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Damit du rechtssicher aufgestellt bist, haben wir zusammen mit der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte typische Fallstricke für Vermittler zusammengestellt, die du leicht umgehen kannst.


11 Klassische Vermittlungsfehler und wie du diese vermeidest

Fehler sind menschlich doch manche können bekanntermaßen fatale Folgen haben. In der Kundenberatung und -betreuung, der Verwaltung und bei bestimmten Versicherungsprodukten solltest du diese häufig gemachten Fehler vermeiden, um deine Haftungsrisiken zu minimieren.


Fehler bei der Kundenberatung und -betreuung

  1. Kein Vorlesen der Antragsfragen bzw. keine Bereitstellung der Fragen für den Kunden zum Mitlesen.
  2. Keine oder nur ungenaue Übernahme der Gesundheitsangaben des Kunden.
  3. Unzureichende Aufklärung und Belehrung des Kunden im Hinblick auf die Konsequenzen, die eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung gerade bei Gesundheitsfragen mit sich bringt.
  4. Keine ausreichende bzw. nur ungenaue Dokumentation der Beratung des Kunden. (Oft bei Verwendung von Vordrucken und allgemeinen Floskeln.)
  5. Unzureichende Beratung und Marktanalyse mit Blick auf bevorstehende Elternzeit und Kindererziehung (z. B. den zuletzt ausgeübten Beruf oder die Teilzeitproblematik in der BU betreffend).
  6. Unzureichende Belehrung über die Nachteile eines Tarifwechsels.
  7. Falsch verstandene „Kundenbetreuung“: Versicherungsbetrug durch „Schönung“ des Schadensherganges, um Leistungen des Versicherers zu ermöglichen.

Fehler bei der Verwaltung

8. Keine Berücksichtigung der Bestandsübertragung im Maklervertrag.

9. Keine Regelung für den Todesfall des Vermittlers in der Maklervollmacht. (Die Erben verlieren den Bestand.)

Fehler bei bestimmten Versicherungs-Produkten

10. Wohngebäudeversicherung bei Sanierung

  • Du deckst als Vermittler ein Wohngebäude ein, das gerade saniert und deshalb nicht genutzt wird.
  • Durch einen Tornado entstehen Schäden am Haus.
  • Die Versicherung zahlt nicht, da das Wohngebäude nicht als solches genutzt wurde. Für den Zeitraum der Sanierung hätten besondere Versicherungen vermittelt werden müssen.

11. Wechsel PKV

  • Dein Kunde möchte eine neue PKV und du kündigst direkt die bestehende, da der Schutz weiterläuft, solange keine neue PKV abgeschlossen wird.
  • Dabei übersiehst du, dass damit auch die KTG gekündigt wird.
  • Es stellt sich heraus, dass der Kunde keine neue PKV abschließen kann. Er behält damit zwar seine bestehende PKV, nun aber ohne KTG.

Dein Ansprechpartner im Ernstfall

Bei Fragen und Unklarheiten wendest du dich gerne direkt an Norman Wirth (Fachanwalt für Versicherungsrecht, Finanzwirt) in der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte.

Wirth-Rechtsanwälte
Carmerstraße 8 (am Savignyplatz)
10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 31 98 05-440
Fax: +49 (0)30 31 98 05 441
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