selbst.

Unbeschwert bolzen, reiten, skaten

Bei den Versicherungen für Kinder sollte die Kinderunfallversicherung ganz oben auf der Liste stehen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bietet der private Unfallschutz eine Absicherung bei sämtlichen Aktivitäten außerhalb des schulischen oder vorschulischen Umfelds, wie beispielsweise in der Kita oder bei einer Tagesmutter.

Schätzungen zufolge passieren 70 Prozent der Unfälle von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit und sind eben nicht als Wegeunfälle von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Besonders Kinder, die nach der Schule oder am Wochenende viel Sport treiben, laufen Gefahr, auch einmal einen Unfall zu haben. Die private Versicherung bietet einen rund um die Uhr und weltweit gültigen Schutz mit individuell festgelegten Leistungen, der bei jeder messbaren Invaliditätsstufe greift.

Im Falle eines Unfalls werden die Heilbehandlungskosten übernommen, die Anschlusspflege ist abgedeckt und Geldleistungen werden ausgezahlt. Beachtet werden sollte, dass eine Unfallrente erst ab einer Invalidität von mindestens 20 Prozent gezahlt wird.

Deliktunfähigkeit besser absichern

In der Privathaftpflichtversicherung empfiehlt es sich, diese auf einen Familientarif umzustellen und gegebenenfalls zu prüfen, ob die aktuelle Police die Deliktunfähigkeit miteinschließt. Kinder unter sieben Jahren sind nach dem Gesetz deliktunfähig, in manchen Tarifen kommt die Versicherung deshalb möglicherweise nicht für Schäden auf, die durch ein kleines Kind verursacht wurden. Zum Beispiel, wenn der Dreikäsehoch, zu Besuch beim Nachbarn, dessen TV-Gerät umstößt. Solange die Eltern ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nachgekommen sind, sind sie ebenfalls nicht haftbar.

Hier ist es ratsam, sicherzustellen, dass die private Haftpflichtversicherung auch in solchen Fällen den entstandenen Schaden problemlos deckt. So bleibt das eigene Portemonnaie verschont und zugleich der Frieden unter den Nachbarn gewahrt.

 

BF17 – kurz und gut

Im Bereich der Kfz-Versicherung kann der Makler das begleitete Fahren ab 17 Jahren zum Thema machen. Bei der Suche nach der geeigneten Kfz-Versicherung für den jungen Fahranfänger ist es wichtig zu unterscheiden, ob dieser als Mitnutzer des Familienfahrzeugs in die bestehende Versicherung aufgenommen oder ob eine eigenständige Versicherung für das Fahrzeug des Fahranfängers abgeschlossen werden soll. Dies ist unter Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Fahrers möglich. Die schriftliche Einwilligung muss sowohl dem Versicherer als auch der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Viele Versicherungen bieten nach Beendigung des begleiteten Fahrens günstigere Prämieneinstufungen, und/oder auch bessere Sondereinstufungen im Schadenfreiheitsrabatt an. Die konkrete Ersparnis hängt dabei vom jeweiligen Kfz-Versicherungsanbieter und dem gewählten Versicherungsmodell ab.

 

Von klein auf in guten Händen

Versicherungsmakler, die junge Familien engagiert begleiten, bekommen viele Chancen für Neuabschlüsse. Gerade zu Beginn ihres Elternseins stehen junge Paare untereinander im engen Austausch. Kaum eine Zielgruppe zeigt eine derartige Übereinstimmung in Bezug auf Themen und Herausforderungen. Die junge Familie ist damit ein ideales Umfeld für Weiterempfehlungen, wenn der Beratungsansatz und die Versicherungslösungen überzeugt haben.

Mit jedem Übergang der Kinder in eine neue Lebensphase – Schule, Ausbildung, Beruf – ergeben sich zudem beim jährlichen Check-up-Gespräch neue Bedürfnisse und Cross-Selling-Potenziale. Mal ist es ein Upgrade zur Unfallversicherung, sodass neben Unfällen auch schwere Erkrankungen mitversichert sind. Mal ist es die Cyberversicherung, weil der Filius auf Instagram einem Fakeshop aufgesessen ist. Eine ganzheitliche Beratung bietet sich geradezu an – zum Vorteil der Kunden, genauso wie der betreuenden Makler.

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2024: Das ist neu

Leben

Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag 2024 wurde auf 6.612 Euro (3.306 Euro
je Elternteil) erhöht. Abhängig vom Einkommen der Eltern kann sich durch die Anpassung des Freibetrags das Nettoeinkommen erhöhen.
 

Kindergeld/Kinderzuschlag
Seit 2023 gibt es ein einheitliches Kindergeld von monatlich 250 Euro pro Kind. Der Kinderzuschlag (kurz KiZ) beträgt seit 01. Januar 2024 pro Kind bis zu 292 Euro im Monat und muss gesondert beantragt werden. Der Zuschlag ist abhängig von verschiedenen Faktoren; u. a. zählt das Einkommen der Eltern.
 

Düsseldorfer Tabelle 2024
Die Anpassung beinhaltet eine Anhebung des Mindestunterhalts und eine Neuaufstellung der Einkommensgruppen.

 

Kranken

Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung steigt um rund 15 Euro von 403,99 Euro auf 421,76 Euro – dazu addiert sich der Zuschuss zur Pflegeversicherung in Höhe von 87,98 Euro. Arbeitnehmer, die den Zuschuss bisher nicht vollständig genutzt haben, haben damit Spielraum für eine eventuelle Höherversicherung oder eine Beitragsentlastungskomponente.
 

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei 1.000 Euro
Die Grenze von 1.000 Euro in der GKV wurde nun flächendeckend überschritten: Der Höchstbeitrag zur KV (allgemeiner Beitragssatz) einschließlich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 16,3 Prozent (14,6 + 1,7) führt nun zu einem Krankenversicherungsbeitrag von 843,53 Euro.

Dazu kommen die Beiträge für die Pflegeversicherung (mit Kind 175,96 Euro – insgesamt 1.019,49 Euro/kinderlose 207,00 Euro – insgesamt 1.050,53 Euro). Somit lässt sich das Argument: „Mit der Privaten Krankenversicherung zahlst du im Alter über 1.000 Euro“ durchweg so kontern: „In der GKV gilt das heute schon!“
 

Krankenhausreform
Die Krankenhausreform wird für die GKV-Versicherten sicher nicht viel Gutes bringen. Krankenzusatzversicherungen (stationär/ambulant) können die Versorgungslücke schließen, sind aber für den Einzelnen teilweise finanziell eher belastend. bKV-Lösungen beinhalten häufig beide Zusatzversicherungen, ab einer Betriebsgröße von 20 Personen sogar oftmals ohne Gesundheitsfragen. Ein bKV-Vertrag ist bereits ab einer Gruppe von drei Mitarbeitern möglich, das lohnt sich allemal, auch wenn der Abschluss komplizierter geworden ist.

Auch beim Thema Pflege ist eine Reform zu erwarten, die deutliche Leistungseinschnitte und Zuzahlungserhöhungen mit sich bringen wird. Die Pflegezusatzversicherung ist momentan noch freiwillig. Wer sich jetzt zusätzlich privat absichert und die Pflegevorsorge in die Hand nimmt, handelt auf jeden Fall goldrichtig. Für den Makler liegt hier ein lohnendes Feld für eine Spezialisierung.

Factsheets: Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen 2024

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