Rechtsform umwandeln – der Weg für Makler zur GmbH
Vom Einzelunternehmen zur Kapitalgesellschaft: Wir erklären Vor- und Nachteile unterschiedlicher Rechtsformen und zeigen auf, wie du als Makler die Rechtsform deines Gewerbes umwandeln kannst.
Der einfachste Einstieg in den Beruf als selbstständiger Makler ist in den meisten Fällen ein Einzelunternehmen. Mit zunehmendem Erfolg aber ist die Umwandlung der Rechtsform in eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft sinnvoll. Die Gründe dafür erkennst du in den folgenden Vor- und Nachteilen der verschiedenen Rechtsformen.
Einzelunternehmen:
+ keine Gründungsvoraussetzungen
+ keine Bilanzierungspflicht
+ auch für Kleingewerbe geeignet
- Außenwirkung weniger seriös
- Haftung mit Privatvermögen
Eingetragener Kaufmann (e. K.):
+ Sitz, Inhaber und Stammkapital im Handelsregister eingetragen
+ seriöse Außenwirkung
+ Firmenname geschützt
- Eintragung ins Handelsregister notwendig
- Haftung mit Privatvermögen
Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH):
+ kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden
+ Gesellschaft haftet als eigenständige juristische Person
+ leichtere Veräußerung der Bestände
+ unkomplizierte Veräußerung der Gesellschaftsanteile möglich
+ seriöse Außenwirkung
- Eintragung ins Handelsregister
- Stammkapital von 25.000 Euro erforderlich
- Bestimmung eines Geschäftsführers (oder mehrerer) im Handelsregister
Der größte Vorteil einer GmbH besteht für dich als Finanz- oder Versicherungsmakler darin, dass die persönliche Haftung ausgeschlossen wird. Das bedeutet: Im Ernstfall haftest nicht du als Einzelperson mit deinem Privatvermögen, sondern die GmbH mit ihrem Stammkapital. Als Geschäftsführer vertrittst du die GmbH nach außen. Es können aber auch mehrere Geschäftsführer bestimmt werden, die dann in Einzel- oder Gesamtvertretung agieren.
Ein weiterer Vorteil ist, dass du (beispielsweise beim Eintritt ins Rentenalter) deine Bestände bei einer GmbH leichter veräußern kannst. Denn die Kapitalgesellschaft ist als eigenständige juristische Person Inhaber der Bestände. Die Bestände sind somit nicht an die Gesellschafter selbst gebunden, sondern nur an die Gesellschaft. Eine interne Bestandsübertragung (BUE) ist somit bei einem Gesellschafterwechsel nicht erforderlich.
Viele Kreditgeber, darunter auch die Fonds Finanz, verlangen von den Geschäftsführern der GmbH wegen der fehlenden persönlichen Haftung eine selbstschuldnerische Bürgschaft (SSB). Eine Möglichkeit, die SSB zu umgehen, ist die ratierliche Auszahlung der Provisionen entsprechend der Stornohaftzeit.
Es gibt für dich als Makler zwei Optionen, dein Gewerbe von einem Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Dabei ist der Weg, der auf den ersten Blick vielleicht umständlicher erscheint, tatsächlich der bessere. Wir erklären dir warum.
Option 1: Über den e. K. zur GmbH
Du lässt dein Einzelunternehmen als Kaufmann ins Handelsregister eintragen (e. K.). Parallel dazu gründest du eine GmbH. Anschließend bringst du den e. K. im Wege der Ausgliederung in die GmbH ein. Auch wenn zunächst zwei Rechtsformen ins Handelsregister eingetragen werden müssen und die anschließende Ausgliederung der notariellen Form bedarf, lohnt sich der Umweg über den e. K. für dich in jedem Fall, denn du profitierst auf diese Weise von den Vorteilen einer Gesamtrechtsnachfolge, d. h.:
Option 2: Vom Einzelunternehmen direkt zur GmbH
Du kannst dein bisher als Einzelunternehmen geführtes Gewerbe natürlich auch direkt in eine GmbH umwandeln. Dabei fallen nur die Kosten für die GmbH-Gründung und die Eintragung ins Handelsregister an. Allerdings ist dieses Vorgehen mit einigen Nachteilen verbunden und auch der Aufwand ist erheblich höher, denn dann:
Planst du als Makler, dein Gewerbe in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln, solltest du dich unbedingt zuerst von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Sprich ihn auch auf das Stichwort Gesamtrechtsnachfolge an. damit sind entscheidende Vorteile für dich verbunden. Ebenso wichtig ist ein Gespräch mit deinem Steuerberater zum Thema Steuerneutralität.
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